Brandstetter bei internationaler OECD-Konferenz
 zu Korruptionsbekämpfung in Paris

 

erstellt am
17. 03. 16
11:00 MEZ

Paris/Wien (bmj) - Justizminister Wolfgang Brandstetter berichtete am 16.03. vor 75 Justizministern und anderen Experten bei der internationalen Ministerkonferenz der OECD in Paris über die Korruptionsbekämpfung in Österreich. Mit dem internationalen OECD-Abkommen verpflichten sich bereits 41 Staaten insbesondere die Bestechung ausländischer Amtsträger stärker zu bekämpfen und unter Strafe zu stellen.

Österreich hat bereits sehr früh begonnen, den Kampf gegen Wirtschaftskriminalität und Korruption noch effektiver zu gestalten, und dient als Vorbild für viele andere europäische Staaten. Dabei steht insbesondere der Schutz von Informanten, sogenannten „Whistleblowern“, im Mittelpunkt. Justizminister Brandstetter berichtet über das Erfolgsmodell der Whistleblower-Homepage, die seit 1. Jänner 2016 gesetzlich verankert ist. „Solche Tagungen sind wichtig für unsere Standortbestimmung. Wir sehen hier, dass wir mit unseren Antikorruptionsmaßnahmen auch im internationalen Vergleich legistisch und in der praktischen Umsetzung wirklich vorne liegen. Dies wurde allgemein anerkannt. Vor allem unsere Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft, die Whistleblower-Homepage und das Kontenregister fanden große Beachtung. Wir sind da auf dem richtigen Weg und werden ihn in voller Übereinstimmung mit den Zielen der OECD konsequent fortsetzen. Österreich unterstützt die Umsetzung der OECD Anti-Korruptions-Konvention voll und ganz und ich bin überzeugt, dass wir durch diese internationale Zusammenarbeit den Kampf gegen Auslandsbestechung und Korruption, die eine neue Dimension erreicht hat, weiter vorantreiben“, so Justizminister Brandstetter.

Die Konvention gegen die Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr
Die OECD Anti-Bribery Convention ist ein internationales Abkommen, das die Vertragsstaaten verpflichtet, die Bestechung ausländischer Amtsträger unter Strafe zu stellen. Die Konvention wurde am 17. Dezember 1997 zur Unterzeichnung aufgelegt, am 15. Februar 1999 ist sie in Kraft getreten. Mittlerweile sind alle 34 OECD-Mitglieder sowie 7 Nicht-Mitglieder (Argentinien, Brasilien, Bulgarien, Kolumbien, Lettland, Russland und Südafrika) der Konvention beigetreten. Die OECD Anti-Bribery Convention ist das erste und bisher einzige internationale Anti-Korruptions-Instrument, das auf die aktive Bestechungsseite fokussiert, somit auf die Person, die einen Vorteil anbietet, verspricht oder gewährt. Der Überwachungsprozess basiert auf einem strengen Peer-Review-Mechanismus, das heißt der regelmäßigen Evaluierung der Umsetzung und Durchsetzung von Bestechungsbekämpfungsgesetzen und -maßnahmen eines Staates durch die Gesamtheit der Vertragsparteien.

Allgemeines zu Wirtschaftsstrafsachen und Korruption
Österreich hat in der Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption bereits sehr früh neue Strategien und Maßnahmen entwickelt, um Wirtschaftskriminalität effektiver zu bekämpfen. Bereits im Jänner 2013 wurde ein modernes, auch im internationalen Vergleich vorbildliches, Korruptionsstrafrecht geschaffen, das es den Staatsanwaltschaften und Gerichten ermöglicht, Korruption effektiv zu bekämpfen. Mit der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) wurde am 1. September 2011 eine Strafverfolgungsbehörde eingerichtet, in der die notwendige Kompetenz und Expertise für eine qualifizierte und effiziente Verfolgung großer Wirtschafts- und Korruptionsdelikte konzentriert ist. Darüber hinaus wurde die völlig anonyme Whistleblower-Homepage mit 1. Jänner 2016 gesetzlich verankert. Sie erleichtert Ermittlern bereits seit zwei Jahren die Aufklärung von Korruptionsfällen und Wirtschaftskriminalität. Mitwisser von Korruption können über das absolut sichere Online-Portal Hinweise geben und ein anonymes Postfach einrichten. Zugleich können die Ermittler mit den Hinweisgebern direkt in Kontakt treten und Fragen stellen.

 

 

 

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