Recht auf Bargeld beschäftigt weiter das Parlament

 

erstellt am
04. 03. 16
11:00 MEZ

Verfassungsausschuss will Gutachten zur Frage der Prüfung von Staatsverträgen einholen
Wien (pk) - Mit einem breiten Themenmix befasste sich der Verfassungsausschuss des Nationalrats am 03.03. Auf Basis eines Regierungsberichts und einer Reihe von Oppositionsanträgen diskutierten die Abgeordneten unter anderem über die weitere Stärkung des Bestbieterprinzips im Vergaberecht, die verfassungsrechtliche Absicherung von Bargeld als Zahlungsmittel, die Abschaffung der nicht amtsführenden Stadträte in Wien, die Aberkennung von Ehrenzeichen bei gerichtlichen Verurteilungen und die Mindestsicherung. Außerdem stand die Forderung der FPÖ zur Diskussion, dem Verfassungsgerichtshof noch vor einer endgültigen Ratifizierung eine Prüfung von Staatsverträgen zu ermöglichen. Keiner der Anträge erhielt eine Mehrheit im Ausschuss, die Abgeordneten sprachen sich in Form einer Entschließung mit S-V-N-Mehrheit aber dafür aus, zum Themenkomplex Staatsverträge ein Gutachten vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts einzuholen.

Laut Kanzleramtsminister Josef Ostermayer sind die Verhandlungen über eine Anpassung des Bundesvergabegesetzes an die neuen EU-Vorgaben im Laufen. Er hofft, bis zum Sommer einen mit den Ländern akkordierten Ministerialentwurf vorlegen zu können. Der ursprünglich anvisierte Termin April werde sich jedenfalls nicht ausgehen. Eine beschlussreife Gesetzesvorlage könnte dann im Herbst am Tisch liegen. Österreich wäre grundsätzlich verpflichtet, die neue EU-Richtlinie bis zum April umzusetzen, Ostermayer rechnet angesichts der bei der letzten Vergabenovelle gemachten Erfahrungen aber mit schwierigen Verhandlungen.

FPÖ gegen jegliche Einschränkung von Bargeldzahlungen
Anlass für die Forderung der FPÖ nach einem eigenen "Bundesverfassungsgesetz über die Freiheit zur unbeschränkten Verwendung von Bargeld im Zahlungsverkehr" ( 1573/A) sind Diskussionen auf EU-Ebene über die Abschaffung des 500-Euro-Scheins und die Einführung von Bargeldlimits, etwa bei der Bezahlung von Waren und Rechnungen. Die FPÖ-Abgeordneten fürchten, dass die diskutierten Beschränkungen nur ein erster Schritt zur kompletten Abschaffung von Bargeld in der EU sein könnten. Unter dem Deckmantel der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wolle man die Freiheitsrechte der BürgerInnen einschränken, vermuten sie und warnen in diesem Zusammenhang vor dem gläsernen Bürger. Die jüngsten Diskussionen auf EU-Ebene seien jedenfalls alles andere als vertrauensbildend gewesen, hielt Abgeordneter Hubert Fuchs in der heutigen Sitzung fest.

Hinter die Initiative der FPÖ stellte sich auch Team-Stronach-Abgeordneter Christoph Hagen. Der Antrag habe absolute Berechtigung, bekräftigte er und gab zu bedenken, dass die Menschen bei einem Computercrash oder bei einer Einschränkung von Auszahlungen durch Banken auf Bargeld angewiesen seien.

Wenig Verständnis für den Vorstoß zeigte hingegen Grün-Abgeordneter Werner Kogler. Es sprach, auch in Zusammenhang mit dem von ÖVP-Staatssekretär Harald Mahrer ins Spiel gebrachten 1000-Euro-Schein, von einem "monetären Fasching" und einer "absichtlichen Verdrehung der Debatte" aus populistischen Gründen. Selbstverständlich würden auch die Grünen "ja" zum Bargeld sagen, bekräftigte Kogler, die Notwendigkeit eines Bundesverfassungsgesetzes ist ihm aber nicht ersichtlich. Für ihn ist es überdies durchaus einleuchtend, wenn internationale Geldwäsche- und Korruptionsbekämpfer über eine Abschaffung des 500-Euro-Scheins und ein Bargeldlimit diskutieren wollen.

