Persönliches Budget für selbstbestimmtes
 Leben und gesellschaftliche Teilhabe

 

erstellt am
03. 12. 15
11:00 MEZ

Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen
Innsbruck (lk) - „Ein persönliches Budget ermöglicht Menschen mit Behinderungen selbst zu bestimmen, welche Leistungen und Unterstützungen sie wie in Anspruch nehmen wollen“, betont Soziallandesrätin Christine Baur anlässlich des am 03.12. stattfindenden Internationalen Tages von Menschen mit Behinderungen. Dieser wurde von den Vereinten Nationen ausgerufen, um das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Probleme von Menschen mit Behinderungen zu schärfen und deren Würde, Rechte und Wohlergehen zu fördern.

In der Präambel der von Österreich 2008 ratifizierten UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen ist die Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, festgeschrieben. Den Mitgliedern des Tiroler Monitoringausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist in dieser Hinsicht das Persönliche Budget ein wichtiges Anliegen. „In Tirol gibt es für Menschen mit Behinderungen eine große Vielfalt an Unterstützungsleistungen, die als Sachleistungen angeboten werden. Die Betroffenen fordern anstelle der Sachleistungen eine Direktzahlung, um über dieses Geld für ihre notwendige Unterstützung selbstbestimmt verfügen zu können“, erläutert Antidiskriminierungsbeauftragte Isolde Kafka. Die Frauen und Männer mit Behinderungen können damit beispielsweise Dienstleistungen wie Persönliche Assistenz oder Mobile Begleitung einkaufen oder sie stellen selbst AssistentInnen für sich an.

Gezieltere und individuellere Unterstützung
Durch Persönliches Budget können Frauen und Männer mit Behinderung ihre Unterstützung individueller und gezielter gestalten, z.B. durch mehr Flexibilität oder durch Entlastung von Angehörigen. Erfahrungen in anderen Bundesländern und in Deutschland zeigen, dass Persönliches Budget zur Verbesserung der Lebensqualität, zu mehr Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Teilhabe von behinderten Menschen führt. „In Deutschland gibt es seit 2008 einen Rechtsanspruch für Persönliches Budget“, berichtet Gudrun Wansing, die als Vortragende beim gestrigen Monitoringausschuss geladen war.

Arbeitsgruppe konzipiert Pilotprojekt
„Derzeit entwirft eine Arbeitsgruppe ein Konzept für ein Pilotprojekt zum Persönlichen Budget“, informiert LRin Baur. Über einen Zeitraum von rund eineinhalb Jahren soll eine betroffene Personengruppe ihre Unterstützungsleistungen selbst einkaufen und darüber regelmäßig einen Nachweis erbringen, dass sie das Persönliche Budget nur für ihren behinderungsbedingten Unterstützungsbedarf verwendet.

 

 

 

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