Tiroler Jugendförderungs- und
 Jugendschutzgesetz beschlossen

 

erstellt am
17. 11. 15
11:00 MEZ

Innsbruck (lk) - Das Land Tirol hat das Tiroler Jugendschutzgesetz von 1994 auf Initiative von LRin Beate Palfrader einem „Relaunch“ unterzogen. Die Novelle wurde auf breiter Basis erarbeitet: Neben fachlichen ExpertInnen der Abt. JUFF/Fachbereich Jugend, der Kinder- und Jugendanwaltschaft sowie der Suchtkoordination des Landes wurden auch die JugendsprecherInnen der im Landtag vertretenen Fraktionen sowie der Tiroler Jugendbeirat eingebunden. Da der Fokus des überabeiteten Gesetzes auf der Jugendförderung liegt, wurde seine Bezeichnung ergänzt und lautet künftig Tiroler Jugendförderungs- und Jugendschutzgesetz. Am 16.11. hat die Tiroler Landesregierung die Novelle in ihrer Sitzung abgesegnet.

„Mit der Ergänzung um jugendgefährdende Waren wie Wasserpfeifen, E-Shishas und E-Zigaretten und einer Aktualisierung der Regelungen über den Aufenthalt in Betriebsanlagen und Vereinslokalen ist das Gesetz nun auf der Höhe der Zeit“, freut sich die Jugendlandesrätin. Auch in Hinblick auf jugendgefährdende Medien wie DVDs oder Computerspiele erfolgte eine Modernisierung der Begriffe. „Damit entspricht die Novelle den neuesten Entwicklungen und aktuellen Gegebenheiten“, betont LRin Palfrader.

Jugendbeirat im Gesetz verankert
Erstmals wird mit der Novelle der Tiroler Jugendbeirat gesetzlich verankert. „Dies ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Jugendpartizipation in Tirol“, begründet LRin Palfrader diese Maßnahme. Das Gremium berät die Tiroler Landesregierung in grundsätzlichen Fragen des Jugendschutzes und bei jugendpolitischen Zielsetzungen. Außerdem erarbeitet der Jugendbeirat gemeinsam mit dem Land Tirol bei jugendrelevanten Themen Lösungen und Konzepte. Dem Beitrat gehören unter anderem Mitglieder von Jugendorganisationen sowie VertreterInnen der Offenen und Mobilen Jugendarbeit an. „Durch diese breite Zusammensetzung sind die Vernetzung und der regelmäßige Austausch gewährleistet“, so LRin Palfrader.

Keine Ersatzfreiheitsstrafe für Jugendliche
„Verbote allein genügen nicht, um junge Menschen zu schützen“, ist LRin Palfrader überzeugt. „Viel wichtiger ist es, Jugendliche für mögliche Gefahren und Stolpersteine auf dem Weg ins Erwachsenenleben zu sensibilisieren. Vorsorge ist besser als Nachsorge.“ Aus diesem Grund wird künftig von einer Bestrafung bei einer erstmaligen Übertretung des Jugendschutzgesetztes abgesehen – vorausgesetzt, der/die Jugendliche unterzieht sich einem Informations- und Beratungsgespräch, das vom Fachbereich Jugend des Landes Tirol koordiniert wird. Neu ist auch, dass Jugendliche keiner Ersatzfreiheitsstrafe unterzogen werden dürfen.

Bundesweite Vereinheitlichung wünschenswert
Während es österreichweit beim Rauchen keine Unterschiede gibt, klaffen die Bestimmungen bei den Ausgehzeiten und beim Alkohol auseinander. „Tirol steht einer bundesweiten Vereinheitlichung der Jugendschutzbestimmungen positiv gegenüber, sofern die Tiroler Standards gewahrt bleiben“, betont LRin Palfrader. „Da eine Vereinheitlichung derzeit aber nicht absehbar ist, haben wir nicht länger gewartet und unser Jugendschutzgesetz novelliert.“ Als letzte Etappe wird das Tiroler Jugendförderungs- und Jugendschutzgesetz im Dezember dem Tiroler Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

 

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