Mandatsverlust für Abgeordnete:
 Nationalrat nahm Beratungen auf

 

erstellt am
29. 01. 16
11:00 MEZ

Justizausschuss beschloss Einholung von Stellungnahmen zu Gesetzentwurf
Wien (pk) - Derzeit verliert ein Abgeordneter in der Regel nur dann sein Mandat, wenn er zu einer Haftstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Das soll sich in Zukunft ändern. Der Nationalrat nahm am 28.01. die Beratungen über einen gemeinsamen Gesetzentwurf der Koalitionsparteien und des Team Stronach auf, der strengere Regeln nicht nur für ParlamentarierInnen, sondern auch für Regierungsmitglieder und andere oberste Organe vorsieht. In einer Ersten Lesung nahmen die Fraktionen kurz zum Antrag Stellung, danach beschloss der Justizausschuss, Stellungnahmen zum am Tisch liegenden Vorschlag einzuholen. Bis 10. März haben unter anderem Ministerien, Länder und der Verfassungsgerichtshof Zeit, Kommentare zum Gesetzentwurf abzugeben.

Grundsätzlich sind sich die Abgeordneten einig, dass die geltenden Bestimmungen überholt sind und geändert werden sollen. Allerdings gibt es unterschiedliche Vorstellungen über das Ausmaß der Adaptierungen. So geht der vorliegende Gesetzentwurf ( 1470/A) etwa den Grünen und den NEOS nicht weit genug. Es sei den BürgerInnen schwer zu erklären, warum ein Abgeordneter, der zu einer unbedingten Haftstrafe von weniger als einem halben Jahr verurteilt wurde, weiter sein Amt ausüben können solle, meinte etwa Albert Steinhauser (G). NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak kann sich einen Amtsverlust bei unbedingten Verurteilungen wegen bestimmter Delikte wie Korruption vorstellen.

Auch die FPÖ sieht noch nicht alle Fragen geklärt. Er sei gespannt, was die Begutachtung ergeben werde, sagte Abgeordneter Harald Stefan. Grundsätzlich sei die FPÖ aber für eine gemeinsame Lösung offen. Beschlossen werden kann das Paket nur mit Zweidrittelmehrheit, da sowohl die Verfassung als auch die Geschäftsordnung des Nationalrats geändert werden müssen.

Seitens der Antragsteller hielt Michaela Steinacker (V) fest, dass mit dem Antrag auch einige Gesetzeslücken geschlossen werden sollen. Zudem wolle man die Sensibilität von PolitikerInnen, was die Wahrnehmung von Verantwortung betrifft, schärfen. Hinter den Entwurf stellte sich auch SPÖ-Justizsprecher Johannes Jarolim.

Im Kern sieht der Drei-Parteien-Entwurf vor, dass ein Abgeordneter künftig schon dann sein Mandat verliert, wenn er wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu mehr als sechs Monaten Haft bzw. zu einer bedingten Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auch für Regierungsmitglieder, den Bundespräsidenten, Landeshauptleute, den Rechnungshofpräsidenten, die VolksanwältInnen und Landtagsabgeordnete sollen analoge Regelungen gelten. Zur Umsetzung des Vorhabens müssen auch die Bestimmungen in der Nationalrats-Wahlordnung über die Wählbarkeit einer Person zum Nationlrat geändert werden. Außerdem enthält der Gesetzentwurf zahlreiche weitere Begleitmaßnahmen, etwa zum Procedere des Amtsverlusts (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 1420/2015).

NEOS für stärkere parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste
Eine erste Diskussion hielt der Nationalrat auch über eine von den NEOS beantragte Änderung der Bundesverfassung und der Geschäftsordnung des Hohen Hauses ab, die auf eine stärkere parlamentarische Kontrolle der nachrichtendienstlichen Behörden in Österreich abzielt ( 1475/A). Angesichts der vielfachen kriminellen und terroristischen Bedrohungen sei es unbestritten, dass die Sicherheitsbehörden mehr Befugnisse bräuchten, ist Abgeordneter Nikolaus Alm überzeugt, allerdings müsste seiner Auffassung nach damit auch eine Ausweitung des Rechtsschutzes und der parlamentarischen Kontrolle einhergehen. Derzeit sei eine wirksame Kontrolle durch die geheimen Kontrollausschüsse des Nationalrats nicht möglich. Alm vermisst auch ein kontinuierliches Berichtswesen.

Ein Modell, das sich Alm vorstellen kann, ist ein eigener Ausschuss des Nationalrats nach dem Vorbild des Parlamentarischen Kontrollgremiums des deutschen Bundestags. Dieser Ausschuss könnte sowohl die militärischen Nachrichtendienste als auch den Staatsschutz umfassend kontrollieren.

Otto Pendl (S) und Johannes Schmuckenschlager (V) signalisierten seitens der Koalitionsparteien Bereitschaft zu Verhandlungen. Eine ordentliche parlamentarische Kontrolle sei auch ihm ein Anliegen, sagte Pendl. Wie schon bei der Debatte zum Staatschutzgesetz gab er aber zu bedenken, dass die von der Opposition geforderte richterliche Kontrolle von Ermittlungsmaßnahmen der Staatssschutzbehörden einer starken parlamentarischen Kontrolle entgegenstehe. Dieses Argument ließ Albert Steinhauser (G) jedoch nicht gelten, schließlich gelte es nicht Richter, sondern die Arbeit des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung zu kontrollieren.

Der Antrag wurde von Nationalratspräsidentin Doris Bures dem Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats zugewiesen.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.parlament.gv.at

 

 

 

 

 

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