Heta: Für Kärnten hat Rechtssicherheit
 Vorrang vor Schnelligkeit

 

erstellt am
16. 12. 15
11:00 MEZ

LH Kaiser: Grundsatzvereinbarung mit Bund nach Vorliegen fehlender Unterlagen noch diese Woche – Kärnten lässt auch in schwierigen Zeiten benachteiligte Menschen nicht im Stich
Klagenfurt (lpd) - Die Grundsatzvereinbarung mit der Republik Österreich im Zuge der Heta-Lösung wurde am 15.12. in der Sitzung der Landesregierung einstimmig von der Tagesordnung genommen. Grund dafür ist das Fehlen zweier, nicht im Zuständigkeitsbereich des Landes liegender Beilagen. „Wir fassen diesen für Kärnten weitreichenden Beschluss erst, wenn wirklich alle Unterlagen schwarz auf weiß da sind. Für uns geht Rechtssicherheit vor Schnelligkeit“, betonte Landeshauptmann Peter Kaiser. Das unterstrichen auch die Landesräte Christian Benger und Rolf Holub. Eine entsprechende Sondersitzung der Landesregierung könnte laut Kaiser am Freitag anberaumt werden. „Wir sind aber notfalls auch Samstag oder Sonntag bereit“, so Kaiser. Nach einem Telefonat mit Finanzminister Hans Jörg Schelling ist er aber zuversichtlich, dass die fehlenden Unterlagen bis spätestens Donnerstag am Abend oder Freitag in der Früh eintreffen. „Wir haben das Ziel vor Augen, für Kärnten den Weg in die Zukunft aufzumachen“, so Kaiser.

Der Landeshauptmann betonte im Pressefoyer außerdem, dass das Land Kärnten auch in schwierigen Zeiten jene nicht im Stich lasse, die am meisten Unterstützung brauchen. Er verwies auf Beschlüsse in den Bereichen Inklusion, Frauenhäuser oder Kriseninterventionszentrum für Kinder und Jugendliche. Zudem erwähnte er die Anhebung der Mindestsicherung von 828 auf 838 Euro pro Monat. Diese werde nach Vorgabe des Bundes im Rahmen einer 15a-Vereinbarung vorgenommen. Betroffen seien in Kärnten rund 5.000 Empfänger, darunter auch Asylberechtigte. Den Mehrbedarf durch die Erhöhung – auf die vor allem unterstützungsbedürftige Kärntnerinnen und Kärntner angewiesen seien – bezifferte Kaiser mit 150.000 Euro.

Als weitere wichtige Maßnahme nannte der Landeshauptmann den Territorialen Beschäftigungspakt, der 2016 mit 33 Mio. Euro dotiert sein werde. 18,6 Mio. Euro würden vom AMS kommen, rund 7,7 Mio. Euro vom Land, erstmals sei der Europäische Sozialfonds mit 2,15 Mio. Euro eingetaktet. Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen setze man für die gefährdetsten Gruppen um, betonte Kaiser. Es gehe um Jugendliche am Übergang Schule-Beruf, Langzeitarbeitslose, Personen über 50, aber verstärkt auch um benachteiligte, beeinträchtigte oder behinderte Personen. „Wir wollen uns auch um jene Menschen kümmern, die Gefahr laufen, aus dem sozialen Netz zu fallen. Sie sollen vom Rand der Gesellschaft in deren Mitte gerückt werden“, meinte der Landeshauptmann.

 

 

 

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