Ausbildungspflicht vor Begutachtung

 

erstellt am
08. 01. 16
11:00 MEZ

Sozialminister Hundstorfer: Niemand soll zurückgelassen werden – Start ab Herbst 2016 - 5.000 Jugendlich pro Jahr betroffen - Strafe nur als letzte Konsequenz
Wien (bmask) - Der Gesetzesentwurf zur Ausbildungsverpflichtung steht vor der Begutachtung. Sozialminister Rudolf Hundstorfer unterstreicht anlässlich des Begutachtungsentwurfes, dass "neun Jahre Bildung vielfach für die Anforderungen unseres Arbeitsmarktes nicht ausreichen". Damit die frühzeitigen Bildungsabbrecher eine Chance bekommen, ein selbstbestimmtes Leben und eine kontinuierliche Erwerbslaufbahn zu erlangen, sei es unbedingt erforderlich, eine über die Pflichtschule hinausgehende Ausbildung zu absolvieren. "Wir werden niemanden zurücklassen. Deshalb wird die Ausbildungspflicht mit dem Schuljahr 2016/17 für den ersten Jahrgang starten. Sanktionen wird es erst ab 2017/18 geben", sagte Hundstorfer. Nach einer sechswöchigen Begutachtungsfrist und der parlamentarischen Behandlung der Materie, soll ein Gesetzesbeschluss im April dieses Jahres erfolgen.

"Die meisten Jugendlichen setzen nach Ende der neunjährigen Schulpflicht ohnedies ihren Schulbesuch fort oder absolvieren eine Lehre, bei rund 5.000 Jugendlichen pro Jahrgang trifft dies leider nicht zu und sie brechen ihre Ausbildung ab. Sie nehmen eine Hilfstätigkeit auf oder ziehen sich ganz aus den Systemen Bildung, Ausbildung und Arbeitsmarkt zurück", so Hundstorfer. Ein solch schlechter Start in das Berufsleben habe oft lebenslange Konsequenzen und bringe häufig ein niedriges und lückenhaftes Einkommen oder auch eine Abhängigkeit von sozialen Leistungen mit sich. Daher müssen ab Herbst des heurigen Jahres alle unter 18 Jahre, die die Schulpflicht erfüllt haben entweder eine weiterführende Schule, eine betriebliche bzw. überbetriebliche Lehrausbildung oder Maßnahmen der Ausbildungsvorbereitung (Produktionsschulen, AMS-Qualifizierung) oder niederschwellige Maßnahmenangebote, wie stundenweise Beschäftigung, im Vorfeld von und zur schrittweisen Heranführung an weiterführende Bildung und Ausbildung absolvieren, sagte der Minister.

Hilfsarbeit ist dann bis zum Alter von 18 Jahren nur noch eingeschränkt möglich, wenn sie im Rahmen eines arbeitsmarktpolitischen Perspektiven- oder Betreuungsplans oder neben einer weiterführenden Ausbildung stattfindet. In allen Bundesländern wird es Koordinierungsstellen geben. Diese organisieren und koordinieren den auf den konkreten Einzelfall abzustimmenden Betreuungs- und Unterstützungsprozess. An diese Koordinierungsstellen können sich auch Eltern, die Jugendlichen selbst oder Institutionen wie Schule AMS, Länder oder Lehrlingsstellen wenden, sollte es zu einem Ausbildungsabbruch kommen oder wenn Jugendliche gar keine Ausbildung aufnehmen wollen. Sollte es zu einem Abbruch einer Ausbildung kommen, muss innerhalb von vier Monaten eine neue Ausbildung begonnen werden. Sanktionen soll es erst als letzte Konsequenz geben, wenn Eltern bzw. Erziehungsberechtigte nachweislich keine Verantwortung übernehmen und Kontaktaufnahme und Unterstützungsangebote verweigert werden. Angelehnt an die Schulpflichtverletzung sind dann zwischen 100 und 500 Euro zu bezahlen; im Wiederholungsfall 200 bis 1.000 Euro.

Im Vollausbau ab 2019 wird das Sozialministerium jährlich rund 80 Millionen Euro für die Ausbildungspflicht aufbringen. Im ersten Jahr entstehen zusätzliche Kosten von 22 Mio. Euro. "Mittel- bis langfristig rentiert sich die Ausbildungspflicht jedenfalls. Denn das Arbeitslosigkeitsrisiko bei einer guten Ausbildung reduziert sich um zwei Drittel von über 20 Prozent auf sieben Prozent. Durch nachhaltig qualifizierte Beschäftigung kommt es zu mehr Steuereinnahmen und weniger Ausgaben für Arbeitslosigkeit und anderen Sozialleistungen", schloss der Sozialminister.

 

 

 

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