Kärntner Landesregierung
 beschließt Spekulationsverbot

 

erstellt am
02. 05. 16
11:00 MEZ

LH Kaiser und LHStv.in Schaunig: Werden per Gesetz verhindern, dass in Kärnten mit öffentlichem Geld spekuliert wird
Klagenfurt (lpd) - Der risikoreiche Umgang mit öffentlichen Geldern gehört in Kärnten bereits seit Antritt der Zukunftskoalition im Jahr 2013 der Vergangenheit an. Jetzt geht die Landesregierung noch einen Schritt weiter: Wie Landeshauptmann Peter Kaiser und Finanzreferentin LHStv.in Gaby Schaunig am 30.04. ankündigen, wird das Spekulieren mit öffentlichem Geld nun per Gesetz und damit über die Legislaturperiode hinaus verboten. Ein entsprechender Entwurf eines neuen Kärntner Spekulationsgesetzes wird in der Sitzung der Kärntner Landesregierung kommenden Dienstag beschlossen.

„Kärnten setzt damit ein starkes Zeichen nach außen, dass mit öffentlichem Geld nicht spekuliert werden darf“, betonen Kaiser und Schaunig. Nach dem Vorbild anderer Bundesländer verfolgt der Entwurf eines Gesetzes über die risikoaverse Ausrichtung der Finanzgebarung des öffentlichen Sektors in Kärnten den Zweck, bei der Aufnahme und Bewirtschaftung von Verbindlichkeiten (Fremdfinanzierungen) und bei der Veranlagung öffentlicher Mittel vermeidbare Risiken auszuschließen bzw. zu minimieren.

„Der Gesetzesentwurf sieht auch vor, dass Vorschriften über die zulässigen Finanzgeschäfte, Vorschriften über organisatorische Vorkehrungen sowie die Pflicht zur strategischen Jahresplanung und jährlichen Berichterstattung eingehalten werden“, so Kaiser. „Weiters besteht die Pflicht zur strategischen Jahresplanung und einer jährlichen Berichterstattung an außenstehende kontrollierende Organe insbesondere der Landesrechnungshof für das Land sowie die Landesregierung für sonstige Rechtsträger“ ergänzt die Finanzreferentin.

 

 

 

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