Maßnahmenpaket zur Integration von Flüchtlingen

 

erstellt am
21. 06. 16
11:30 MEZ

BM Kurz, BM Sobotka und StS Duzdar präsentieren Integrationspaket im Ministerrat
Wien (bmeia/bpd) - Am 21.06. wurde im Ministerrat das von Bundesminister Sebastian Kurz, Bundesminister Wolfgang Sobotka und Staatssekretärin Muna Duzdar erarbeitete neue Paket zur Integration von Flüchtlingen beschlossen. Zentrale Punkte des Maßnahmenpakets sind unter anderem der Ausbau der Bereiche Sprache und Bildung sowie der Wertevermittlung, die Förderung von gemeinnützigen Tätigkeiten von Asylwerberinnen und Asylwerbern mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit sowie die gezielte Unterstützung von Freiwilligen im Sprachbereich. Damit wird eine Reihe von konkreten Punkten aus dem 50 Punkte-Plan für Integration umgesetzt, den das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA) gemeinsam mit Mitgliedern des Expertenrats für Integration bereits im Herbst 2015 vorgestellt hat. Integrationsminister Sebastian Kurz begrüßt den Beschluss und streicht heraus: „Integration ist eine Querschnittsmaterie, daher sind alle Player - Bund, Länder und Gemeinden - gefordert. Heute ist es uns gelungen, konkrete Maßnahmen des 50 Punkte-Plans umzusetzen. Wir weiten Integrationsangebote aus und verfestigen diese, wie etwa Deutsch- und Wertekurse. Wir schaffen auch mehr Möglichkeiten für gemeinnützige Arbeit in Gemeinden für Asylwerber. Wir fordern aber auch die aktive Teilnahme an diesen Angeboten ein. Nur so kann Integration rasch und nachhaltig gelingen.“

Duzdar: Integrationspaket bringt für AsylwerberInnen schnellere Teilhabe an Gesellschaft
„Geflüchtete Menschen, die in Österreich leben, brauchen so schnell wie möglich Perspektiven. Wir wollen nicht, dass Menschen auf der Straße stehen und zum Nichtstun verdammt werden. Mit dem heutigen Paket ist ein wichtiger erster Schritt in die Richtung Integration von Anfang an getan“, sagte Staatssekretärin Muna Duzdar. „Wir schaffen mehr Möglichkeiten für AsylwerberInnen, gemeinnützige Tätigkeiten – etwa bei der Renovierung, Instandhaltung und Pflege von öffentlichen Gebäuden und Flächen oder der Landschaftspflege -anzunehmen, verstärken die Sprachkurse und unterstützen die tausenden freiwilligen HelferInnen“, fasst Duzdar die wichtigsten Punkte des Pakets zusammen.

„In Zukunft werden AsylwerberInnen nicht mehr nur im Bund, den Ländern und Gemeinden gemeinnützige Tätigkeiten verrichten können, sondern auch bei ausgegliederten Gesellschaften der Gemeinden, die nicht am Markt operieren. Durch die Erstellung eines Katalogs, was genau unter gemeinnützigen Tätigkeiten zu verstehen ist, wird auch die Rechtssicherheit erhöht. Damit werden bisher bestehende Hürden ausgeräumt und den AsylwerberInnen eine verbesserte Tagesstruktur und ein Zugang zum gesellschaftlichen Leben in ihrer lokalen Umgebung angeboten. Das ist positiv für die zu uns kommenden Menschen, aber auch für die Gesellschaft als Ganzes“, so Duzdar.

„Der Spracherwerb ist der Schlüssel für eine gelungene Integration. Daher werden Mittel in der Höhe von etwa 50 Millionen Euro in den Ausbau des Sprachangebots investiert. Damit erhalten rund 50.000 Menschen einen rascheren Zugang zu unserer Sprache“, erklärt Duzdar.

Durch das Paket erhalten auch tausende freiwillige HelferInnen, die in den vergangenen Monaten so wichtige Arbeit geleistet haben, mehr Unterstützung. „Hilfsangebote und Materialen werden verstärkt angeboten und auch die Gemeinden sollen besser vernetzt werden, um bereits funktionierende Beispiele bekannter zu machen. Voneinander zu lernen und sich gegenseitig bei den Herausforderungen zu unterstützen, ist in dieser Situation wichtiger denn je“, so Duzdar.

