Nach dem Ministerrat

 

erstellt am
15. 06. 16
11:00 MEZ

 Kern: Bekämpfung von Steueroasen in Angriff nehmen
Ministerrat beschließt Ratifizierung des Klimaschutzvertrages und Genehmigung von Teststrecken für selbstfahrende Autos
Wien (bpd) - "Die Europäische Kommission hat in einer Studie nachgewiesen, dass rund 1000 Milliarden Euro durch illegale und legale Steuerverschiebungen den Mitgliedstaaten entzogen werden. Ausgehend von der EU-Richtlinie haben wir nun drei Punkte beschlossen", sagte Bundeskanzler Christian Kern am 14.06. beim Pressefoyer nach dem Ministerrat. "Die Transferpreisregelungen von global organisierten Firmen müssen offengelegt werden. Denn große Firmen verkaufen Markenrechte an ihre europäischen Töchter, schmälern damit ihre Gewinne und es kommt zu keinen Steuerleistungen. Dem wollen wir damit entgegen treten. Der zweite Punkt ist, dass es Country by country Reporting geben muss, bei dem Firmen, die mehr als 750 Millionen Euro Umsatz machen, offenlegen sollen, was Umsatz, Gewinn und Geschäftstätigkeit sind. Der dritte Punkt betrifft die Offenlegung von sogenannten Steuervorbescheiden oder Steuerdeals an die jeweiligen europäischen Nachbarstaaten. Das ist die Folge von Luxleaks, wo gezeigt wurde, dass Luxemburg mit 350 Unternehmen Sonderdeals abgeschlossen hatte und damit Steuerleistungen zu Lasten anderer europäischer Lander verschoben wurden."

"Wir haben heute auch beschlossen, als drittes Land der EU das Pariser Klimaschutzabkommen zu ratifizieren", sagte Kanzler Kern weiter. Das Übereinkommen habe zum Ziel, den globalen Temperaturanstieg auf deutlich unter zwei Grad, wenn möglich auf 1,5 Grad zu begrenzen. Es tritt in Kraft, wenn es mindestens 55 Staaten, die zusammen mindestens 55 Prozent der globalen Treibhausgasemissionen verursachen, ratifiziert haben.

"Weiters haben wir vereinbart, in Österreich Teststrecken für selbstfahrende Autos zu genehmigen. Der Automotive-Sektor ist in unserem Land ein bedeutender Wirtschaftszweig, bei dem 14 Milliarden Euro an Wertschöpfung aufgebracht werden. Es ist auch ein wesentlicher Exportfaktor, von dem 300.000 Arbeitsplätze abhängig sind. Man kann sagen, Österreich ist mit seiner Zulieferindustrie ein Autoland, wir wollen diese Stärke weiter stärken", so Kern.

Auf Nachfrage über die weitere Vorgangsweise zum Handelsabkommen mit Kanada CETA, sagte der Bundeskanzler: "Wir haben in der Regierung dazu eine gemeinsame Linie gefunden: Das Abkommen muss als gemischtes Abkommen verhandelt werden und in den nationalen Parlamenten ratifiziert werden. Dafür müssen wir in Europa Allianzen bilden."

Ebenso auf Nachfrage zur Zukunft der Mindestsicherung betonte Kern: "Bleiben wir bei den Fakten: Für die Mindestsicherung werden 0,7 Prozent des Sozialbudgets verwendet, 75 Prozent bekommen sogenannte Aufstocker, die von ihren geringen Arbeitseinkommen nicht leben können. Das sind vor allem Frauen in Teilzeitbeschäftigung. Bei der Umsetzung von Kürzungsvorschlägen, wie etwa in Niederösterreich, könnten bis zu 50.000 Kinder betroffen sein. Klar ist, dass die Arbeitsbereitschaft gegeben sein muss. Man wird prüfen, ob eventuell mehr an Sachleistungen anstelle von Geldmitteln fließen kann. Doch wichtig ist, dass wir in Österreich wieder zu einer gemeinsamen Linie finden, denn es darf kein Länderwettbewerb entstehen."


