Ministerrat verabschiedet Durchführungsbestimmung
zu Verwaltungsgericht

 

erstellt am
29. 02. 16
11:00 MEZ

Rom/Bozen (lpa) - Der Ministerrat in Rom am Abend des 26.02. die Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut genehmigt, mit der dem Land die Zuständigkeit für das Verwaltungspersonal sowie für organisatorische und verwalterische Belange der Bozner Sektion des Verwaltungsgerichts übertragen werden. In Vertretung des Landeshauptmanns nahm Landesrat Christian Tommasini an der Ministerratssitzung teil.

Bereits im vergangenen Jahr hatte die Sechserkommission ihren Vorschlag für die Durchführungsbestimmung zur Übernahme des Verwaltungspersonals des Verwaltungsgerichts Bozen durch das Land zu Papier gebracht und genehmigt. Nun lag sie im Ministerrat zur Behandlung auf, wo Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Tommasini die Inhalte erläuterte.

"Es handelt sich um eine wichtige Durchführungsbestimmung, auf deren Grundlage die Tätigkeit der autonomen Bozner Sektion des Verwaltungsgerichts verbessert werden kann", betont Landesrat Tommasini. Er verweist darauf, dass die Verabschiedung einer weiteren Durchführungsbestimmung durch den Ministerrat die gute Zusammenarbeit des Landes mit der Regierung in Rom widerspiegle.

Die neue Durchführungsverordnung schafft die Grundlage für die Übernahme des Verwaltungspersonals des Verwaltungsgerichts durch das Land. Ebenso wird das Land auch die Betriebskosten des Bozner Gerichtssitzes übernehmen. Die Finanzmittel dafür werden über das Mailänder Abkommen zur Verfügung gestellt, mit dem sich das Land an der Deckung der Staatsspesen beteiligt. "Wir rechnen damit, dass wir mit der Übernahme dieser Zuständigkeiten die Arbeit des Verwaltungsgerichts noch besser und bürgernäher gestalten können", ist Landesrat Tommasini überzeugt.

Damit wird ein weiterer Schritt zur Übernahme bisher staatlicher Funktionen gesetzt, wie mit der Regierung Renzi vereinbart.

 

 

 

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