Asyldebatte

 

erstellt am
31. 03. 16
11:00 MEZ

 Faymann: Vereinbarung mit Türkei zeigt Wirkung
Geringste Zahl an Asylanträgen seit letztem August – Gesamteuropäische Lösung hat weiterhin Priorität – „Müssen festlegen, was schaffen wir, was schaffen wir nicht“
Wien (sk) - Bundeskanzler Werner Faymann betonte am 30.03. im Pressefoyer nach dem Ministerrat, dass die Flüchtlings-Vereinbarung mit der Türkei Wirkung zeigt. „In der letzten Woche haben wir bei den Asylanträgen den niedrigsten Wert seit August letzten Jahres erreicht“, sagte Faymann. Trotzdem sei man noch lange nicht am Ziel. Deutschland müsse sich klar für ein Beenden des Durchwinkens aussprechen. Faymann betonte die Notwendigkeit einer stärkeren Zusammenarbeit aller EU-Länder. „Die Vereinbarung mit der Türkei ist eine Maßnahme, die besser ist als vorher, aber es ist noch keine gesamteuropäische Lösung“, sagte Faymann.

Der Bundeskanzler unterstrich, dass der von der Bundesregierung beschlossene Richtwert bei Asylanträgen nicht dazu da ist, die Flüchtlingsproblematik zu lösen. „Wir können damit keine Kriege beenden. Aber wir müssen aufzeigen, dass wir nur in begrenzter Anzahl Menschen aufnehmen, versorgen und integrieren können. Dazu müssen wir nicht nur die Grenzen kontrollieren, sondern klar festlegen, was schaffen wir, was schaffen wir nicht.“ Faymann sprach sich dafür aus, schon an den EU-Außengrenzen Menschen zu registrieren, mit Transitvisa auszustatten und ihnen so die Möglichkeit der geordneten Einreise in die EU zu geben. Dafür sei eine enge internationale Zusammenarbeit sowie die Zusammenarbeit mit UNHCR nötig. Das Gutachten zum Richtwert wird heute von Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil und Innenministerin Mikl-Leitner präsentiert.

Auch das Gutachten zum Thema Mindestsicherung ist eingelangt. „Sozialminister Alois Stöger wird das Gutachten heute vorstellen und auch an die Bundesländer übermitteln, denn Mindestsicherung ist Ländersache“, sagte Faymann. Deswegen werde der Sozialminister auch mit den LandesreferentInnen Gespräche führen. Der Bundeskanzler betonte abschließend: „Wir sind bei der Abarbeitung unserer Themen Sicherheit, Ordnung, Menschlichkeit und Soziales konsequent, auch in dieser schwierigen Zeit.“


 

 Mitterlehner: Expertengutachten bestätigen Rechtmäßigkeit nationaler Maßnahmen
Maßnahmen, die Flüchtlingsstrom beschränken, sind zulässig - Sonderlage rechtfertigt Differenzierung bei Mindestsicherung - Österreichische Vorgehensweise richtungsweisend für EU-Lösung
Wien (öv-pd) - "Indem wir nationale Schritte gesetzt haben, hat Österreich eine Reihe politischer Maßnahmen auf internationaler Ebene ausgelöst und Tempo für eine europäische Lösung gemacht", betont ÖVP-Bundesparteiobmann Vizekanzler Reinhold Mitterlehner nach dem Ministerrat. So habe das Abkommen mit der Türkei und der bessere Schutz der EU-Außengrenzen mittlerweile dazu geführt, dass der Flüchtlingszustrom nach Österreich bereits abgenommen hat. "Das vorliegende Gutachten von Prof. Dr. Bernd-Christian Funk und Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer bestätigt nun unsere bisherige Einschätzung. Es ist rechtlich zulässig, Maßnahmen zu setzen, um eine Reduzierung des Flüchtlingszustroms zu erreichen", so Mitterlehner. Demnach sei eine Abweichung von den geltenden EU-Asylregeln zum Schutz der inneren Sicherheit und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zulässig.