 

 Mitterlehner für Reform der Mindestsicherung
ÖVP-Bundesparteiobmann Vizekanzler Mitterlehner für Deckelung der Mindestsicherung - CETA: Nationale Parlamente müssen einbezogen werden
Wien (övp-pd) - "Wir müssen das System Mindestsicherung stärker hinterfragen und reformieren. Das sind wir auch den Steuerzahlern schuldig, die tagtäglich in die Arbeit gehen", so Vizekanzler Bundesparteiobmann Reinhold Mitterlehner nach dem Ministerrat vom 13.06. "Es braucht einen spürbaren Unterschied zwischen Arbeitseinkommen und Sozialtransfers. Das erhöht auch den Anreiz, in Beschäftigung zu gehen, und wirkt so der Arbeitslosigkeit entgegen", sagt Mitterlehner, der sich in diesem Zusammenhang erneut für eine Deckelung der Mindestsicherung bei 1.500 Euro ausspricht. Nicht gelten lässt der Vizekanzler die Behauptung, dass dies unsozial wäre: "Das ist allein schon deswegen nicht richtig, weil für jedes Kind weiterhin die Familienbeihilfe ausbezahlt werden würde", betont Mitterlehner. Aufgrund des dynamischen Anstiegs der Mindestsicherungsbezieher brauche es jedenfalls eine Reform.

Mitterlehner berichtete auch über die Position der Bundesregierung zum geplanten EU-Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA). "Wir sind nach wie vor der Meinung, dass es sich eindeutig um ein gemischtes Abkommen handelt, das auch von den nationalen Parlamenten ratifiziert werden muss. Österreich spricht sich daher dagegen aus, dass dieses Abkommen zur ausschließlichen Zuständigkeit der EU erklärt wird", bekräftigte Mitterlehner seine Position, die er zuletzt im Rat der Handelsminister am 13. Mai 2016 vorgebracht hat. Er werde auch in einem Brief an EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström und EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker Einspruch gegen die derzeit geplante Vorgangsweise erheben.


 

 Oberhauser: Pflege-Ausbildungsreform durch den Ministerrat
Allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege nur mehr auf FH-Niveau – Schaffung einer Pflegefachassistenz – Aufwertung der Pflegehilfe zur Pflegeassistenz
Wien (bmg) - Der Entwurf für die Reform der Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege hat am 14.06. den Ministerrat passiert. Nach intensiven und langen Verhandlungen, mit unterschiedlichen Interessenslagen der Länder, der Berufsvertretungen, der Langzeitpflegeeinrichtungen und der Behindertenorganisationen ist es nun gelungen, einen ausgewogenen Vorschlag vorzulegen. „Mein Ziel war stets, eine hohe Ausbildungsqualität zu gewährleisten und eine optimale und bedarfsorientierte Versorgung sicherzustellen“, freut sich Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser.

Die derzeitigen zwei Pflegeberufe (gehobener Dienst und Pflegehilfe) sind die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen und damit die wichtigste Säule in der Versorgung. Prognosen im europäischen Raum weisen für die Zukunft Zusatzbedarf an Pflegepersonen aus, der sich aufgrund der demographischen Entwicklung und der bevorstehenden Pensionierungen der „Babyboomer-Generationen“ ergibt. „Das heißt: Für die nähere Zukunft muss mehr pflegerischer Nachwuchs ausgebildet werden und die Verweildauer im Pflegebereich muss erhöht werden. Aus diesem Grund ist eine Attraktivierung des Berufs notwendig und genau dies wollen wir mit der Neuregelung der Pflegeausbildung erreichen“, erklärt Oberhauser.

Die Ausbildung des gehobenen Dienstes, also zur/zum diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger/in, wird bis 2024 komplett in den tertiären Ausbildungssektor (auf FH-Niveau) überführt. Dies ist international bereits Standard und daher auch wichtig für die internationale Vergleichbarkeit der Ausbildungen.

Mit der Überführung verbunden ist ein neues, aktualisiertes Berufsbild. Abgelöst werden damit die „alten“ Tätigkeitsbereiche, die in der Praxis zu Anwendungsproblemen geführt haben. Sie werden durch neu gestaltete Kompetenzbereiche ersetzt, die genau festlegen, was Gesundheits- und Krankenpfleger/innen machen dürfen und was Ärztinnen und Ärzten vorbehalten ist. Auslaufen werden auch die speziellen Grundausbildungen, also die Kinder- und Jugendlichenpflege und die psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege. Stattdessen wird die allgemeine Grundausbildung künftig für alle gleich. Die Möglichkeit für Spezialisierungen, wie beispielsweise Intensivpflege oder Palliativversorgung, soll selbstverständlich weiter bestehen bleiben und wird sogar noch erweitert.
NEU - Pflegeassistenzberufe: Einführung der Pflegefachassistenz und Aufwertung der Pflegehilfe zur Pflegeassistenz

Neu eingeführt wird die 2-jährige Ausbildung zur Pflegefachassistenz, die künftig zur Entlastung des gehobenen Dienstes zur Verfügung stehen soll. Der gehobene Dienst kann Aufgaben an die Pflegefachassistenz übertragen, die Pflegefachassistenz wiederum – bei genau festgelegten und erlernten Tätigkeiten – ohne Aufsicht tätig werden. Durch den Zugang zu Berufsreifeprüfung nach der Ausbildung zur Pflegefachassistenz ist die Durchlässigkeit der Ausbildung zum FH-Studium gegeben.

