Entholzer: Land OÖ beschließt
 Heizkostenzuschuss für 2016

 

erstellt am
21. 12. 15
11:00 MEZ

Linz (lk) - In der Sitzung der OÖ Landesregierung wird am 21.12. auf Antrag von Sozial-Landesrat Ing. Reinhold Entholzer wieder ein Heizkostenschuss für Personen mit geringem Einkommen beschlossen. "Wir möchten damit jenen Menschen helfen, die wirklich jede finanzielle Unterstützung brauchen können. Daher freue ich mich besonders, dass wir diesen Oberösterreicherinnen und Oberösterreichern mit einem einmaligen Zuschuss von 152 Euro eine spürbare finanzielle Entlastung für die Winterzeit geben können“, so Entholzer.

Die Höhe des Heizkostenzuschusses beträgt für die Heizperiode 2015/2016 wieder 152 Euro. Er ist an eine „soziale Bedürftigkeit“ gebunden. Als „sozial bedürftig“ gelten laut Richtlinie all jene Personen, deren Haushaltseinkommen die Ausgleichs­zulagenrichtsätze nicht übersteigen. Als Einkommensgrenze kommen die Ausgleichs­zulagenrichtsätze für 2015 zur Anwendung.

Diese betragen für
- Alleinstehende 882,78 Euro, und für
- Ehepaare/Lebensgemeinschaften 1.323,58 Euro (und je Kind 165,28 Euro).

Wie in der Vergangenheit gibt es eine Einschleifregelung, nach der Personen, deren Einkommen bis zu 50 Euro über der entsprechenden Einkommensgrenze liegt, einen halbierten Heizkostenzuschuss (76 Euro) erhalten. In der vergangenen Heizperiode 2014/15 bezogen knapp 22.000 Personen einen Heizkostenzuschuss bei Gesamtkosten von 3,2 Mio. Euro. Für das Jahr 2016 sind 3,3 Mio. Euro veranschlagt.

Die Antragsfrist läuft vom 11. Jänner 2016 bis 15. April 2016. Der Antrag kann bei den Gemeinden bzw. Magistraten gestellt werden, wobei für sämtliche Anträge die Einkommensverhältnisse des Jahres 2015 berücksichtigt werden. Die Informationen und Antragsunterlagen werden spätestens ab 7. Jänner 2015 auch auf der Homepage des Landes Oberösterreich http://www.land-oberoesterreich.gv.at zu finden sein. Personen, die (durchgängig) bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen, haben keinen Anspruch auf den Heizkostenzuschuss, da dieser Betrag bereits in den Leistungshöhen der Mindestsicherung berücksichtigt wurde.

 

 

 

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