Mehr Barrierefreiheit, weniger
 Diskriminierung und Bürokratie

 

erstellt am
05. 02. 16
11:00 MEZ

Sozialministerium legt Nationalrat Bericht über aktuelle EU-Vorhaben vor
Wien (pk) – Für bestimmte Dienstleistungen und Produkte sollen künftig EU-weit die gleichen Anforderungen in Bezug auf Barrierefreiheit gelten. Außerdem will die EU-Kommission in den nächsten Monaten mehrere Verbraucherschutz-Richtlinien einem "Fitness-Check" unterziehen, die Entsende-Richtlinie überprüfen und den Mitgliedstaaten der Union Vorschläge zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterbreiten. Das geht aus einem Bericht von Sozialminister Alois Stöger an den Nationalrat über aktuelle EU-Vorhaben in seinem Zuständigkeitsbereich hervor ( III-230 d.B.). Auch über die schon seit Jahren diskutierte Ausweitung des Diskriminierungsschutzes sowie die Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten soll demnach weiter verhandelt werden. Grundgerüst für die Vorhaben bieten die zehn prioritären Politischen Leitlinien der Kommission, dazu zählen unter anderem die Ankurbelung von Wachstum und Beschäftigung und ein vertiefter, digital vernetzter Binnenmarkt.

Neuer Richtlinien-Vorschlag zur Barrierefreiheit
Mit dem Richtlinien-Vorschlag zur Barrierefreiheit, dem so genannten European Accesibility Act, will die EU-Kommission Hürden für behinderte Menschen beseitigen, etwa bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, der Bedienung von Geld- und Ticketautomaten und bei der Nutzung von Kommunikationstechnologien, z.B. via Smartphone oder Computer. Durch die derzeit bestehenden unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen EU-Ländern gebe es nicht nur Rechtsunsicherheit, auch Investitionen in neue und innovative Produkte und Dienstleistungen würden gebremst, wird die Initiative begründet. Angedacht ist die Abgabe einer EU-Konformitätserklärung durch Anbringen eines CE-Zeichens auf Produkten sowie eine staatliche Marktüberwachung, neben Produzenten, sollen auch Händler und Importeure in die Pflicht genommen werden.

Die Verhandlungen über die vergangenen Dezember vorgelegte Richtlinie wurden noch nicht aufgenommen, im EU-Ausschuss des Bundesrats fand dazu aber bereits eine erste Debatte statt (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 21/2016).

Für heuer hat die EU-Kommission laut Bericht unter anderem legislative und nicht-legislative Vorschläge zur Förderung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben für erwerbstätige Eltern und zur Förderung der Erwerbsbeteiligung von Frauen in Aussicht gestellt. Außerdem erwartet das Sozialministerium ein Paket zur Frage der Mobilität von Arbeitskräften, das unter anderem auch eine gezielte Überprüfung der Entsende-Richtlinie zum Inhalt haben soll.

EU-Kommission will Verbraucherschutz-Richtlinien evaluieren
Auch andere Richtlinien will die EU-Kommission evaluieren. So soll etwa überprüft werden, ob die bestehenden Pflichten von Arbeitgebern, was die Unterrichtung der Beschäftigten über ihren Arbeitsvertrag bzw. ihr Arbeitsverhältnis betrifft, einen zu hohen Verwaltungsaufwand, insbesondere für KMU, verursachen. Ebenso sollen sechs zentrale Konsumentenschutz-Richtlinien, etwa jene über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen, jene über Preisangaben und jene über unlautere Geschäftspraktiken, einem "Fitness-Check" unterzogen werden. Bereits evaluiert wurden die bestehenden Vorschriften über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, nun rechnet das Sozialministerium mit Folgemaßnahmen, zumal das Thema auch zu den Schwerpunkten der derzeitigen niederländischen Ratspräsidentschaft gehört.

Besserer Diskriminierungsschutz: Verhandlungen gehen weiter
Schon seit geraumer Zeit auf der politischen Agenda, konkret seit 2008, steht ein Richtlinienentwurf der EU-Kommission zur Ausweitung des Diskriminierungsschutzes beim Zugang zu Bildung, Sozialleistungen, Gesundheitsleistungen, Waren und Dienstleistungen. Derzeit sind Diskriminierungen – außerhalb der Arbeitswelt – lediglich aufgrund des Geschlechts und der ethnischen Herkunft ausdrücklich verboten, künftig soll das auch für die Bereiche Alter, Behinderung, sexuelle Orientierung sowie Religion und Weltanschauung gelten. Laut Bericht wurde von den EU-SozialministerInnen zuletzt im Dezember ein Fortschrittsbericht angenommen, es gebe aber nach wie vor in etlichen Punkten Verhandlungsbedarf.

Nicht ganz so lange, mittlerweile aber auch schon seit mehr als drei Jahren, wird auf EU-Ebene über einen Richtlinienentwurf zur ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern in Aufsichtsräten börsennotierter Gesellschaften verhandelt. Der Vorschlag der Kommission wurde bereits mehrfach abgeschwächt, dennoch konnten die SozialministerInnen auch im letzten Dezember-Rat keine Einigung erzielen, wie im Bericht festgehalten wird. Das Sozialressort geht von weiteren Beratungen unter niederländischem Vorsitz aus, Österreich unterstützt den Richtlinien-Vorschlag.

Weiter strittig ist auch ein im Februar 2013 von der Kommission vorgelegter Verordnungsentwurf zum Bereich Produktsicherheit, wobei vor allem über die Frage einer verpflichtenden Ursprungslandkennzeichnung diskutiert wird. Die weitere Vorgangsweise ist laut Bericht angesichts der unüberbrückbar scheinenden Differenzen offen, eventuell könnte die EU-Kommission den Vorschlag zurücknehmen.

Als Schwerpunkte der derzeitigen niederländischen Ratspräsidentschaft nennt der Bericht für den Bereich Beschäftigung und Soziales neben der Revision des Gemeinschaftsrechts im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz unter anderem auch die Themen Arbeitskräftemobilität und angemessene Arbeit, die Bekämpfung von Armut, Gendergleichheit sowie wirtschaftliche Selbständigkeit.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.parlament.gv.at

 

 

 

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