Roth: Betriebe brauchen effektiven
 Investitionsschutz auch innerhalb der EU

 

erstellt am
20. 05. 16
11:00 MEZ

Wirtschaftskammer unterstützt Überlegungen in Richtung eines einheitlichen Investitionsschutzmechanismus in der Europäischen Union
Wien (pwk) - „Der effektive Schutz der Investitionen österreichischer Betriebe ist nicht nur außerhalb, sondern auch innerhalb der EU von großer Bedeutung. Anders als man glauben möchte, sind Rechtssicherheit und die Einhaltung von rechtsstaatlichen Standards nicht in allen EU-Ländern eine Selbstverständlichkeit. Die Überlegungen einiger Regierungen, darunter der österreichischen, innerhalb der EU einen eigenen Investitionsschutz- mechanismus zu entwickeln, werden daher von der österreichischen Wirtschaft ganz klar unterstützt“, betont der Vizepräsident der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Jürgen Roth.

Eine solche europäische Lösung würde sicherstellen, dass die Investitionen heimischer Betriebe trotz des von der EU-Kommission verlangten Auslaufens entsprechender bilateraler Abkommen vor entschädigungsloser Enteignung und Diskriminierung geschützt sind und im Streitfall ein Schiedsgericht angerufen werden kann. „Theoretisch sollte es innerhalb der EU gar nicht zu solchen Problemen kommen. Die Praxis sieht leider anders aus. Unsere Betriebe haben vor allem in Mittel- und Osteuropa immer wieder mit strukturellen Problemen in der Verwaltung und Defiziten im Hinblick auf ein faires Gerichtsverfahren zu kämpfen. Das kann niemand wollen. Die heute von manchen NGOs geäußerte Kritik, die sich ansonsten die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards auf die Fahnen heften, ist daher nicht nachvollziehbar“, so Roth. Klar sei auch: Würden die bestehenden Abkommen fortbestehen, wären die jetzigen Überlegungen nicht notwendig.

Österreich hat 12 Investitionsschutzabkommen mit anderen EU-Ländern geschlossen - es handelt sich um jene Länder, die ab 2004 der EU beigetreten sind. Roth: „Es geht darum, das bestehende Schutzniveau abzusichern, nicht, wie manche insinuieren, um eine Ausweitung internationaler Investitionsabkommen und auch nicht um die Einschränkung der demokratischen Entscheidungsbefugnisse nationaler Regierungen und Parlamente. Diese sind weiterhin gegenüber internationalen Konzernen sichergestellt.“

Nicht nachvollziehbar sei zudem, dass dieses Thema nun zum Anlass genommen wird, um einmal mehr Stimmungsmache gegen internationale Freihandelsabkommen wie TTIP oder CETA zu betreiben. „Da werden wieder einmal Äpfel mit Birnen verglichen. Während es bei CETA und TTIP darum geht, mit unseren wichtigsten Handelspartnern grundlegende Garantien für Investoren zu vereinbaren, geht es bei den Investitionsschutzabkommen innerhalb der EU darum, Rechtsschutzlücken innerhalb des europäischen Binnenmarktes zu schließen und ein bereits seit langer Zeit zwischen den Mitgliedstaaten bestehendes Regelwerk fit für die Zukunft zu machen“, so Roth abschließend.

 

 

 

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