Bundesrat gegen vorläufige Anwendung
 von CETA und TTIP

 

erstellt am
01. 06. 16
11:00 MEZ

EU-Ausschuss beschließt einstimmig Stellungnahme
Wien (pk - Der EU-Ausschuss des Bundesrats sprach sich am 31.05. in einem einstimmig beschlossenen Antrag auf Stellungnahme - eingebracht von den Bundesräten Edgar Mayer (V/V) und Stefan Schennach (S/W) - gegen eine vorläufige Anwendung von CETA und TTIP aus. Die LändervertreterInnen folgen damit einer einheitlichen Länderstellungnahme der Landeshauptleutekonferenz vom 11.05.2016, in dem sich die Bundesländer darüber hinaus kritisch zur regulatorischen Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA aussprechen. Ferner treten sie dafür ein, dass Harmonisierungen und wechselseitige Anerkennungen auf Basis des Vorsorgeprinzips und unter Einbeziehung der Legislative erfolgen sollen. Der Ausschuss des Bundesrats fordert nun die Bundesregierung auf, diese Anliegen der Bundesländer auf europäischer Ebene zu berücksichtigen.

Die Anträge der FPÖ und der Grünen wurden jeweils mit den Stimmen von ÖVP und SPÖ mehrheitlich abgelehnt. Auch die FPÖ spricht sich in der Initiative von Monika Mühlwerth (F/W), Christoph Längle (F/V) und Bernhard Rösch (F/W) gegen eine vorläufige Anwendung von CETA aus und Heidelinde Reiter, Grüne Bundesrätin aus Salzburg, drängt seitens ihrer Fraktion darauf, CETA auf europäischer Ebene abzulehnen, solange die einheitliche Länderstellungnahme nicht umgesetzt ist.

Minister sehen in CETA gemischtes Abkommen
Wie der im Ausschuss anwesende Vertreter des Wirtschaftsministeriums berichtete, hätten bei der letzten Tagung des Handelsministerrats am 13. Mai 2016 alle Minister die Auffassung bekräftigt, dass es sich bei CETA um ein gemischtes Abkommen handelt, das den nationalen Parlamenten zur Ratifizierung vorgelegt werden muss. Breite Zustimmung habe es auch zum Verhandlungsergebnis im Hinblick auf den Investitionsschutz gegeben, betonte er.

Vizekanzler und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner habe in einer Protokollerklärung aus österreichischer Sicht drei Punkte festgehalten: Zu einem habe er auf den Beschluss der Bundesländer vom 11. Mai 2016 hingewiesen, in dem sich diese gegen eine vorläufige Anwendung des Abkommens aussprechen. Weiters habe der Minister unmissverständlich klar gemacht, dass die hohen europäischen Standards aufrechtzuerhalten sind, und schließlich habe er festgestellt, CETA sei als gemischtes Abkommen abzuschließen. In diesem Zusammenhang übte Stefan Schennach (S/W) harsche Kritik an Kommissarin Cecilia Malmström, die seiner Meinung nach alles gegen die Behandlung als gemischtes Abkommen unternommen hat.

Breite Front gegen vorläufige Anwendung
Die im Ausschuss am 11. Mai vertagten Verhandlungen zu CETA, dem Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada, wurden am 31.05. wieder aufgenommen.

In der Debatte war man sich einig, dass es sich um ein gemischtes Abkommen handelt, jedoch war eine breite Skepsis gegenüber einer vorläufigen Anwendung zu registrieren. "Die Parlamente werden sich in Zukunft eine vorläufige Anwendung nicht mehr gefallen lassen", sagte Stefan Schennach (S/W). Einem Vergleich mit anderen Abkommen hält er sachlich für nicht gerechtfertigt, da das Abkommen eine neue Qualität habe. Damit war er einer Meinung mit Monika Mühlwerth (F/W), die eine vorläufige Anwendung überhaupt als verfassungswidrig betrachtet. Ähnlich argumentierten die Vertreterinnen des österreichischen Gewerkschaftsbundes und der Arbeiterkammer, die demokratiepolitische Bedenken äußerten und meinten, eine vorläufige Anwendung würde den Druck auf die nationalen Parlamente erhöhen und eine öffentliche Diskussion behindern. Der freiheitliche Bundesrat Bernhard Rösch (F/W) sprach sich in diesem Zusammenhang dagegen aus, die Mehrheitsmeinung der Bevölkerung zu negieren. Wenn man das durchpeitsche, sei die Sozialpartnerschaft tot, meinte er.