Seitens der Koalitionsparteien wiesen die Abgeordneten Angela Lueger (S) und Wolfgang Gerstl (V) auf die vom Nationalrat vergangene Woche mit breiter Mehrheit gefasste Entschließung zum Thema Bargeld hin. Die Abgeordneten hätten sich klar für die Beibehaltung des Bargelds als Zahlungsmittel und einen uneingeschränkten Zahlungsverkehr mit Euro-Banknoten und Euro-Münzen ausgesprochen, hob Lueger hervor. Gerstl hält die Entschließung für vorläufig ausreichend, nichtsdestotrotz könne man über eine neue Staatszielbestimmung diskutieren, meinte er.

Klar abgelehnt wurde der Antrag der FPÖ nicht nur von den Grünen, sondern auch von NEOS-Abgeordnetem Nikolaus Scherak. Auch die NEOS seien überzeugt, dass Bargeld ein ganz wesentlicher Ausdruck von Freiheit sei und dabei helfe, sich vor der Überwachung des Staates zu schützen. Ein eigenes Verfassungsgesetz sei aber nicht notwendig, bekräftigte er. Es stünden ohnehin jetzt schon zu viele Dinge in der Verfassung, die dort nicht hingehörten. Die Entschließung des Nationalrats sei völlig ausreichend.

Der FPÖ-Antrag wurde schließlich mit den Stimmen der Koalitionsparteien vertagt.

Staatsverträge: FPÖ will VfGH Möglichkeit zu Vorabprüfung geben
Dezidiert von der Ausschussmehrheit abgelehnt, und zwar mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und NEOS, wurde ein Antrag der FPÖ auf Änderung der Bundesverfassung ( 823/A). Die Abgeordneten Harald Stefan und Reinhard Eugen Bösch wollten dem Verfassungsgerichtshof die Möglichkeit einräumen, Staatsverträge noch vor Abschluss des Ratifizierungsprozesses auf ihre Verfassungskonformität zu prüfen. Damit würde ihrer Meinung nach eine Rechtsschutzlücke geschlossen und die Gefahr einer divergierenden Rechtslage im Außen- und Innenverhältnis der Republik gebannt.

Die Koalitionsparteien wollen das Thema zwar weiter auf der politischen Agenda halten, mit dem FPÖ-Antrag können sich aber weder SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann noch ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl anfreunden. Sie lehnen die Initiative nicht nur aus verfassungssystematischen Gründen ab, sondern stoßen sich auch daran, dass neben jeder Landesregierung auch eine relativ kleine parlamentarische Minderheit – 20 Abgeordnete oder 7 Mitglieder des Bundesrats – einen Vorab-Prüfantrag beim Verfassungsgerichtshof stellen können soll.

Basis für die weitere Diskussion soll ein Gutachten des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramts sein, um das der Verfassungsausschuss Kanzleramtsminister Josef Ostermayer ersucht. Dieses soll sich mit der "Überprüfung von Staatsverträgen auf deren Verfassungsmäßigkeit nach geltendem Recht, vergleichend mit ähnlichen europäischen Verfassungssystemen, und möglichen Weiterentwicklungen zur Erhöhung der Rechtsstaatlichkeit" auseinandersetzen. Ausschussobmann Wittmann rechnet damit, dass für die Erstellung des Gutachtens ein Zeitraum von sechs bis acht Wochen benötigt wird. FPÖ-Abgeordneter Stefan vermisst allerdings eine konkrete Frist in der mit S-V-N-Mehrheit angenommenen Entschließung, und geht von einer reinen Verzögerungstaktik aus.

