Mitterlehner/Mahrer: Zweiter Anlauf von
 Gründern wird erleichtert

 

erstellt am
30. 11. 15
11:00 MEZ

Zugang zum Neugründungs-Förderungsgesetz wird erleichtert -Weiterer Schritt auf dem Weg zum gründerfreundlichsten Land Europas - Unternehmergeist fördern, Wachstum unterstützen
Wien (bmeia) - Mit der Änderung der Verordnung zum Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) wird die Sperrfrist für einen neuerlichen Schritt in die Selbstständigkeit von fünfzehn auf fünf Jahre reduziert. Vizekanzler Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner sieht darin eine wichtige Modernisierung der Fördervoraussetzungen: "Dieser Schritt ist ein Bekenntnis der Politik zum Prinzip der zweiten Chance. Denn zahlreiche nationale und internationale Erfolgsbeispiele zeigen, dass der unternehmerische Erfolg oftmals erst beim zweiten Anlauf klappt. Daher wollen wir Menschen mit Mut, Innovationskraft und Unternehmergeist stärker unterstützen."

Staatssekretär Harald Mahrer zeigt sich erfreut, dass nun auch die Anwendungs- voraussetzungen für das NeuFöG an moderne Gegebenheiten angepasst werden konnten. "Damit wird nach der Etablierung von Crowdfunding das nächste Puzzleteil auf dem Weg zum Gründerland Nummer eins in Europa erfolgreich umgesetzt. Wir belohnen den Mut zum Unternehmertum und etablieren schrittweise eine Wirtschaftskultur, die ein redliches Scheitern akzeptiert, wie es auch seit 2014 schon bei den Finanzierungsinstrumenten der Förderbank aws verankert ist", so Mahrer.

Das Neugründungsförderungsgesetz ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von staatlichen Gebühren und Abgaben, die üblicherweise im Zuge einer Neugründung anfallen. Zusätzlich bringt das NeuFöG in den ersten drei Jahren eine teilweise Lohnnebenkostenbefreiung für die Beschäftigung von Arbeitnehmern für maximal zwölf Monate. Mit der Änderung der Verordnung wurde die bisherige Sperrfrist von 15 Jahren, wonach Betriebsinhaber, die sich innerhalb der letzten 15 Jahre vor der Neugründung in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt haben, von der Anwendung des NeuFöG ausgeschlossen waren, auf fünf Jahre verkürzt. Diese Verbesserung tritt mit 1. Jänner2016 in Kraft.

Die wesentliche Reduktion der Sperrfrist entspricht auch dem Wandel des Gründens der vergangenen Jahre. Denn ein Wechsel zwischen selbstständiger und unselbstständiger Tätigkeit ist heutzutage in vielen Branchen üblich. "Der Entschluss, den Schritt in die Selbständigkeit erneut zu wagen, muss unterstützt anstatt bestraft werden", ergänzt Mahrer.

Vizekanzler Mitterlehner und Staatssekretär Mahrer wollen Österreich als Gründerland Nummer eins in Europa etablieren, wie es in der gemeinsam mit 250 Stakeholdern erarbeiteten "Gründerland-Strategie" vorgesehen ist. "Daher müssen wir Innovationen konsequent fördern, die Finanzierung neuer Produkte und Dienstleistungen erleichtern und bestehende Hürden weiter aus dem Weg räumen", bekräftigen Mitterlehner und Mahrer unter Verweis auf die Erleichterung des Crowdfundings und die ausgebauten Gründerangebote der Förderbank aws.

 

 

 

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