Auflagefrist für Stellungnahmen zum
 Salzburger LEP beginnt

 

erstellt am
26. 04. 16
11:00 MEZ

Rössler: Landesentwicklungsprogramm (LEP) ist das zentrale Instrument der Landesraumplanung
Salzburg (lk) - Der Vorhabensbericht zur Gesamtneuaufstellung des Salzburger Landesentwicklungsprogramms (LEP) wurde am 26.04. in der Salzburger Landeszeitung kundgemacht. Damit beginnt die vierwöchige Auflagefrist, Stellungnahmen dazu können eingebracht werden. Der Vorhabensbericht beschreibt, welche Themen bei der Überarbeitung des LEP bearbeitet werden sollen.

Die Abteilung Wohnen und Raumplanung des Landes Salzburg hat im Herbst 2013 das Verfahren zur Überarbeitung des Landesentwicklungsprogramms 2003 eingeleitet. Auf Basis der Ergebnisse der Strukturanalyse für das gesamte Bundesland wurde der Vorhabensbericht erstellt. Bei der Strukturanalyse wird das gesamte Land Salzburg nach verschiedenen Gesichtspunkten (Bevölkerungsentwicklung, Arbeitsmarkt, Verkehrsentwicklung etc.) analysiert.

Die Gesamtneuaufstellung des LEP wird insgesamt zirka zwei Jahre an Zeit beanspruchen. Viele Diskussionen mit Planungsbeteiligten in Form von regionalen Veranstaltungen etc. sind geplant. Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Rössler hielt heute, Montag, 25. April, fest: "Das Landesentwicklungsprogramm ist das zentrale Raumplanungsinstrument des Landes. Darin werden die überörtlichen Zielsetzungen und Maßnahmen definiert. Das LEP hat die Aufgabe, jene Handlungsfelder zu bearbeiten, die über die Gemeindegrenzen hinweg von Relevanz sind, wie zum Beispiel Hochwasserschutz, Siedlungs- und Verkehrsentwicklung, Freiraumschutz etc."

Wie erfolgt die Gesamtaufstellung des LEP?

Die Überarbeitung des LEP wird durch eine interne Arbeitsgruppe des Referats Raumplanung des Landes durchgeführt. Dieser Arbeitsgruppe steht eine Reflexionsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Gruppe der Planungsbeteiligten, zum Beispiel der Ortsplaner, beratend zur Seite.

Was sind die Aufgaben des LEP?
Das LEP hat die Aufgabe, die grundsätzlichen Zielvorstellungen der Raumentwicklung für das Land Salzburg festzulegen und weiters Ziele und Maßnahmen als Vorgabe für die Regionalplanung und die örtliche Raumplanung in den Gemeinden vorzugeben. Das LEP dient zusammen mit den ergänzenden Sachprogrammen (zum Beispiel Sachprogramm Siedlungsentwicklung und Betriebsstandorte, Sachprogramm Verkehr etc.) als Handlungsrahmen für die Ausarbeitung von Regionalprogrammen, räumlichen Entwicklungskonzepten und Flächenwidmungsplänen.

Rössler betonte abschließend: "Eine gemeinsame und konstruktive Zusammenarbeit aller Planungsbeteiligten bei der Gesamtaufstellung des Landesentwicklungsprogramms ist mir ein besonderes Anliegen."

 

 

 

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