Vorarlberger Chancengesetz regt zur Nachahmung an

 

erstellt am
16. 03. 16
11:00 MEZ

Landesrat Bernhard und Landtagsvizepräsidentin Nußbaumer begrüßten Delegation aus Südtirol
Bozen/Viktorsberg/Bregenz (vlk) - Gesundheitslandesrat Christian Bernhard und Landtagsvizepräsidentin Gabriele Nußbaumer begrüßten in Viktorsberg eine Gruppe von Südtiroler Fachleuten aus dem Sozialbereich mit Landesrätin Martha Stocker an der Spitze. Das Land Südtirol hat im vergangenen Jahr ein neues Gesetz zur Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderung verabschiedet und orientiert sich bei der konkreten Umsetzung am Vorarlberger Chancengesetz.

Das besondere Interesse der Gäste gilt dem Bereich der beruflichen Integration, weil Arbeit eines der wesentlichen Anliegen von Menschen mit Behinderung für ein selbstbestimmtes Leben ist. Landesrat Bernhard unterstrich das Ziel des Vorarlberger Chancengesetzes, Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen möglichst breite Teilhabe zu ermöglichen. "Wir fördern Selbstbestimmung, wo immer möglich, und bieten Unterstützung dort, wo es nötig ist. Es gibt keine Grenze beim Schweregrad der Behinderung, auch Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf können integriert werden", so Bernhard.

Die Praxis dieses Vorarlberger Weges wurde den Gästen aus Südtirol bei einer Führung durch das integrative Bildungshotel Viktor sowie bei der Besichtigung von drei ifs Spagat-Arbeitsplätzen erläutert. Spagat ist ein Modell, in dessen Rahmen Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf am ersten Arbeitsmarkt integriert werden – und das mit großem Erfolg. "So wird deutlich, dass Integration unabhängig vom Grad des Unterstützungsbedarfs bestens funktioniert", ist sich Eisabeth Kern, Leiterin der ifs Assistenz, sicher.

Der fachliche Austausch zwischen Vorarlberg und Südtirol auch im bildungs- und sozialpolitischen Bereich ist von beiderseitigem Interesse und hat bereits Tradition. So kann etwa Südtirol schon sehr gute Erfahrungen in Sachen schulische Integration vorweisen, während Vorarlberg als Vorzeigeland in der beruflichen Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen gilt.

 

 

 

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