Das ebenfalls vorgelegte Gutachten von Univ.-Prof. Dr. Robert Rebhahn zu Sozialleistungen bestätigt die Zulässigkeit von Differenzierungen. "Das Expertengutachten rechtfertigt etwa – in einer Sonderlage - eine Senkung der Mindestsicherung", so Mitterlehner. Bundesländer, die mit einer großen Anzahl von Schutzsuchenden konfrontiert sind, können demnach sachlich begründete Differenzierung durchführen, verweist der Vizekanzler auf die jüngste Regelung in Oberösterreich. "Das Gutachten untermauert einerseits den oberösterreichischen Standpunkt und gibt uns andererseits die Handhabe, weitere Maßnahmen zu treffen", schließt der Vizekanzler.


 

Darmann: Mit und ohne Gutachten ist die „Obergrenze“ eine einzige Augenauswischerei
Wien (fpd) - „Mit und ohne Gutachten ist die ‚Obergrenze‘ keine Obergrenze, sondern ein verantwortungsloser Richtwert und damit eine Augenauswischerei Faymanns gegenüber dem österreichischen Volk. Die angebliche Begrenzung auf 37.500 Asylanträge pro Jahr gilt laut Innenministerin nämlich nur für die Südgrenze. Im Klartext: Die ‚Obergrenze‘ ist nach oben offen und die Regierung frotzelt die Österreicher einmal mehr“, stellte FPÖ-Sicherheitssprecher NAbg. Mag. Gernot Darmann klar.

„Illegale Migranten werden dann einfach andernorts bzw. erst direkt auf österreichischem Staatsgebiet ihren Asylantrag stellen, der dann nicht in jene 37.500 Anträge eingerechnet wird. Da die Regierung bis heute nicht bereit ist, einen funktionierenden Grenzschutz auf die Beine zu stellen, wird es Schleppern ein leichtes sein, ihre ‚Kunden‘ dort abzusetzen, wo sie es wünschen“, warnte Darmann. „Faymann, Mikl-Leitner und Co. treten wahlkampfbedingt als Hardliner auf, in Wahrheit wird weiterhin die Willkommensunkultur praktiziert. Wäre es anders, wären die Grenzen für Migranten bereits dicht und ein Aufnahmestopp für Asylwerber verhängt. Oder man hätte sich zumindest an das Dublin-Abkommen gehalten. Dafür bräuchte man nicht einmal ein Gutachten, dafür hätte man nur auf den Boden der Rechtsstaatlichkeit zurückkehren müssen“, so Darmann.

„SPÖ und ÖVP versuchen die Bevölkerung hinters Licht zu führen, während sie nach wie vor Politik gegen die Österreicher und im Sinne der illegalen Zuwanderer, der Schlepper und der Asylindustrie machen:
Mit einer nach oben hin offenen ‚Obergrenze‘ oder einem EU-Türkei-Deal, der vielmehr zum Problem als zur Lösung werden wird“, so Darmann.


 

 Korun: Nach Obergrenzendebakel tischt Regierung nächsten Rechtspfusch auf
Grüne empfiehlt: Befreiungsschlag von Populismus und volle Kraft in europäisches Asylaufnahmesystem stecken
Wien (grüne) - Die Bundesregierung hat zuerst eine absolute 'Asylobergrenze' angekündigt und gleichzeitig mehrere Rechtsgutachten dazu in Auftrag gegeben. Die Gutachter haben bereits klar ausgesprochen, dass eine zahlenmäßige und absolute Asylbeschränkung völkerrechtswidrig wäre. "Nun will die Regierung das Recht auf ein Asylverfahren aushebeln, indem sie an der Grenze mit Schutzsuchenden kurzen Prozess macht. Das läuft darauf hinaus, dass das Asylrecht nur mehr auf dem Papier besteht, und das ist in einem Rechtsstaat inakzeptabel", reagiert die Grüne Menschenrechtssprecherin Alev Korun auf die aktuelle Ankündigung, ein Asyl-Schnellverfahren einzuführen.

"Statt sich in die nächste rechtsbeugende Asylverschärfung zu flüchten tut es Not, endlich die gesamte Kraft in den raschen Aufbau eines europäischen Asyl-Aufnahme- und Aufteilungssystems zu stecken. Scheinmaßnahmen mit unerfüllbaren Ankündigungen erhöhen nur den Frust der europäischen Bevölkerungen und verlängern das Elend der Schutzsuchenden", betont die Grüne.

