Stöger: Das Basiskonto für alle kommt!

 

erstellt am
16. 03. 16
11:00 MEZ

Recht auf eigenes Konto wird umgesetzt – Online-Rechner erleichtert Kostenvergleich
Wien (bmask) - „150.000 Menschen in Österreich haben derzeit kein Bankkonto. Daher setzen wir nun mit dem Recht auf ein Basiskonto einen wichtigen Meilenstein im Konsumentenschutz um“, berichtet Sozialminister Alois Stöger am 15.03. Der Ministerrat hat pünktlich am Weltverbrauchertag das Verbraucherzahlungskontogesetz (VZKG) verabschiedet, das neben dem Basiskonto auch einen „Bankenrechner“ vorsieht. „Dadurch können die Entgelte der verschiedenen Banken übersichtlich verglichen werden. Das ist ein großer Schritt zu mehr Transparenz und Kundenfreundlichkeit“, so Stöger.

„Schulden, Privatkonkurs, der Eintrag in die Warnliste der Banken, Kontoüberziehung, Kreditrückstand, Lohnpfändung - es gibt viele Gründe, warum Menschen kein Konto bekommen oder ihr Konto verlieren“, erläutert Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer der Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen. „Das Basiskonto für alle ist zentrales Element für die Teilhabe am wirtschaftlichen Leben“, so Mitterlehner. Laut der Dachorganisation der Schuldenberatungen sind 150.000 Personen in Österreich zurzeit ohne Konto. Sie haben durch das VZKG ab 18. September 2016 das Recht auf ein Basiskonto, sofern sie über einen rechtmäßigen Aufenthalt in der EU verfügen. Mit dem VZKG wird eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2014 umgesetzt

Basiskonto ermöglicht Teilnahme am wirtschaftlichen Leben
Das Basiskonto hat alle „normalen“ Funktionen, es darf aber nicht überzogen werden. Auch die Kosten sind begrenzt: Es kostet, je nach Bedürftigkeit, maximal 40 bzw. 80 Euro im Jahr. Die notwendige Verordnung über die jeweils berechtigten Personenkreise wird vom Sozialministerium im Sommer erlassen.

„Wir haben dadurch einen Riesenschritt gemacht, damit 150.000 stigmatisierte Menschen in Österreich wieder am Wirtschaftsleben teilnehmen können. Das bringt nicht nur mehr Chancen und Lebensqualität für die Betroffenen, es ist auch für die Volkswirtschaft sehr nützlich“, so Stöger.

Bessere Vergleichbarkeit durch „Bankenrechner“
Mit dem VZKG wird die Bundesarbeitskammer mit der Erstellung und dem Betrieb einer Website betraut, die einen leichten Vergleich der unterschiedlichen Entgelte der Banken ermöglicht („Bankenrechner“). Diese Verbesserung betrifft alle KundInnen, nicht nur künftige Basiskonteninhaber. Vor der Eröffnung eines Girokontos bekommen sie künftig eine verpflichtende Entgeltinformation. Diese Information muss bei allen Kreditinstitutionen gleich aussehen und die gleiche Abfolge haben. Dadurch wird der Kostenvergleich für die KundInnen erleichtert. Zusätzlich wird auf den „Bankenrechner“ der Arbeiterkammer hingewiesen. „Man kann vor der Eröffnung eines Girokontos das individuell günstigste Konto aussuchen. Man kann aber auch im Nachhinein überprüfen. Der Kontowechsel wird durch das neue Gesetz erleichtert. Die alte und die neue Bank müssen ihn künftig selbständig abwickeln“, erklärt der Sozialminister abschließend.

 

 

 

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