EU-Programm Italien-Österreich forciert Forschung
 und grenzüberschreitende Regionalentwicklung

 

erstellt am
04. 12. 15
11:00 MEZ

LH Kaiser: Kärnten profitiert durch EU-Programme und fördert Zusammenwachsen der Regionen – Gesamte Unterstützung bis 2020 in Höhe von 82 Mio.
Klagenfurt (lpd) - Das INTERREG-Programm Italien-Österreich wurde Ende November durch die Europäische Kommission genehmigt, wie Landeshauptmann Peter Kaiser am 04.12. mitteilt. Dieser Genehmigung sind mehr als zwei Jahre intensive Verhandlungen zwischen Österreich (Kärnten, Tirol und Salzburg) und den italienischen Regionen Südtirol, Friaul-Julisch Venetien und Veneto vorangegangen.

Das Programm unterstützt durch EU-Mittel in Höhe von insgesamt 82 Mio. Euro bis 2020 die Verbesserung und Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen den drei österreichischen Bundesländern und den genannten italienischen Regionen und zwar in den Prioritäten Forschung und Entwicklung, Natur und Kultur, Institutionen und Regionalentwicklung auf lokaler Ebene.

Dieses Programm stärkt durch gemeinsame Projekte die Konkurrenzfähigkeit im Herzen Europas, freut sich Landeshauptmann Peter Kaiser, der auch EU-Referent ist. Er erinnert daran, dass kürzlich auch das INTERREG-Paket für Österreich und Slowenien genehmigt wurde. Dieses sieht vor, EFRE-Mittel (Europäischer Fonds für Regionalentwicklung) in Höhe von insgesamt rund 48 Millionen Euro bis 2020 für gemeinsame, grenzüberschreitende Projekte bereitzustellen.

„Die Fortsetzung des INTERREG-Programmes unterstützt die Verbesserung und Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Kärnten und seinen Nachbarregionen. Die Regionen Europas wachsen mehr und mehr zusammen“, so Kaiser.

Ziel des INTERREG-Programms Italien-Österreich ist es, die grenzübergreifende Zusammenarbeit von Forschungseinrichtungen zu stärken, Investitionen in Forschung Entwicklung auszubauen und die Innovationsbasis für Unternehmen zu verbessern (Priorität 1). Weiters bietet das entsprechende Programm die Chance, das Natur- und Kulturerbe zu schützen und seinen Wert steigern (Priorität 2).

Ein weiteres Ziel ist die Stärkung der grenzübergreifenden institutionellen Zusammenarbeit (Priorität 3). Förderung der Integration und der lokalen Eigenverantwortung im unmittelbaren Grenzgebiet durch integrierte grenzübergreifende Strategien ist ebenfalls ein Schwerpunkt (Priorität 4).

In Kärnten ist für die operative Abwicklung die Abteilung 3 (Prioritäten 2 und 3) sowie der KWF (Priorität 1) zuständig; diese beiden Stellen sind auch zentrale Anlaufstellen für potentielle Kärntner Projektpartner. Für die Umsetzung der Regionalentwicklung auf lokaler Ebene (Priorität 4) ist als Lead Partner die LAG Region Hermagor zuständig. Die zentrale Programmverwaltung erfolgt durch die Verwaltungsbehörde des Programms, dem Amt für europäische Integration der Südtiroler Landesregierung; diese wird durch ein gemeinsames Sekretariat unterstützt. Jedes Projekt muss zumindest drei der vier Kooperationskriterien (gemeinsame Planung, gemeinsame Umsetzung, gemeinsames Personal oder gemeinsame Finanzierung) erfüllen. Sämtliche Einreichungen, Abrechnungen und Prüfungen werden zukünftig online über ein zentrales Monitoringsystem erfolgen.

 

 

 

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