Die bisherige Pflegehilfe wird zur Pflegeassistenz aufgewertet und soll künftig von hauswirtschaftlichen, logistischen und administrativen Tätigkeiten befreit werden. Die Ausbildungsdauer soll weiterhin 1 Jahr betragen, es wird aber einen größeren Theorieanteil in der Ausbildung geben mit dem Schwerpunkt „Langzeitpflege“.

Bei beruflicher Erstausbildung darf nur die Ausbildung zur Pflegefachassistenz begonnen werden, nicht jedoch zur Pflegeassistenz, um einerseits junge Menschen nicht in kurze Ausbildungen zu drängen und gleichzeitig WiedereinsteigerInnen nicht zu blockieren. Die Ausbildungen in den Pflegeassistenzberufen können mit 01. September 2016 an den Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege beginnen.


 

 Öffentlicher Dienst als Spiegel der Gesellschaft
Staatssekretärin Duzdar zur Dienstrechtsnovelle 2016: Verbesserungen bei außergewöhnlichen Belastungen, Erleichterungen für Inklusion behinderter Menschen und mehr Rechte für Zeuginnen und Zeugen in Disziplinarverhandlungen
Wien (bka) - „Die Dienstrechtsnovelle 2016 bringt Verbesserungen für Bundesbedienstete, die im Rahmen ihres Dienstes einer außergewöhnlichen Belastung ausgesetzt sind, erleichtert den Zugang von behinderten Menschen zu einem Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst und schützt Zeuginnen und Zeugen, deren persönliche Lebensbereiche bei einer Aussage betroffen sind“, hebt Staatssekretärin Muna Duzdar die wichtigsten Verbesserungen in der am 15.06. im Ministerrat beschlossenen Dienstrechtsnovelle hervor.

Bei akuten psychischen Belastungsreaktionen, wie sie etwa im Exekutivdienst geschehen können, wird es in Zukunft zu keinem Ruhen der pauschalisierten Nebengebühren mehr kommen. Bisher galt dies nur im Fall eines physischen Dienstunfalls. „Das Auffinden verwester Leichen oder der Einsatz bei Brandkatastrophen kann schwere psychische Belastungen auslösen. Daher reagieren wir mit dieser Änderung auf die Belastung von Bundesbediensteten. Denn wir nehmen die physische, aber auch psychische Gesundheit sehr ernst“, erklärte Duzdar.

Zudem wird mit der neuen Dienstrechtsnovelle ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gesetzt. Die Inklusion von Menschen mit Behinderung wird in Zukunft einfacher gestaltet. „Inklusion muss gelebt werden“, betonte Duzdar. Mit der legistischen Konkretisierung im Beamten-Dienstrechtsgesetz ist nun sichergestellt, dass Menschen im öffentlichen Dienst arbeiten können, welche „die für die vorgesehene Verwendung erforderliche Handlungsfähigkeit“ besitzen.

Auch Richterinnen und Richter profitieren von der neuen Dienstrechtsnovelle. Es wurde eine Teilzeitmöglichkeit geschaffen, die nach einem längeren Krankenstand in Anspruch genommen werden kann.

Im Rahmen des Disziplinarrechts wurde ebenfalls nachgeschärft. So haben nun Zeuginnen und Zeugen das Recht, in mündlichen Disziplinarverhandlungen durch Vertrauenspersonen unterstützt zu werden. Diese Regelung galt zuvor nur für Minderjährige. Praktisch wird dies insbesondere dann eine Rolle spielen, wenn die sexuelle Sphäre oder ein sonstiger persönlicher Lebensbereich der Zeugin oder des Zeugen betroffen ist. „In diesem Fall ist es für die Betroffenen besonders wichtig, dass sie eine Person ihres Vertrauens psychisch unterstützt“, sagte Duzdar. Zudem wurde die Verständigungspflicht zur Dienstbehörde im Disziplinarverfahren und damit der Informationsfluss maßgeblich verbessert.

„Die Dienstrechtsnovelle ist ein klares Zeichen für die gute Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern und verdeutlicht, dass die Politik auf aktuelle Begebenheiten reagiert“, betonte Staatssekretärin Muna Duzdar am Dienstag im Zuge des Beschlusses der Dienstrechtsnovelle 2016. Der öffentliche Dienst soll ein Spiegel der Gesellschaft sein.

 

 

 

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