Finanzministerium evaluiert das
 Rechnungslegungs-Kontrollgesetz

 

erstellt am
31. 03. 16
11:00 MEZ

Internationaler Experte leitet Studie
Wien (bmf) - Das Bundesministerium für Finanzen hat Ende 2015 die laut Gesetz vorgesehene Evaluierung des Rechnungslegungs-Kontrollgesetzes (RL-KG) aufgenommen und sich dafür entschieden, dass die Evaluierung durch eine wissenschaftliche Auswertung zur Erzielung fundierter objektiver Ergebnisse unterstützt werden soll.

Für die Durchführung konnte Univ.Prof. Dr. Bernhard Pellens, Inhaber des Lehrstuhls für Internationale Unternehmensrechnung an der Ruhr-Universität Bochum, gewonnen werden, der bereits eine ähnliche Studie zum Enforcement in Deutschland durchgeführt hat. Basis der Evaluierung soll eine nach statistischen Methoden auszuwertende Befragung der Marktteilnehmer, Abschlussprüfer und sonstiger Stakeholder sein.

Für Finanzminister Hans Jörg Schelling ist die laufende Verbesserung des Enforcement-Verfahrens besonders im Hinblick auf einen transparenten und gut funktionierenden Kapitalmarkt ein prioritäres Anliegen. „Ich freue mich, dass wir einen der renommiertesten Experten für Fragen der Rechnungslegung und Unternehmensführung im deutschsprachigen Raum als unterstützende Kraft für die Evaluierung des Rechnungslegungs-Kontrollgesetzes gewinnen konnten“, so der Finanzminister. Mit Hilfe der einschlägigen Erfahrung von Prof. Dr. Pellens soll unter Wahrung größtmöglicher Objektivität die Funktionsfähigkeit des österreichischen Rechtsrahmens für Enforcement überprüft und allfälliger Verbesserungsbedarf festgestellt werden.

Um über eine repräsentative Datenbasis für die Evaluierung des Gesetzes zu verfügen, hofft das Finanzministerium auf eine breite und konstruktive Beteiligung aller Stakeholder an der Studie. Im Zuge dieser Evaluierung soll ein möglichst umfassendes Bild über die Erfahrungen aller von in Österreich noch relativ jungen Enforcement-Verfahren Betroffenen erlangt werden.

Das Finanzministerium beabsichtigt die Ergebnisse der Evaluierung des Rechnungslegungs- Kontrollgesetzes im Sommer 2016 zu veröffentlichen.

Zum Rechnungslegungs-Kontrollgesetz (RL-KG):
Um die Richtigkeit wichtiger Kapitalmarktinformationen von Unternehmen zu gewährleisten wurde in Österreich im Jahr 2013 durch das RL-KG ein Rechtsrahmen für die Überprüfung von Daten im Bereich der Rechnungslegung („Enforcement“) geschaffen. Vorrangiges Ziel ist dabei die Überwachung von Finanzinformationen kapitalmarktorientierter Unternehmen.

Die Systematik des RL-KG sieht bei der Durchführung von Überprüfungen betreffend die Einhaltung der Rechnungslegungsvorschriften ein abgestimmtes Vorgehen zwischen der privatrechtsförmig eingerichteten Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR) und der Finanzmarktaufsicht (FMA) als staatliche Behörde vor.

 

 

 

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