Dem gegenüber stellte der Experte des Wirtschaftsministeriums fest, eine vorläufige Anwendung präjudiziere die Ratifizierung nicht, sie könne auch nur dann erfolgen, wenn das Europäische Parlament dem Vertrag zustimmt. Der Rat dürfe darüber hinaus nur jene Teile einer vorläufigen Anwendung zuführen, die in die alleinige Kompetenz der EU fallen. Auch seitens der Wirtschaftskammer konnte man der Kritik an einer etwaigen vorläufigen Anwendung des Abkommens nichts abgewinnen. In den Verhandlungen mit Kanada habe man viel erreicht, eine Verschiebung der Umsetzung wäre für die Wirtschaft schlecht, warnte sie.

Investitionsschutz definiert erstmals "gerechte und billige Behandlung", bleibt aber dennoch umstritten
Ein großes Thema bleibt weiterhin der Investitionsschutz, obwohl dieser im Sinne der EU reformiert wurde und es sich nun um ein ordentliches Gericht mit unabhängigen RichterInnen handelt, wie Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) unterstrich. Die Skepsis war im Ausschuss unüberhörbar groß. So meinte die Vertreterin der Arbeiterkammer, es geben keinen direkten Effekt zwischen Investitionsschutz und Investitionsflüssen, außerdem sieht sie keine volkswirtschaftlichen Vorteile. Inländische Investoren würden diskriminiert, Unternehmen könnten die Gesetzgebung mit hohen Schadenersatzklagen unter Druck setzen. Seitens der ÖGB führte man ins Treffen, mit dem Investitionsschutz würde die nationale Gerichtsbarkeit umgangen.

Dem hielt der Vertreter des Wirtschaftsministeriums entgegen, ausländische Investoren müssten geschützt werden, da sie in einer fremden Rechtsordnung tätig sind. Dieses Problem haben inländische Investoren nicht, es komme daher zu keiner materiell rechtlichen Diskriminierung. Außerdem seien erstmals in einem Handelsabkommen Parameter für eine "gerechte und billige Behandlung" definiert worden, das heißt Diskriminierung finde bei Rechtsverweigerung, einer grundlegenden Verletzung des rechtsstaatlichen Prinzips, bei manifester Willkür, bei gezielter Diskriminierung aus offensichtlich ungerechtfertigten Gründen und bei missbräuchlichem Verhalten, wie etwa Zwang, statt.

Sorge um die Daseinsvorsorge und die Nachhaltigkeit
Die Arbeiterkammer sieht auch die Daseinsvorsorge gefährdet und kritisiert wie der ÖGB die regulatorische Kooperation. Für sensible Bereiche, wie etwa Gesundheits- und Umweltschutz gebe es keine Ausnahmen, argumentierten die beiden Arbeitnehmervertreterinnen. Außerdem seien die Arbeitnehmerstandards nur unverbindlich verankert. Der ÖGB tritt daher dafür ein, Sanktionen für das Nachhaltigkeitskapitel vorzusehen.

Dazu meinte man seitens des Wirtschaftsministeriums, Kanada habe sich bereit erklärt, die Nachhaltigkeit im Abkommen selbst zu regeln. Mit CETA sei man daher in dieser Frage sehr weit gekommen, sagte der Experte des Resorts, was auch von Stefan Schennach (S/W) anerkannt wurde. Auch die Wirtschaftskammer hält die regulatorische Kooperation für wichtig, weil man noch nicht für alle Bereiche zufriedenstellende Ergebnisse erzielen konnte und die Behörden daher besser kooperieren müssen.

Was die weitere Vorgangsweise betrifft, so wird der Text des Abkommens nach Vorliegen aller Sprachfassungen dem Rat wahrscheinlich Mitte Juni von der Kommission vorgelegt. Nach Beratung in den zuständigen Ratsausschüssen könnte eine formelle Annahme im Herbst erfolgen und dann im Oktober bei einem EU-Kanada-Gipfel unterzeichnet werden. Eine allfällige vorläufige Anwendung ist erst nach Zustimmung durch das Europäischen Parlament möglich. Dann kann auch der Ratifizierungsprozess in den nationalen Parlamenten erfolgen.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.parlament.gv.at

 

 

 

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