Kunstrückgabebeirat beschloss zwei Empfehlungen

 

erstellt am
18. 01. 16
11:00 MEZ

Wien (bka) - Der Kunstrückgabebeirat beschloss in seiner Sitzung vom 15.01. zwei Empfehlungen: Eine Empfehlung betrifft das Österreichische Museum für Volkskunde (Georg Popper) und eine Empfehlung die Bundesmoblienverwaltung (Elisabeth Petznek bzw. Windisch-Graetz).

Der Wiener Patentanwalt Ing. Georg Popper hatte in seiner Wohnung in Wien XVII eine große Sammlung ethnografischer Objekte. Das Gebäude wurde nach dem „Anschluss“ Österreichs für Ortsgruppen der NSDAP und des NSV genutzt. Von der NSV Ortsgruppe Hernals gelangte ein Teil der Sammlung an das Museum für Volkskunde. Ing. Georg Popper, der von den NS-Machthabern verfolgt wurde, gab die Sammlung in seiner Vermögensanmeldung an, wies jedoch darauf hin, dass sie sich in seiner ihm nicht mehr zugänglichen Wohnung befinde. Er flüchtete 1940 in die USA, wo er 1959 verstarb. Im Jahr 2009 hat sich der Beirat bereits für eine Rückgabe von weiteren Sammlungsteilen, die unter denselben Umständen an das heutige Weltmuseum gelangten, ausgesprochen.

Keine Rückgabe empfahl der Beirat jedoch im Fall der Statue der Polyhymnia von Antonio Canova, die sich in der Bundesmobilienverwaltung befindet und in den Schauräumen der Wiener Hofburg aufgestellt ist. Die Statue gelangte als Erbe von Kaiserin Elisabeth an deren Enkeltochter Elisabeth Windisch-Graetz. Elisabeth Windisch-Graetz verkaufte die Statue im Jahr 1943 nach Verhandlungen um 250.000 Reichsmark an den sogenannten „Sonderauftrag Linz“. Auch wenn ihr Lebensgefährte und späterer Ehemann Leopold Petznek im Jahr 1944 von der Gestapo verhaftet und im Konzentrationslager Dachau interniert wurde, so konnte der Beirat dennoch keine Verfolgung im Zusammenhang mit dem Verkauf der Statue erkennen. Überdies schenkte Elisabeth Windisch-Graetz ihren Kunstbesitz im Jahr 1956 dem Bund und übertrug ihm gleichzeitig auch ihre Ansprüche auf diese Statue, die nach Deutschland verbracht worden war und Gegenstand eines Rückforderungsantrages beim deutschen Bundesamt für äußere Restitution war. Nach einer Entscheidung des Bundesamtes gelangte die Statue im Jahr 1958 wieder nach Österreich zurück und ist heute in den Kaiserapartments der Wiener Hofburg ausgestellt.

Die Empfehlungen sind im Wortlaut auf der Webseite der Kommission für Provenienzforschung unter http://www.provenienzforschung.gv.at wiedergegeben.

 

 

 

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