Stefan erinnerte daran, dass seine Fraktion schon im Jahr 2012 einen Antrag auf Vorabprüfung von Staatsverträgen durch den VfGH gestellt habe, der trotz grundsätzlich positiver Signale von Seiten des Bundespräsidenten und des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs allerdings nie zur Abstimmung gekommen sei. Das Anliegen der FPÖ sei nach wie vor sinnvoll, ist er überzeugt. Österreich drohe ein großes Dilemma, wenn der Verfassungsgerichtshof einmal einen Staatsvertrag nachträglich als verfassungswidrig erklären sollte.

Grundsätzlich positiv zum Antrag äußerten sich auch die Abgeordneten Daniela Musiol (G) und Nikolaus Scherak (N). Beide Abgeordneten sehen aber noch einige Fragen offen.

Auch für ÖVP-Abgeordneten Wolfgang Gerstl gibt es noch einigen Diskussionsbedarf. Das rechtsstaatliche System in Österreich sei auf eine nachprüfende Kontrolle des Verfassungsgerichtshofs aufgebaut, machte er geltend. Wolle man daran etwas ändern, brauche es eine ausführliche Diskussion. Ihm zufolge spielt dabei auch die Frage, wieviel Politik machen die Regierung und das Parlament und wieviel Politik macht der Verfassungsgerichtshof, eine gewichtige Rolle. In diesem Zusammenhang hält es Gerstl auch für notwendig zu überlegen, ob Vorabprüfungsanträge ein parlamentarisches Mehrheits- oder Minderheitenrecht seien sollen.

FPÖ für Aberkennung von Ehrenzeichen bei geänderten Umständen
Noch keine inhaltliche Entscheidung wurde in Bezug auf einen Antrag der FPÖ zur Änderung des im Jahr 1952 beschlossenen Bundesgesetzes über die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ( 968/A) getroffen. FPÖ-Abgeordneter Wendelin Mölzer will mit der beantragten Gesetzesnovelle die Möglichkeit schaffen, im Namen der Republik Österreich verliehene Ehrenzeichen wieder abzuerkennen, wenn nachträglich Tatsachen bekannt werden, die einer Verleihung entgegengestanden wären. Gleiches soll gelten, wenn ein Ehrenzeichen-Träger in seinem weiteren Leben wegen einer vorsätzlichen Straftat rechtskräftig zu mehr als einem Jahr Haft verurteilt wird.

Der Antrag wurde auf Initiative von ÖVP-Abgeordneter Michaela Steinacker mit der Begründung vertagt, dass im Justizausschuss gerade darüber diskutiert werde, die Regeln für den Amts- und Mandatsverlust für Abgeordnete zu verschärfen. Da der Antrag in Bezug auf den Entziehungstatbestand auf diese Bestimmungen verweise, wäre es sinnvoll, die Diskussion im Justizausschuss abzuwarten, waren sich SPÖ, ÖVP, FPÖ und NEOS einig.

Bedauert wurde die Vertagung hingegen von Grün-Abgeordnetem Wolfgang Zinggl und Team-Stronach-Abgeordnetem Christoph Hagen. Sie sehen keinen Konnex zwischen den Regeln für den Mandatsverlust von Abgeordneten und der Aberkennung von Ehrenzeichen.

Vergaberecht: Ostermayer will bis zum Sommer Ministerialentwurf vorlegen
In der Ausschussdebatte über den gemeinsamen Bericht von Bundeskanzler Werner Faymann und Kanzleramtsminister Josef Ostermayer über aktuelle EU-Vorhaben in ihrem Zuständigkeitsbereich ( III-234 d.B.) ging es unter anderem um die neue Datenschutzgrundverordnung der EU, die Säumigkeit Österreichs bei der Umsetzung der neuen Vergaberichtlinie, den nach wie vor ausständigen Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention und die Zugeständnisse an Großbritannien. Außerdem schnitten die Abgeordneten die nicht in die Gänge kommende Digitalisierung von europäischem Kulturgut, die nach wie vor ausständige Umsetzung der Aarhus-Kovention in Österreich und die gemeinsame Asylpolitik an.