Nachdem von der ursprünglichen Ankündigung der Regierung nicht viel übriggeblieben ist, geht diese nun kurzerhand und 'praktischerweise' von einer mutmaßlichen 'Gefährdung der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit' aus, um das Asylrecht auszuhebeln. Korun:
"Mutmaßungen, selbst wenn sie von MinisterInnen stammen, sind noch lange keine Fakten. Diese bleiben Innenministerin Mikl-Leitner und Verteidigungsminister Doskozil schuldig."

Wenn letztes Jahr Menschen im Ausmaß von einem (in Zahlen: 1) Prozent der Wohnbevölkerung in Österreich um Schutz angesucht haben und ein Drittel der Gemeinden keinen einzigen Schutzsuchenden unterbringt, von 'Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit' zu sprechen, ist völlig unverhältnismäßig. "Die Situation ist eine herausfordernde, keine Frage. Eben deshalb bringen uns nur nachhaltige Lösungen weiter. Liebe Bundesregierung, bitte völkerrechtswidrige Scheinmaßnahmen einmotten und volle Kraft voraus für EU-finanzierte Aufnahmezentren und verbindliche Verteilquoten bei Asyl", appelliert Korun.


 

Lugar: Obergrenze hält wie erwartet nicht
Keine Flüchtlinge mehr nach Österreich lassen!
Wien (str) - „Wie nicht anders zu erwarten war, wird die groß angekündigte Obergrenze von allen Gutachtern in der Luft zerrissen – davor haben wir schon vor Wochen gewarnt", erklärt Team Stronach Klubobmann Robert Lugar. Somit habe die Regierung wieder keinen Plan, wie verhindert werden kann, dass die nächste Flüchtlingswelle über Österreich schwappt. „Eine richtige Obergrenze kann nur dann funktionieren, wenn man – so, wie es andere EU-Länder längst tun – keine Flüchtlinge ins Land lässt! Wir haben bereits rund 90.000 Flüchtlinge und mindestens ebenso viele Illegale in Österreich. Damit sind unsere Wirtschaft und unser Sozialsystem bereits mehr als überlastet!“, so Lugar. Positiv sei laut Lugar nur, „dass jetzt endlich die Schnellverfahren kommen sollen, die wir schon vor einem Jahr gefordert haben! Damit soll man aber sofort beginnen und nicht bis Mai warten!“


 

Scherak: Regierung blamiert sich mit Obergrenzen-Gutachten
Es war von Anfang an klar, dass es keine Obergrenze für Flüchtlinge geben kann
Wien (neos) - "Die Vorgehensweise der Bundesregierung eine fixe Obergrenze festlegen zu wollen, endet in einer Blamage. Es war von Anfang an klar, dass es keine Obergrenze für Flüchtlinge geben kann. Dass die Innenministerin rechtsstaatliche Prinzipien einfach beiseite lassen wollte, ist eine Bankrotterklärung. So darf eine Regierung einfach nicht handeln", kommentiert NEOS-Menschenrechtssprecher Niki Scherak das vorgestellte Rechtsgutachten zur Umsetzung der angekündigten "Obergrenze" für Asylwerber.

"Die heutige Ankündigung nur solche Asylanträge zuzulassen, zu denen Österreich laut Artikel 8 der Menschenrechtskonvention unbedingt verpflichtet wird, ist inakzeptabel. Das Recht auf Asyl ist ein individuelles Recht - das kann die Bundesregierung nicht verkennen“, so Scherak weiter. Dem nicht genug, versucht die Innenministerin auch den Familiennachzug seit Monaten umfassend einzuschränken. „Damit möchte sie die einzig legale Einreisemöglichkeit in die EU massiv behindern. Sich jetzt auf das Recht auf Achtung des Familienlebens zu beziehen, ist nichts anderes als zynisch.“

"Wir hätten schon längst beginnen müssen, Schnellverfahren durchzuführen und das ‚Durchwinken‘ zu beenden. Stattdessen hat die Bundesregierung lieber auf ein Gutachten gewartet, dessen Inhalt schon von Anfang an feststand. Die Regierung sollte sich lieber darauf konzentrieren, auf europäischer Ebene Lösungen zu finden. Wir brauchen gemeinsame europäische Erstaufnahmezentren, gemeinsam Asylverfahren und gemeinsame Grenzkontrollen an den Außengrenzen. Nationalstaatliche Lösungen bringen uns auf lange Sicht keinen Schritt weiter. Sie zerstören einzig und allein die europäische Idee", so Scherak abschließend.

     

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