Noch keine Übermittlung von Fingerabdruck-
 Daten zwischen Österreich und den USA

 

erstellt am
30. 06. 16
11:00 MEZ

Innenausschuss befasst sich mit Oppositionsanträgen von Staatsbürgerschaft bis Polizeiarbeit
Wien (pk) - Neben dem Sicherheitspolizeigesetz beschäftigten den Innenausschuss des Nationalrats am 29.06. auch die Themen Einbürgerung, Asyl, Waffengesetz, Polizeigewalt und Einsatzgebühren für Polizeieinsätze. Von Seiten der Oppositionsparteien lagen dazu eine Reihe von Anträgen vor. Inhaltliche Beschlüsse wurden nicht gefasst, SPÖ und ÖVP einigten sich bei allen Anträgen auf eine Vertagung. Mit Mehrheit zur Kenntnis genommen wurde ein Bericht von Innenminister Wolfgang Sobotka über ein Abkommen mit den USA, das den automatisierten Zugriff auf Fingerabdruck-Dateien regelt, gegen die Kenntnisnahme waren FPÖ und Team Stronach.

PCSC-Abkommen: Nach wie vor kein operativer Datenaustausch
Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS nahm der Innenausschuss einen Bericht von Innenminister Wolfgang Sobotka ( III-277 d.B.) über die Umsetzung des so genannten PCSC-Abkommens mit den USA zur Kenntnis. Demnach wurde der operative Datenaustausch zwischen österreichischen und amerikanischen Sicherheitsbehörden nach wie vor nicht aufgenommen. Das Abkommen regelt den automatisierten Zugriff auf Fingerabdruck-Dateien der jeweils anderen Seite, wobei im Falle eines Treffers weitere personenbezogene Daten und Informationen erst auf Nachfrage – unter Beachtung des Datenschutzes – übermittelt werden. Auf Nachfragen der Abgeordneten Peter Pilz (G), Christoph Hagen (T) und Günther Kumpitsch (F), warum es noch keinen Austausch gebe, erläuterte Innenminister Werner Sobotka, aus Sicht Österreichs seien die Voraussetzungen für den Austausch zwar gegeben, jedoch nicht aus Sicht der USA.

Staatsbürgerschaft: FPÖ sieht zu leichten Zugang, Grüne kritisieren Hürden
Basis für die Diskussion über das Staatsbürgerschaftsgesetz bildeten je zwei Anträge der FPÖ und der Grünen. Die FPÖ hat kein Verständnis dafür, dass bestimmte Gruppen von Fremden, wie anerkannte Flüchtlinge, bereits nach sechs Jahren in Österreich eingebürgert werden können, wenn sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können, unbescholten sind und über ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht verfügen. Auch eine bevorzugte Behandlung von in Österreich geborenen ausländischen StaatsbürgerInnen lehnt Walter Rosenkranz (F) ab ( 1683/A, 409/A). Auch aus den Reihen der ÖVP habe es bereits Kritik an Ungleichbehandlungen im Zugang zur Staatsbürgerschaft gegeben, das Thema sollte konsensfähig sein, meinte er.

Die Grünen können einer Verschärfung des Staatsbürgerschaftsrechts hingegen nichts abgewinnen. Es sei durchaus sinnvoll, Einbürgerungen zu beschleunigen, um Staatenlosigkeit zu verhindern, das entspreche auch der Sicht der UNO, bekräftigte Abgeordnete Alev Korun (G). Ihr geht es vielmehr darum, ungerechtfertigte Hürden für Einbürgerungen zu beseitigen. So sieht Korun etwa nicht ein, warum Maturazeugnisse österreichischer und anderer deutschsprachiger Schulen oder ein abgeschlossenes Studium in Österreich nicht als Nachweis der Deutschkenntnisse anerkannt werden ( 687/A(E)). Hierfür seien nicht Fehlentscheidungen einzelner Beamter ausschlaggebend, widersprach sie Rosenkranz, der Fehler liege im Gesetz selbst, das zu vollziehen sei. Außerdem drängte Korun erneut darauf, auch Kindern mit ausländischer Mutter und österreichischem Vater, die vor dem 31. Juli 2013 geboren wurden, unbürokratisch die Staatsbürgerschaft zuzuerkennen ( 234/A(E)). Rosenkranz (F) meinte dazu, wenn tatsächlich eine Diskriminierung vorliege, sollten Betroffene eine Klage vor ein Höchstgericht bringen. Wolfgang Gerstl (V) wies darauf hin, dass die Frage, ob es ungerechtfertigte Bevorzugungen oder Diskriminierungen bei der Staatsbürgerschaft gebe, vom Innenministerium bereits geprüft werde, die Vertagung des Antrags sei daher gerechtfertigt.