Kanzleramtsminister Josef Ostermayer begründete die Verzögerungen bei der Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinie mit den schwierigen Verhandlungen. Es sei nicht nur notwendig, eine Einigung mit dem Koalitionspartner zu finden, es brauche auch eine Zustimmung aller Länder. Ihm zufolge wird der ursprünglich für April anvisierte Termin zur Vorlage eines Ministerialentwurfs nicht halten, er hofft aber auf die Vorlage eines Begutachtungsentwurfs bis zum Sommer. Ostermayer geht allerdings nicht davon aus, dass es zu einem Vertragsverletzungsverfahren der EU kommen wird. Seitens der Grünen hob Angeordnete Birgit Schatz in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit hervor, das Bestbieterprinzip in Österreich weiter zu stärken und vor allem soziale und ökologische Faktoren bei öffentlichen Auftragsvergaben verstärkt zu berücksichtigen.

Zur Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung der EU hat Österreich laut Ostermayer bis Mai 2018 Zeit. Man werde versuchen, alle Spielräume, die die EU zulässt, zu nutzen, um das Datenschutzniveau möglichst hoch zu halten, versicherte er den Abgeordneten Albert Steinhauser (G), Beatrix Karl (V) und Nikolaus Scherak (N). Die Abgeordneten hatten zuvor die hartnäckige Position der österreichischen Regierung bei den Verhandlungen auf EU-Ebene ausdrücklich begrüßt, mit dem letztlich erzielten Kompromiss zeigte sich Steinhauser aber nicht in allen Punkten zufrieden.

Massive Kritik übten Steinhauser und Scherak an der zwischen der EU und den USA ausverhandelten Privacy-Shield-Regelung. Steinhauser ist überzeugt, dass der EuGH im Falle einer Klage auch diese Vereinbarung kippen wird.

Zu den von FPÖ-Abgeordnetem Reinhard Eugen Bösch angesprochenen Sonderregelungen für Großbritannien merkte Ostermayer an, dass die EU-Kommission nur dann konkrete Vorschläge vorlegen werde, wenn das für Juni angesetzte Referendum positiv ausgeht. Das gelte auch für die Indexierung von Sozialleistungen. In der Asylpolitik gilt ihm zufolge für Österreich nach wie vor die Devise, dass die Dublin-Verordnung so lange Gültigkeit hat, bis es eine Einigung der EU-Länder auf ein besseres System gibt. Beim Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention sei zuletzt relativ wenig weiter gegangen, räumte er ein.

Ostermayer teilte auch den Befund von Grün-Abgeordnetem Wolfgang Zinggl, wonach sich die digitale Kulturgut-Bibliothek "Europeana" in einem "Dornröschenschlaf" befindet. Das Problem liegt seiner Einschätzung nach nicht am fehlenden Inhalt – europaweit wurden 49 Mio. Artefakte geliefert –, vielmehr würde das Angebot zu wenig genutzt. Zudem gebe es Finanzierungsprobleme. Die Idee, europäisches Kulturgut möglichst leicht und breit zugänglich zu machen, sei gut gewesen, so Ostermayer, die Umsetzung habe mit dem Ziel aber nicht Schritt gehalten. Im Mai soll nun über die Zukunft des Projekts diskutiert werden.

Von NEOS-Abgeordnetem Nikolaus Scherak auf Bestrebungen zur Stärkung des Prinzip der Rechtsstaatlichkeit innerhalb der EU angesprochen, hielt Ostermayer fest, dass Österreich auf Vorschläge der Kommission warte. Es sei notwendig, die Rechtsstaatlichkeit in der EU hoch zu halten und zu stärken, unterstrich er. Die Beratungen über den Bericht wurden schließlich einstimmig vertagt.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.parlament.gv.at

 

 

 

 

 

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