Tirol beschließt Richtlinie zur Förderung der Volkskultur

 

erstellt am
21. 12. 15
11:00 MEZ

Innsbruck (lk) - Rund 14,3 Millionen Euro stehen dem Land Tirol im Jahr 2016 an frei verfügbaren Kulturfördermitteln zur Verfügung. Die Kriterien sowie die Modalitäten für die Fördervergabe regelt eine allgemeine Förderrichtlinie. Um den Besonderheiten der unterschiedlichen Sparten Rechnung zu tragen, erarbeitet das Land Tirol dazu ergänzend spezifische Förderrichtlinien. Jene für Bildende Kunst und Architektur sowie Museen gelten seit Anfang des Jahres. Nun fiel der Startschuss für die eigene Förderrichtlinie zur Volkskultur: Diese umfasst Aktivitäten der Heimat- und Brauchpflege, insbesondere den Volkstanz sowie das Trachten-, Krippen- und Schützenwesen in Tirol, und wurde auf Antrag von Kulturlandesrätin Beate Palfrader am 22.12. von der Tiroler Landesregierung beschlossen werden.

„Ziel ist es, Traditionen, gewachsene Lebensweisen sowie die Vielfalt volkskultureller Ausdrucksformen und Angebote zu pflegen und weiterzuentwickeln“, betont LRin Palfrader. „Mir ist es sehr wichtig, auch junge Menschen und kulturfernes Publikum zu erreichen. Ein Hauptaugenmerk liegt daher auf möglichst niederschwelligen kulturellen Angeboten.“ Darüber hinaus soll der Austausch zwischen traditionellen und zeitgenössischen Kulturformen gestärkt sowie die Auseinandersetzung der volkskulturellen Vereine und Verbände mit ihrer eigenen Geschichte forciert werden.

Richtlinie tritt ab sofort in Kraft
Gefördert werden neben volkskulturellen Tätigkeiten und den dafür notwendigen Strukturen in Vereinen und Verbänden auch nicht-gewinnorientierte Veranstaltungen, Publikationen, Weiterbildungsangebote sowie die Ausbildung des Nachwuchses. Außerdem können die Fördergelder für die Anschaffung und den Erhalt von Trachten, Uniformen, Musikinstrumenten sowie von Geräten und Accessoires verwendet werden. Vergeben werden die Mittel entweder für Projekte oder als Jahresförderung.

Die neue Richtlinie gilt für die Dauer von fünf Jahren und tritt ab sofort in Kraft. Umgesetzt wurden damit auch einige Empfehlungen des Rechnungshofberichtes zur Volkskultur vom Jänner 2015. Eine eigene Richtlinie für Musik folgt in Kürze. Bis Ende 2018 soll es diese für alle Sparten geben.

 

 

 

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