Subsidiarität und Qualität als
 Leitlinien der EU-Justizpolitik

 

erstellt am
04. 02. 16
11:00 MEZ

Wolfgang Brandstätter legt EU-Jahresvorschau 2016 für den Justizbereich vor
Brüssel/Wien (pk) - Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit, Transparenz, Einfachheit und Grundrechtskonformität bilden nach wie vor die Leitlinien für die Justizpolitik der Europäischen Union. Die nunmehr von Bundesminister Wolfgang Brandstätter dem Parlament vorgelegte EU-Jahresvorschau für den Justizbereich (III-239 d.B.) listet in diesem Sinn den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts als Schlüsselpriorität der europäischen Justizpolitik auf und lenkt den Blick dabei auch auf die praktische Durchsetzung bestehender europäischer Rechtsvorschriften und die Qualität der Rechtsakte. Thematisch wird das laufende Jahr insbesondere von der Umsetzung der Europäischen Sicherheitsagenda und dem Kampf gegen den Terrorismus geprägt werden.

EU-Rechtsakte: Weniger ist mehr
Auf das Wesentliche will sich die Union im Justizbereich fokussieren, schickt der Bericht voraus. Gemeint ist damit zunächst die Überprüfung zentraler Aspekte bestehender Rechtsvorschriften sowie die Aufhebung überholter Rechtsakte. Ziel ist es, nur noch Rechtsakte mit einem deutlichen Mehrwert für die Praxis in den Rechtsbestand der EU aufzunehmen. Konkret strebt die Kommission eine signifikante Reduktion der Zahl neuer Vorschläge und die Zurückziehung zahlreicher alter, blockierter oder aus Sicht der Kommission sinnlos gewordener Initiativen an, was auch von österreichischer Seite ausdrücklich begrüßt wird.

Europäische Sicherheitsagenda zum Kampf gegen Terror und organisiertes Verbrechen
Durch die Umsetzung der Europäischen Sicherheitsagenda will die Union den Bedrohungen durch Terrorismus, Radikalisierung, organisiertes Verbrechen und Cyberkriminalität wirkungsvoll begegnen. Darüber hinaus wird sich die Kommission auch verstärkt der operativen Zusammenarbeit als Fundament für das gegenseitige Vertrauen in einem Raum des Rechts und der Grundrechte und damit einer wirksamen grenzüberschreitenden Strafverfolgung widmen, heißt es im Bericht programmatisch. Auf der Prioritätenliste der Union steht weiters die Schaffung eines vernetzten digitalen Binnenmarkts mit Rechtsakten in den Bereichen Online-Handel und Urheberrecht.

Schwerpunkte Familienrecht, Europäische Staatsanwaltschaft, digitaler Binnenmarkt
Der Bericht steckt auch den Horizont für die nächsten 18 Monate ab, die die EU-Präsidentschaften der Niederlande, der Slowakei und Maltas umfassen. Im Mittelpunkt der strafrechtlichen Aktivitäten werden dabei Fortschritte bei den Verfahrensrechten in Strafverfahren sowie die Fortsetzung des Kampfes gegen Betrügereien, die sich gegen die finanziellen Interessen der Union richten, stehen. Aktuell bleibt auch das Thema Europäische Staatsanwaltschaft. Beim Privatrecht liegt der Schwerpunkt auf dem Familienrecht sowie auf der Förderung von E-Justiz-Lösungen. In Sachen digitaler Binnenmarkt wiederum wird besonderes Augenmerk auf die Überarbeitung von Vorschriften für audiovisuelle Medien und das Urheberrecht gelegt. Auf der Agenda des Rats stehen weiters auch Regeln für den grenzüberschreitenden elektronischen Handel.

EU-Rechtsakte dürfen keine finanziellen Mehrkosten verursachen
Diese im Arbeitsprogramm der Union festgelegten Prioritäten finden auch den Zuspruch des Justizministeriums. Bei allen legislativen Aktivitäten werde aber darauf zu achten sein, dass die vorhandenen Rechtsinstrumente und politischen Maßnahmen einheitlich umgesetzt, wirksam angewendet und konsolidiert werden, unterstreicht Wolfgang Brandstätter in dem Bericht. Nur vollständig und einheitlich umgesetzte und in der Praxis korrekt angewendete Rechtsakte, die zudem auch keine finanziellen Mehrkosten für die Mitgliedstaaten verursachen, bringen den erwünschten Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger, präzisiert der Bericht in diesem Zusammenhang mit Nachdruck

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.parlament.gv.at

 

 

 

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