Ministerrat genehmigt zwei
 Durchführungsbestimmungen

 

erstellt am
12. 02. 16
11:00 MEZ

Rom/Bozen (lpa) - Südtirol wird in Zukunft die Möglichkeit haben, verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz von Umwelt und Landschaft zu setzen. Die Voraussetzung dazu schuf am späten Abend des 10.02. der Ministerrat in Rom im Beisein von LH Arno Kompatscher, zwei von der Zwölferkommission erarbeitete Durchführungsbestimmungen genehmigte.

"Endlich haben wir als Land Südtirol die Möglichkeit, den Verkehr auf unseren Straßen einzuschränken, um unsere einmalige Landschaft zu schützen und die Umwelt intakt zu erhalten", erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher, nachdem die Regierung in Rom die von die Zwölferkommission vorgelegte Durchführungsbestimmung genehmigt hat. Südtirol und auch das Trentino hätten nun die Möglichkeit, sei es durch Geschwindigkeitsbegrenzungen oder durch Verkehrsbeschränkungen besonders die gemeinsamen Passstraßen zu entlasten.

Der Ministerrat stimmte auch einer zweiten Durchführungsbestimmung zu, bei der es um die Rechnungsprüfung geht. Sie ermöglicht die Einrichtung eigener Kontrollstellen bei den Verwaltungsgerichten in Bozen und Trient. Diese überwachen die Haushaltsführung der lokalen öffentlichen Körperschaften, wobei sie eng mit dem Rechnungshof zusammenarbeiten.

"Mit der Genehmigung dieser zwei weiteren Durchführungsbestimmungen wird unser autonomer Handlungsspielraum weiter ausgebaut", freut sich Landeshauptmann Kompatscher, der allen Mitstreitern für die Vorarbeit dankte. Aus Südtiroler Sicht war die gestrige Ministerratssitzung auch eine Premiere: Zum ersten Mal begleitete der neue Regionenminister Enrico Costa die Genehmigung einer Durchführungsbestimmung.

 

 

 

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