Vergabegesetznovelle 2015 – Schwerpunkt
 faire und regionale Vergabe

 

erstellt am
15. 12. 15
11:00 MEZ

WKÖ-Leitl: „Chance für die österreichische Wirtschaft, insbesondere für KMUs in den Regionen“ - GBH- Muchitsch: Bestbieterprinzip rechnet sich „von Beginn an“
Wien (pwk) - Mit der Vergaberechtsnovelle, die am vergangenen 10.12. im Nationalrat beschlossen wurde, gilt bei öffentlichen Aufträgen künftig das Best- statt des Billigstbieterprinzips. So soll etwa bei Bauaufträgen mit einem Auftragsvolumen von mehr als einer Million Euro der Fokus stärker auf Qualitätskriterien, Regionalität und Folgekosten gelegt werden. Mit dieser Novelle, besser bekannt als „Faire Vergabe Novelle“, sollen insbesondere Lohn- und Sozialdumping durch eine neue Subunternehmerregelung verhindert werden. Das Bestbieterprinzip wurde auch auf Teile der Lebensmittelbeschaffung ausgedehnt, um auch in diesem Bereich einen qualitativ hochwertigen Einkauf der öffentlichen Hand zu sichern. Was das für die heimische Wirtschaft bedeutet, war am 14.12. Thema einer Informationsveranstaltung in der Wirtschaftskammer.

“Diese Novelle ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer fairen öffentlichen Auftragsvergabe mit hohen Qualitätsstandards – und Österreich lebt von Qualität“, erklärte Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl. „Wir sehen sie als Chance für die österreichische Wirtschaft, insbesondere für KMUs in den Regionen.“

Laut Josef Muchitsch, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz, rechnet sich das Bestbieterprinzip „von Beginn an“. Und letztlich habe die Politik mit ihren ausschreibenden Stellen „eine moralische Verpflichtung, unsere Steuergelder bei Ausschreibungen und Vergaben so einzusetzen, dass österreichische Unternehmen mit ihren Beschäftigten eine Chance haben, Aufträge zu erhalten“, so Muchitsch.

Ende des ruinösen Preiskampfes
Bundesinnungsmeister Hans-Werner Frömmel von der Bundesinnung Bau sieht in der Vergaberechtsnovelle ein wichtiges Instrument im Kampf gegen Wettbewerbsverzerrungen durch Lohn- und Sozialdumping. Sie sorge auch für mehr Transparenz bei den Subvergaben. „Das verpflichtende Bestbieterprinzip schiebt dem ruinösen Preiskampf einen Riegel vor und ist eine jahrzehntelang gehegte Forderung der Wirtschaft.“ Jetzt liege es an den Ländern und an den öffentlichen Auftraggebern, dieses wirkungsvolle Instrument zur Anwendung kommen zu lassen.

Die Neuregelung der öffentlichen Vergabepraxis – es geht hier um ein Volumen von 38 Milliarden Euro im Jahr – bringt auch Neuerungen im Vergaberechtsschutz mit sich. Dem sieht Michael Sachs, Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts, aber gelassen entgegen: „Die Verwaltungsgerichtsbarkeit hat ihre Feuerquote auch im Vergaberechtsschutz bestens bestanden – und dies sowohl auf Bundes-wie auch auf Landesebene.“

Rund 170 Unternehmer und Auftraggeber folgten der Einladung der Wirtschaftskammer und informierten sich, wie das Bestangebotsprinzip optimal in die Praxis umgesetzt werden kann. Erfolgreiche Beispiele dafür lieferten Stefan Braun von den ÖBB und Christian Sauer von der ASFINAG. Beide Unternehmen haben ihre Vergabepraxis schon vor der Novelle vom Billigst- auf das Bestbieterprinzip umgestellt.

 

 

 

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