Russische Halbjahrestouristenvisen für Österreich

 

erstellt am
22. 04. 16
11:00 MEZ

Die Grundlage für die Ausstellung von Touristenvisa und die Anforderungen an die für deren Erhalt vorzulegenden Dokumente bleiben unverändert.
Moskau/Wien (rusemb) - Auf der Grundlage des Gegenseitigkeitsprinzips und in Entsprechung mit Artikel 25.6 des Föderationsgesetzes ?114-FZ vom 15.08.1996 „Über das Verfahren der Ausreise aus der Russischen Föderation und der Einreise in die Russische Föderation“ wurde ab 21. März 2016 ein neues Ausstellungsverfahren für Touristenvisa für Staatsbürgerinnen und Staatsbürger Österreichs festgelegt, welches die Ausweitung ihrer Dauer auf bis zu sechs Monate vorsieht.

Ab dem angeführten Datum werden den Bürgerinnen und Bürgern Österreichs Einfach- und Doppel-Touristenvisa für die Dauer von bis zu 1 Monat sowie auch Mehrfach-Touristenvisa (darunter auch für „zweckbestimmte touristische“ Reisen) für die Dauer von bis zu 6 Monaten ausgestellt.

Die Grundlage für die Ausstellung von Touristenvisa und die Anforderungen an die für deren Erhalt vorzulegenden Dokumente bleiben unverändert. Die Multiplizität des Visums und die Daten für die geplante Einreise und Ausreise müssen in der Bestätigung über die Aufnahme eines ausländischen Touristen angeführt sein.

Aufgrund von Mehrfach-Touristenvisen dürfen sich die Bürgerinnen und Bürger Österreichs auf dem Territorium der Russischen Föderation insgesamt oder ununterbrochen maximal 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen aufhalten.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://austria.mid.ru/de_DE/web/austriade/

 

 

 

 

 

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