Lehrlingshilfe für Klienten der
 Behindertenhilfe ausgeweitet

 

erstellt am
19. 01. 16
11:00 MEZ

LHStv.in Prettner: Kostenlose Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für Anlehrlinge mit Behinderung als Teil des Landesetappenplan umgesetzt
Klagenfurt (lpd) - Mit dem Kärntner Landesetappenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention werden Integration, Inklusion und Chancengleichheit aktiv in alle Lebensbereiche eingebunden, teilte Sozialreferentin LHStv.in Beate Prettner am 18.01. mit. „Was die Freifahrt für Anlehrlinge in Einrichtungen der Behindertenhilfe angeht, war Kärnten bereits in den vergangenen beiden Jahren bundesweit Vorreiter. Das bestehende Angebot konnte in diesem Jahr zusätzlich noch ausgeweitet werden und steht jetzt als Lehrlingsfreifahrt allen halbinternen Klienten in Einrichtungen der Behindertenhilfe, welche ein öffentliches Verkehrsmittel nutzen können zur Verfügung“, gab die Sozialreferentin bekannt.

Aufgrund der höchst erfreulichen Ausweitung der Zielgruppe, haben nunmehr alle halbinternen Klienten (Anlehrlinge, Beschäftigungswerkstätte und Tagesstätten, CF Klienten) mit Beeinträchtigung, ohne Altersbeschränkung, die Möglichkeit, die Grundkarte für die Anlehrfreifahrt zu beantragen und zu nützen.

„Dieses Projekt zur Förderung der Mobilität und vor allem auch Gleichstellung ist eine wichtige und bereits umgesetzte Maßnahme des Kärntner Landesetappenplans, um Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben zu ermöglichen“, betonte Prettner.

Die Sozialreferentin ist stolz darauf, dass Kärnten als bisher einziges Bundesland mit der Umsetzung dieses Projektes die Chancengleichheit für diesen Teil des öffentlichen Lebens umsetzt.

Zudem haben Klienten, welche das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zusätzlich die Möglichkeit, das Jugend-mobil Ticket der Kärntner Linien durch Aufzahlung des Selbstbehaltes von Euro 76,40 zu beantragen. Die Kosten für die Grundkarte (Fahrtstrecke Wohnort – Einrichtung und retour) werden vom Land Kärnten übernommen, der Selbstbehalt beträgt für die Grundkarte 19,60 Euro.

Anträge können ab sofort bis zum 30. November 2016 beim Land Kärnten, Abt. 4, Soziales und Gesellschaft, bei Herrn Armin Strutzmann, oder per E-Mail (armin.strutzmann@ktn.gv.at) angefordert und eingereicht werden. Telefonkontakt: 050536 14656. Die Antragstellung sollte über bzw. durch die jeweilige Einrichtung erfolgen, da dort am besten eine Einschätzung getroffen werden kann, inwiefern ihre Klienten öffentliche Verkehrsmittel nutzen können.

 

 

 

zurück

 

 

 

 

Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin "Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at