Kärntner Landesholding mit größtmöglicher
 Transparenz aufgelöst

 

erstellt am
22. 04. 16
11:00 MEZ

LH Kaiser und LHStv.in Schaunig: Weitere Haftungspotentiale verhindert – Situation der potenziellen „Alt“-Gläubiger nicht verschlechtert – Vermögensbestände des Landes bleiben unverändert
Klagenfurt (lpd) - Die Kärntner Landesregierung hat am 21.04. in einer außerordentlichen Regierungssitzung die Kärntner Landesholding per mehrheitlichen Beschluss aufgelöst. An ihre Stelle treten zwei sogenannte Special Purpose Vehicle, nämlich die Kärntner Beteiligungsverwaltung, in die die Beteiligungen der Landesholding überführt werden und die Kärntner Vermögensverwaltung, in die das „Sondervermögen Kärnten“ (auch bekannt als „Zukunftsfonds“) übergeht. Grund für diesen rechtlichen Schritt ist der Paragraph 4 aus dem Kärntner Landesholdinggesetz, durch den auch künftige Heta-Haftungen durch die Landesholding möglich gewesen wären. „Dem wollten wir einen Riegel vorschieben“, betonte Landeshauptmann Peter Kaiser im gemeinsamen Pressefoyer mit Finanzreferentin LHStv.in Gaby Schaunig. Beide stellten klar, dass potenzielle „Alt“-Gläubiger durch die Regelung nicht benachteiligt seien, man habe diese, wie auch den Bund, vorab über die Maßnahme informiert.

Kaiser und Schaunig betonten zudem, dass eine außergerichtliche Lösung um die Heta-Haftungen weiterhin für alle Beteiligten am besten wäre. Sie wiesen aber auch darauf hin, dass nunmehr die Gläubiger am Zug wären. Kaiser ergänzte in deren Richtung: „Wir sind bemüht, die Tür für eine außergerichtliche Lösung offen zu halten. Mit derselben Akribie sind wir aber auch in der Lage, immer für die bestmögliche Situation für Kärnten zu sorgen.“ Bei einer Annahme des Angebotes durch die Gläubiger wäre die Landesholding liquidiert worden. Da es nicht dazu gekommen sei, habe man die nunmehrige rechtliche Maßnahme durchgeführt.

Die Situation der bestehenden potenziellen Gläubiger sieht Kaiser durch die Auflösung der Landesholding und vor allem des Paragraphen 4 sogar verbessert, weil man neue Haftungspotentiale verhindere. Den gewählten Schritt bezeichnete er deshalb als logisch, notwendig und richtungsweisend. „Wir signalisieren damit deutlich, dass wir Klarheit schaffen und Interessen wahren“, meinte er. Schaunig strich die größtmögliche Transparenz bei dieser Maßnahme hervor. Es sei auch darum gegangen, die Vermögen von Landesholding und Land nicht zu vermischen. „Die Vermögensbestände des Landes bleiben unverändert“, machte sie klar. Unverändert bleibe auch die Vermögensverwaltung des Zukunftsfonds. Die Finanzreferentin teilte mit, dass die Vorstände und der Aufsichtsrat der Landesholding mit jenen der beiden neuen Vehikel ident seien. „Wir wählten eine sehr schlanke Struktur, es gibt keine Mehrkosten“, so Schaunig.

Nach dem Beschluss in der Landesregierung wird sich nun der zuständige Landtagsausschuss mit der Maßnahme befassen. Die Beschlussfassung im Landtag soll laut Kaiser am 28. April erfolgen. Kaiser und Schaunig betonten, dass die Landesholding bzw. der Paragraph 4 schon seit Monaten Thema auch in den nach dem Moratorium gegründeten und von allen Fraktionen beschickten Arbeitsgruppen seien. In der heutigen außerordentlichen Regierungssitzung seien auch Edmund Primosch von der Verfassungsabteilung, Horst Felsner von der Finanzabteilung, Rechtsanwalt Norbert Abel als Auskunftspersonen und Landtagsabgeordneter Wilhelm Korak für die nicht in der Landesregierung vertretene Fraktion anwesend gewesen.

 

 

 

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