EU-US-Privacy Shield: WKÖ-Fachverband UBIT
 spricht sich gegen verwässerte Entscheidungen aus

 

erstellt am
05. 02. 16
11:00 MEZ

Obmann Harl: „Die EUGH-Entscheidung bezüglich der Einhaltung von Datenschutz-Standards gegenüber den USA bringt Riesenchancen für Österreichs IT-Unternehmen“
Wien (pwk) - Ausgangslage: Die Big Player der europäischen Wirtschaft hatten bisher ihre Daten an amerikanische Firmen ausgelagert. Das ändert sich mit dem EUGH-Urteil. Die Entscheidung der EU-Kommission zum vereinfachten interkontinentalen Datenverkehr im Jahr 2000 (Safe Harbor) beruhte auf der Annahme, dass die USA ein angemessenes Schutzniveau von übermittelten personenbezogenen Daten gewährleisten. Nach den Enthüllungen des Informanten Edward Snowden zur Internet-Überwachung wird das in Europa inzwischen anders gesehen. Europäische Politiker möchten rasch ein neues Abkommen unter dem Namen EU-US-Privacy Shield, vermutlich um den Preis der Verwässerung. Der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems hatte sich im Oktober mit seiner Klage gegen die Facebook-Praxis, EU-Daten auf Konzernserver in die USA zu übermitteln, durchgesetzt.

Kein vorauseilender Gehorsam gegenüber den USA
Alfred Harl, Obmann des Fachverbandes Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT (UBIT) in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ): „Wenn EU-Politiker nun in vorauseilendem Gehorsam gegenüber den USA eine rasche, aber verwässerte Lösung erarbeiten, dann schaden sie österreichischen und europäischen IT-Unternehmen. Denn die halten sich an die strengen Datenschutzrichtlinien zum Wohle aller EU-Bürger. Die Big Player der europäischen Wirtschaft werden ihre Daten nicht weiter nach Amerika auslagern; sie werden sie zurück nach Europa holen. Das hilft der europäischen IT-Wirtschaft.“

Tatsächlich bringt das jüngst gefällte Urteil des Europäischen Gerichtshofes die Durchsetzung der europäischen Werte und Schutzstandards im Datenschutz zurück. So wird die Auslagerung der Daten großer europäischer Unternehmen an amerikanische Firmen nicht mehr dem Safe Harbor-Standard entsprechen. Auch die alleinige Zuständigkeit amerikanischer Gerichte fällt mit der Entscheidung weg. Neben Internetriesen wie Google und Facebook dürfte das Urteil aber vor allem Kunden dieser Unternehmen treffen, die sich bisher komplett auf „Safe Harbor“ verlassen haben. Harl weiter: „Ich hoffe, dass die verantwortlichen Politiker, nur um das Thema rasch vom Tisch zu bekommen, diese Chance nicht verspielen.“

Der Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT
Mit mehr als 64.000 Mitgliedern gehört der Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT (UBIT) zu den größten und dynamischsten Fachverbänden der Wirtschaftskammer Österreich. Er nimmt die Interessen der Unternehmerinnen und Unternehmer aus den Bereichen Unternehmensberatung, Informationstechnologie und Buchhaltung wahr. Ziel ist es, berufsrelevante Rahmenbedingungen zu optimieren und dem Markt die Leistungen der Berufsgruppen zu kommunizieren. Mitglieder können umfangreiche Beratungs- und Serviceleistungen in Anspruch nehmen. Weitere Informationen auf

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.ubit.at
http://www.beratertag.at

 

 

 

 

 

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