Salzburg: Landtag genehmigte
 Rechnungsabschluss 2015

 

erstellt am
23. 06. 16
11:00 MEZ

Abschluss für vergangenes Haushaltsjahr mehrheitlich angenommen – Ausschussberatungen des Salzburger Landtags
Salzburg (lk) - Mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und der LAbg. Gabriele Fürhapter (ohne Klub) gegen die Stimmen von SPÖ und des Freiheitlichen Klubs genehmigte der Finanz- und Finanzüberwachungsausschuss des Salzburger Landtags am 22.06. den Rechnungsabschluss des Landes Salzburg für das Haushaltsjahr 2015. Der Rechnungsabschluss beinhaltet Gesamteinnahmen und -ausgaben von 3.013.644.569,61 Euro, das sind um 167.862.269,61 Euro mehr als im Budget 2015 veranschlagt.

Ebenfalls mehrheitlich – mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und der LAbg. Gabriele Fürhapter (ohne Klub) gegen den Freiheitlichen Klub – nahm der Finanz- und Finanzüberwachungsausschuss den Subventionsbericht des Landes Salzburg für das Haushaltsjahr 2015 zur Kenntnis.

Der Subventionsbericht ist in einen Ordentlichen Haushalt (insgesamt 128.739.631 Euro an Subventionen) und einen Außerordentlichen Haushalt (15.897.029 Euro) gegliedert. Landeshauptmann Wilfried Haslauer vergab 24.687.926 Euro im Ordentlichen Haushalt sowie 3.400.000 Euro im Außerordentlichen Haushalt, bei Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Rössler waren es 5.621.296 Euro im Ordentlichen Haushalt, bei Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Stöckl 29.125.697 (Ordentlicher Haushalt) und 1.105.143 Euro (Außerordentliche Haushalt), bei Landesrat Hans Mayr 2.765.090 Euro im Ordentlichen Haushalt, bei Landesrätin Martina Berthold 21.325.865 und 575.000 Euro, bei Landesrat Josef Schwaiger 36.388.409 und 6.686.000 Euro und bei Landesrat Heinrich Schellhorn 8.825.347 und 4.130.886 Euro.

Der Finanz- und Finanzüberwachungsausschuss nahm mit Stimmen von ÖVP, Grünen und LAbg. Gabriele Fürhapter (ohne Klub) gegen jene der SPÖ und des Freiheitlichen Klubs die Vorlage der Landesregierung betreffend die Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen der Gebarung 2015 mit folgendem Wortlaut an:

  • Die im Jahr 2015 gegenüber dem Landesvoranschlag 2015 nach § 16 und § 17 ALHG von der Salzburger Landesregierung beschlossenen und seitens des Salzburger Landtags nachträglich zu genehmigenden Haushaltsüberschreitungen gemäß Punkt A der Vorlage der Landesregierung in Höhe von insgesamt 89.754.109,40 Euro werden genehmigt.
  • Die im Jahr 2015 gemäß § 25 Abs. 1 ALHG zu berichtenden wesentlichen Mittelüberschreitungen in Höhe von insgesamt 66.306.001,34 Euro gemäß Punkt B der Vorlage der Landesregierung werden zur Kenntnis genommen.


Bürgerbeteiligungsmodelle bei Großprojekten verbessern
Anschließend beschloss der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss einstimmig einen Antrag von ÖVP und Grünen betreffend Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung bei Großprojekten. Die Landesregierung wird darin ersucht,

  • verbesserte Bürgerinnen- und Bürgerinformations- und -beteiligungsmodelle für große Infrastrukturprojekte des Landes zu entwickeln,
  • zu prüfen, inwieweit die verbindliche Erstellung von Pro/Contra-Broschüren vor einer Volksbefragung durch das Landes-Medienzentrum oder im Rahmen von Beteiligungsprozessen verankert werden kann und
  • dem Landtag innerhalb von sechs Monaten ab Beschlussfassung entsprechende Berichte vorzulegen.


Mehr Familienfreundlichkeit im Landtag
Derselbe Ausschuss behandelte ebenfalls einen Antrag von ÖVP und Grünen betreffend Familienfreundlichkeit im Salzburger Landtag und beschloss einstimmig:

  • Die Landesregierung wird ersucht, an das Büro für Chancengleichheit heranzutreten, um Vorschläge zur Familienfreundlichkeit im Salzburger Landtag zu erarbeiten.
  • Die Landesregierung wird aufgefordert, bei der Errichtung bzw. Sanierung von Landesliegenschaften darauf zu achten, dass diese in Zukunft auch familienfreundlich (Wickelmöglichkeiten etc.) sind.
  • Die Landesregierung wird aufgefordert zu prüfen, in welcher Form die Einführung einer Karenzmöglichkeit für Gemeindevertreterinnen und -vertreter nach dem Vorbild des § 5 Landtags-Geschäftsordnungsgesetz möglich ist und dem Landtag darüber zu berichten.


Transparenz und Information weiter verbessern
Weiters einstimmig von diesem Ausschuss angenommen wurde ein Antrag von ÖVP und Grünen betreffend mehr Transparenz und Information, in dem die Landesregierung und die Landtagspräsidentin ersucht werden,

  • das Online-Informationsangebot des Landes bzw. des Landtages und dessen Darstellung hinsichtlich einer niederschwelligen und leicht verständlichen Aufbereitung durch das Landes-Medienzentrum zu evaluieren und
  • auf Basis dieser Evaluation ein Konzept inklusive Zeitplan für die Umsetzung von Verbesserungen zu erstellen.
  • Die Landesregierung wird ersucht, wesentliche Daten, wie zum Beispiel den Subventionsbericht in maschinenlesbarer Form zu veröffentlichen.
  • Die Landtagspräsidentin wird ersucht, unter dem Titel "Landtag on Tour" ein Konzept für einen Dialog zwischen Bevölkerung und Abgeordneten aller Landtagsparteien zu aktuellen Themen zu erstellen.


Wahlkartenabgabe sicherer machen
Ein weiterer Antrag von ÖVP und Grünen betreffend eine Novelle der Salzburger Landtagswahlordnung wurde im Ausschuss ebenfalls einstimmig mit folgendem Wortlaut beschlossen: Die Landesregierung wird ersucht, eine Novelle der Salzburger Landtagswahlordnung vorzulegen mit der, nach Vorbild der Nationalrats-Wahlordnung 1992, gewährleistet wird, dass die Beantragung und Abgabe der Wahlkarten sicherer gestaltet wird.

Frauenförderung bei Wahlvorschlägen
Schließlich wurde im selben Ausschuss wiederum ein Antrag der Grünen betreffend Frauenförderung hinsichtlich des Punktes 1 mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen, und LAbg. Otto Konrad (ohne Klub) gegen die des Freiheitlichen Klubs und hinsichtlich Punkt 2 einstimmig mit folgendem Wortlaut beschlossen: Die Landesregierung wird ersucht, das Frauenbüro zu beauftragen, nach dem Grundsatz "Comply or Explain" (erfüllen oder erklären) einen Bericht bezüglich des tatsächlichen Frauenanteils bei den eingereichten Wahlvorschlägen zur Landesliste zu verankern und ein Bildungsangebot für an einem kommunalpolitischen Amt interessierte Frauen durch die Salzburger Verwaltungsakademie in fachlicher Zusammenarbeit mit dem Gemeindeverband und dem Büro für Chancengleichheit ehestmöglich zu erarbeiten und umzusetzen.

 

 

 

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