Rupprechter: Erster Schritt zur
 Entlastung des Milchmarktes

 

erstellt am
15. 03. 16
11:00 MEZ

EU-Kommission ermöglicht freiwillige Mengenvereinbarungen / Minister kündigt Gespräche mit Branchenvertretern an
Brüsssel/Wien (bmlfuw) Milchproduzenten und Milchverarbeiter dürfen freiwillige Lieferverzichts-Vereinbarungen abschließen. Das wurde am 14.03. bei der Sitzung der EU-Agrarminister vereinbart. Ziel dieser Maßnahme ist die Reduktion der Milchanlieferung. Um derartige Mengenvereinbarungen von Branchenorganisationen, Genossenschaften und Produzenten zu ermöglichen, aktiviert die EU-Kommission den entsprechenden Artikel 222 in der gemeinsamen Marktorganisation. Dies ist aus kartellrechtlichen Gründen notwendig.

Bundesminister Andrä Rupprechter sieht in dieser Maßnahme einen „ersten wichtigen Schritt zur Stabilisierung des Milchmarktes". Risikofinanzinstrumente der Europäischen Investitionsbank (EIB) und des EFSI (EU-Investitionsfonds) sollen die Milchwirtschaft dabei unterstützen, die schwierige Situation zu bewältigen, sagt Rupprechter.

Der Minister will sobald wie möglich Gespräche mit Branchenvertretern führen. Eines ist für Rupprechter klar: „Der freiwillige Lieferverzicht ist eine notwendige und befristete Maßnahme aufgrund einer außergewöhnlichen Situation, aber keine Rückkehr zur Milchquote."

Teil des gestern vereinbarten “Milchpakets“ ist auch die Verdoppelung der Höchstmengen für die Einlagerung von Magermilchpulver und Butter. Für den Schweinefleischsektor soll die private Lagerhalterung wieder geöffnet werden.

Thema der Tagung der EU-Agrarminister war auch wieder das russische Embargo für Lebensmittel aus der EU. Eine Normalisierung der Beziehungen wird von zahlreichen Ministern angestrebt.

 

 

 

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