Ausbau von Sprachkursen sowie Werte- und Orientierungskursen
Ein wesentlicher Punkt des Maßnahmenpakets ist der gezielte Ausbau des Sprachkursangebots und der Werte- und Orientierungskurse. Das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA), das Bundesministerium für Inneres (BMI) und das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) werden gemeinsam das Deutschkursangebot von der Alphabetisierung bis zur Sprachniveaustufe A2 weiter ausbauen. Zusätzlich werden auch Deutschkurse gefördert, die gezielt berufsspezifische Deutschkenntnisse vermitteln. So sollen Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte sprachlich auf den Arbeitsmarkteinstieg vorbereitet werden. Die Werte- und Orientierungskurse werden mittlerweile bundesweit vom Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) in Kooperation mit den Ländern und dem Arbeitsmarktservice (AMS) durchgeführt.

Schwerpunkt Werte: Spezielle Curricula zur Wertevermittlung in Deutschkursen
Um die Vermittlung der Grundregeln und Werte unseres Zusammenlebens auch stärker im Deutschunterricht zu verankern, wird der ÖIF neue Curricula und Materialien zur Wertevermittlung in Deutschkursen vom Sprachniveau A2 bis B2 entwickeln, die folgend den Kursträgern zur Verfügung gestellt werden. Franz Wolf, Geschäftsführer des ÖIF: „Neben dem Angebot der Werte- und Orientierungskurse ist es auch wichtig, die Regeln unseres Zusammenlebens verstärkt in regulären Deutschkursen zum Thema zu machen und dort zu vertiefen. Mit den neuen Curricula bieten wir Trainerinnen und Trainern einen Leitfaden für die Auseinandersetzung mit diesem Thema.“

Integration in der Gemeinde: Gemeinnützige Arbeit für Asylwerberinnen und Asylwerber
Asylwerberinnen und Asylwerber, die eine hohe Wahrscheinlichkeit haben dauerhaft in Österreich zu bleiben, sollen die Möglichkeit erhalten, in Gemeinden gemeinnützig beschäftigt zu werden. Ein Leistungskatalog legt dabei genau fest, was als gemeinnützige Arbeit gilt. Um die Integration in Gemeinden zusätzlich zu fördern, liegt ein weiterer Schwerpunkt auch auf dem regelmäßigen Austausch mit Expertinnen und Experten in den Gemeinden. Dabei werden Best Practice-Beispiele vorgestellt, die vor allem den Verantwortlichen in den Gemeinden als Anregung und Hilfestellung dienen sollen.


Sprache & Bildung

1. Ausbau von Sprachkursen
Das Bundesministerium für Inneres (BMI), das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA) und das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) haben sich im Zuge des Projektes „Startpaket Deutsch & Integration“ darauf verständigt, in abgestimmter Vorgehensweise zusätzliche Deutschkurse für die Niveaus Alpha bis A2 zu schaffen. Im Zuge dieses Projektes wird nun auch die Vermittlung von berufssprachlichen Kenntnissen bedarfsgerecht gefördert und ausgeweitet. Dafür werden von den drei Ressorts zusätzlich 51,25 Mio. € investiert.

2. Ausbau von Orientierungs- und Wertekursen
Werte- und Orientierungskurse des Österreichischen Integrationsfonds werden bereits jetzt in Zusammenarbeit mit Ländern und dem AMS durchgeführt. Dieses Angebot des ÖIF wird nach Maßgabe der Möglichkeiten nun den zum Verfahren zugelassenen AsylwerberInnen zugänglich gemacht.

In einem weiteren Schritt soll die Möglichkeit geboten werden, dass die Inhalte der Werte- und Orientierungskurse auch in die Curricula der Deutschkurse für Flüchtlinge einfließen und dort vertiefend behandelt werden können. Der Österreichische Integrationsfonds wird dazu auf Basis der vorliegenden Unterlagen (Werte- und Orientierungskurse, Sprachniveau A1) entsprechende Curricula für die Deutsch-Sprachniveaus A2 bis B2 entwickeln. Diese Curricula werden den Kursträgern zur Verfügung gestellt.

3. Gezielte Unterstützung der Freiwilligen im Bereich der Sprachförderung
Engagierte Menschen, die Asylberechtigten und AsylwerberInnen in Landesbetreuung beim Erlernen der deutschen Sprache helfen, sollen bei dieser Aufgabe zunehmend durch Materialien und Informationsveranstaltungen unterstützt werden. Die Zielgruppe der unbegleiteten Minderjährigen wird dabei besonders berücksichtigt.

