Städtebund: 800.000 Pflegebedürftige im Jahr 2030

 

erstellt am
25. 11. 15
11:00 MEZ

Das Risiko der Pflege muss von der Gesellschaft solidarisch getragen werden
Wien (rk) - „Die steigende Lebenserwartung hat den Pflegebereich zu einem zentralen Handlungsfeld unserer Gesellschaft gemacht, denn treffen kann es jeden“, so der Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes, Thomas Weninger. „Wir müssen handeln, denn die Zeit drängt - aufgrund der demografischen Entwicklung wird sich die Zahl pflegebedürftiger Menschen bis zum Jahr 2030 auf circa 800.000 erhöhen“, betont Silvia Huber, Vorsitzende des Sozialausschusses des Österreichischen Städtebundes.

Laut Statistik Austria lag im Jahresdurchschnitt 2014 die Zahl der Bundespflegegeldbezieher und -bezieherinnen bei 454.350 Personen (inkl. Personen mit ruhendem Pflegegeldanspruch), der Jahresaufwand (ohne Verwaltungskosten) belief sich auf rd. 2,52 Mrd. Euro - das ist gegenüber 2013 ein Anstieg von 1,6% (Personen) bzw. 2,0% (Ausgaben).

Gleichzeitig sinkt aber die Zahl der pflegenden Angehörigen, die heute noch einen Großteil der Pflegeleistungen übernehmen. Durch diese gesellschaftlichen Veränderungen wird der Unterstützung und Förderung außerfamiliärer Netzwerke große Bedeutung zukommen, denn die Zahl älterer Menschen ohne Unterstützung durch Familienangehörige wird steigen. „Das Funktionieren des Pflegebereiches hat mit der Würde des Menschen zu tun. Betroffene und Angehörige dürfen keinesfalls alleine gelassen werden,“ so Weninger.

Aus diesem Grunde richtet der Österreichische Städtebund folgende Forderungen an das Sozialministerium:

  • Eine legistische Verankerung im Pflegefondsgesetz, die den Städten und Gemeinden Einblick in die Pflegedienstleistungsdatenbank ermöglicht.
  • Seitens des Österreichischen Städtebundes wird zudem ausdrücklich gewünscht, Zuwendungen aus dem Pflegefonds zu erhöhen und Sachleistungen zu finanzieren. Weiters wird darauf hingewiesen, dass derzeit das Pflegegeld bei einer Unterbringung in einem Alten- und Pflegeheim nur zu 80 % gewährt wird. Hier wäre eine Auszahlung von 100 % des Pflegegeldes wünschenswert.
  • Die Weitergabe der Mittel aus dem Pflegefonds erfolgt in jedem Bundesland unterschiedlich. Seitens des Österreichischen Städtebundes wird eine zeitnahe Auszahlung der Mittel an Städte und Gemeinden gefordert.
  • Die Ruhensbestimmungen des Pflegegeldes sollen aufgehoben werden. Indem das Pflegegeld während des Krankenhausaufenthaltes nicht ausbezahlt wird, verringern sich die Einnahmen in den Alten- und Pflegeheimen ohne entsprechende Fixkosten reduzieren zu können.
  • Generierung von Mitteln aus der Pensionsversicherungsanstalt zur Finanzierung von rehabilitativen Maßnahmen.


In den Alten- und Pflegeheimen werden viele rehabilitative Maßnahmen bei älteren Menschen und bei Menschen mit Demenz erbracht. Es erfolgt keine finanzielle Abgeltung.

Weninger abschließend: „Städte und Gemeinden warten bereits auf Ergebnisse der FAG-Verhandlungen - eine stärkere Finanzierungsbeteiligung von Bundesseite ist ein Muss. Zudem brauchen wir dringende Strukturreformen, wie eine umfassende Aufgabenreform, eine Entflechtung der Transferzahlungen und eine Absicherung und Modernisierung der gemeindeeigenen Abgaben. Die Finanzsituation von Städten und Gemeinden muss endlich wieder auf stabile Beine gestellt werden.“

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.staedtebund.gv.at

 

 

 

 

 

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