Leitl zu Registrierkassen: Einiges für Wirtschaft erreicht

 

erstellt am
22. 06. 16
11:00 MEZ

Erleichterungen für Wirte zu begrüßen, aber einige Wermutstropfen bleiben
Wien (pwk) - „Wenn Politik die Kunst machbarer Kompromisse ist, dann haben die Gastronomievertreter in den Gesprächen mit Bundesländern und Regierung etliche Erleichterungen für die Wirte in Bezug auf die Registrierkassenpflicht erreicht, auch wenn nicht alle ihre Forderungen realisiert worden sind und offene Punkte bleiben“, bewertet WKÖ-Präsident Christoph Leitl einen aktuellen Beschluss des Ministerrates zur erleichterten Registrierkassenpflicht für Wirtschaft und Vereine vom 21.06.

Leitl: „Ein großer Erfolg für die Wirte ist die Möglichkeit, endbesteuerte Aushilfskräfte zu beschäftigen, wenn sie etwa vorübergehend MitarbeiterInnen bei großen Feiern benötigen.“ Erleichtert wird hier die gesetzlich bis 2018 befristete Beschäftigung temporärer Aushilfskräfte – auch Vollversicherte bis zu 18 Tagen pro Kalenderjahr. Nachzahlungen an Finanzamt und Sozialversicherung entfallen, die Endbesteuerung beträgt ca. 30 Prozent. Dies wird etwa dadurch erreicht, dass der Dienstgeber nicht die gesamten Lohnnnebenkosten bezahlen muss und das Bruttoentgelt für Dienstnehmer grundsätzlich steuerfrei ist.

Wesentliche Erleichterungen gibt es zudem bei der Mitarbeit von nahen Verwandten in gastronomischen Familienbetrieben.

Als positiv für die Wirtschaft bewertet Leitl auch die Ausweitung der Kalte-Hände-Regelung. Erzielen Betriebe einen Teil ihrer Umsätze (über 30.000 Euro) außerhalb von festen Räumlichkeiten, sind diese Umsätze von der Registrierkassenpflicht ausgenommen. Keine Registrierkassenpflicht gibt es auch für Alm-, Ski- und Berghütten, wenn die Umsätze 30.000 Euro nicht übersteigen. Erleichtert wird auch die Zusammenarbeit von Gastronomen und gemeinnützigen Vereinen bei der Veranstaltung von Vereinsfesten. Keine Registrierkassenpflicht soll es auch bei Kantinen von Sportvereinen geben, wenn diese nur maximal 52 Tagen pro Jahr geöffnet haben und ein Umsatz von maximal 30.000 Euro erzielt wird.

Und nicht zuletzt soll im Rahmen einer Sperrstunden-Regelung erreicht werden, dass Sperrstunden von Behörden nur aufgrund objektiver Kriterien vorverlegt werden dürfen. Zudem sollen unternehmerfreundliche Regelungen für Raucherzonen vor dem Lokal gefunden werden.

Begrüßt wird von WKÖ-Präsident Leitl grundsätzlich, dass die Regierung nun ernsthaft an einem Investitions- und Arbeitsmarkt-Paket arbeitet. Die öffentliche Ankündigung von Finanzminister Schelling, einen konkreten Vorschlag für Mittelstandsfinanzierungs- Gesellschaften vorzulegen, sei ein richtiger und wichtiger Schritt zur Stärkung von Investitionen und betrieblicher Liquidität.

Wermutstropfen sind neben der fehlenden Anhebung der Registrierkassenpflicht auf generell 30.000 Euro die erweiterte Dauer von Vereinsfesten ohne Registrierkassenpflicht von 72 Stunden sowie die Bestimmung, dass auch für politische Parteien die Regeln des kleinen Vereinsfestes zur Anwendung kommen soll, auch wenn hier die Einschränkung gilt, dass eine steuerliche Begünstigung nur gilt, wenn der Jahresumsatz bei derartigen Festen 15.000 Euro nicht überschreitet.

 

 

 

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