4. Schulische und berufliche Qualifikation
Um sich auf den Bedarf im Bereich der schulischen und beruflichen Qualifikationsmaßnahmen besser vorbereiten zu können, wird - über eine international tätige und anerkannte Organisation im Rahmen einer Studie - die schulische und berufliche Qualifikation der AsylwerberInnen aus den wichtigsten Herkunftsstaaten an Hand einer repräsentativen Auswahl erhoben und statistisch ausgewertet.


Gemeinnützige Tätigkeiten von AsylwerberInnen

5. Leistungskatalog zur Forcierung des Angebots von gemeinnützigen Tätigkeiten
Ziel ist es, AsylwerberInnen Betätigungsfelder und Tagesstruktur zu bieten. Die Möglichkeit dieses Angebots auf Grundlage des § 7 GVG-B soll in allen Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) forciert werden. Um Rechts­sicherheit zu gewährleisten, wird - in Absprache mit den jeweils verantwortlichen Stellen - ein Katalog über jene Leistungen erstellt, die AsylwerberInnen als Hilfs- und Unterstützungstätigkeiten für Gebietskörperschaften und im Rahmen ihrer eigenen Unterbringung erfüllen können.

6. Hilfstätigkeiten bei gemeindeeigenen Gesellschaften
Gesellschaften im Alleineigentum der Gemeinde, die nicht am freien Markt tätig sind und sich somit auch nicht am wirtschaftlichen Wettbewerb beteiligen, wird die Möglichkeit eröffnet, AsylwerberInnen für die im Katalog angeführten Leistungen heranzuziehen.


Werte & Prävention

7. Orientierungs- und Wertepatenschaften
Verfassungsrechtlich verankerte Werte sollen für Personen, die in Landesbetreuung untergebracht sind, über die Arbeit mit Freiwilligen erleb- und erlernbar werden. Auf Basis bereits bestehender Programme wird ein Modell entwickelt.


Forschung & Vernetzung

8. Vernetzung statistischer Daten
Ziel ist es, die für die Integration relevanten statistischen Daten mittels Vernetzung besser und gesamthaft zu erfassen und abrufbar zu machen. Dadurch soll zum Ziel der besseren Integration und den damit verbundenen Themen (Sprachmaßnahmen, Werte- und Orientierungskurse, Qualifikationen, Berufserfahrungen, Dokumentation der Clearingergebnisse sowie Nachvollziehbarkeit von Integrationsbestrebungen, Stichwort Informationsweitergabe) ein klareres Bild entstehen. Wichtig ist auch die Entwicklung einer einheitlichen und durchgängigen Dokumentation der Integrationsaktivitäten, um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden. Die dafür erforderlichen Maßnahmen werden von einer Arbeitsgruppe der Bundesregierung bis Herbst 2016 geklärt, die Umsetzung ab dann zügig eingeleitet.

9. Wissenschaftliche Begleitforschung
Derzeit mangelt es an umfassenden Studien zur Flüchtlingsthematik. Wissenschaftliche Analysen sollen helfen, neue Programme anzuregen und Bestehendes zu evaluieren. Zu diesem Zweck wird vom BMEIA, dem BMWFW, dem BKA, dem BMB und dem ÖIF eine Koordinationsstelle eingerichtet, die bestehendes Studienmaterial erfasst und eine Abstimmung der unterschiedlichen künftigen Forschungsmaßnahmen vornimmt. Ein wechselseitiger Informationsaustausch wird sichergestellt.


Integration in den Gemeinden

10. Integration vor Ort in den Gemeinden
Die Unterstützung und Vernetzung der Gemeinden durch ExpertInnen-Know-how und Austausch von Best-Practice-Beispielen bei der Integration von Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten sowie zum Verfahren zugelassenen AsylwerberInnen wird weiter ausgebaut. Dadurch soll auch der übermäßigen Abwanderung in Ballungszentren bei positivem Abschluss des Asylverfahrens entgegengewirkt werden.

11. Digitale Vernetzung von Freiwilligenaktivitäten
Gesucht sind kreative digitale Strategien, um mit Beteiligungsmöglichkeiten bestehende Freiwilligenplattformen zu vernetzen und Vermittlung von Patenschaften für Deutschkurse und Orientierung- und Wertevermittlung, Freizeitangebote für Menschen mit Fluchthintergrund zu ermöglichen. In der Angebotsentwicklung wird dabei speziell auf das Mediennutzungsverhalten von jugendlichen Flüchtlingen Rücksicht genommen, um Lern- und Freizeitaktivitäten zielgerecht vermitteln zu können.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.bmeia.gv.at

 

 

 

 

 

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