Forderungen von Team Stronach und Freiheitlichen in Bezug auf Flüchtlinge finden keine Zustimmung
Auch in zwei weiteren Anträgen ging es um das Thema Flüchtlinge. So spricht sich das Team Stronach dafür aus, allen männlichen Asylwerbern ab 14 Jahren bei der Einreise nach Österreich eine DNA-Probe abzunehmen ( 1709/A(E)). Durch die Speicherung des genetischen Fingerabdrucks hofft Abgeordneter Christoph Hagen (T), die Betroffenen von Straftaten abhalten zu können bzw. der Polizei im Falle eines Verbrechens die Ermittlungsarbeit zu erleichtern. Die Mehrheit im Ausschuss war sich einig in der Ablehnung der Forderung als überschießend und schlicht verfassungswidrig, da sie einen Generalverdacht gegenüber einer bestimmten Gruppe impliziert. In diesem Sinne äußerten sich Alev Korun (G), Friedrich Ofenauer (V) und Hannes Weninger (S). Letzterer sprach sich für die Vertagung aus mit dem Hinweis, man wolle dem Team Stronach die Möglichkeit geben, den verfehlten Antrag zurückzuziehen.

FPÖ-Mandatar Peter Wurm benützte das Flüchtlingsthema, um auf Berichte über die steigende Zahl der Grenzübertritte an der Grenze zu Tirol hinzuweisen. Hier müsse es endlich effektive Kontrollen geben. Innenminister Werner Sobotka erklärte, dass es kein erhöhtes Aufkommen an Grenzübertritten von Flüchtlingen in Tirol gebe und auch nur wenige Asylanträge gestellt würden. Es seien auch keine Einreisen von AsylwerberInnen per Zug festzustellen. Immer wieder gebe es Aufgriffe von Einzelpersonen und kleiner Gruppen von fünf bis zehn Personen, die zu Fuß unterwegs sind, wobei jetzt auch eine Gegenbewegung aus Deutschland und Österreich Richtung Italien festzustellen sei. Die Polizeiarbeit entspreche den Gesetzen und sei der Situation angemessen, betonte der Innenminister.

Die FPÖ wiederum drängt auf gezielte Maßnahmen, um falschen Altersangaben vorgeblich minderjähriger Flüchtlinge entgegenzuwirken, wobei sie etwa auf Kostenbeteiligungen für Untersuchungen setzt ( 1724/A(E)). Der Antrag ziele darauf ab, dass hier bereits der Amtsarzt eine Vorentscheidung treffen könne, was teure Gutachten ersparen würde, sagte Walter Rosenkranz (F). SPÖ-Mandatar Hannes Weninger hielt dem entgegen, dass die derzeitige Gesetzeslage dafür bereits ausreichend sei.

Grüne fordern Verschärfung des Waffengesetzes
Zum zweiten Mal auf der Tagesordnung stand ein Antrag der Grünen, der im Sinne der Terrorprävention darauf abzielt, den Verkauf von halbautomatischen Waffen und Scharfschützengewehren an Privatpersonen weitgehend zu verbieten ( 1477/A). Außerdem drängt Abgeordneter Albert Steinhauser (G) darauf, einige Lücken im Waffengesetz zu schließen ( 1634/A(E)). Für ihn ist es etwa unverständlich, dass der psychologische Test für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte bzw. eines Waffenpasses beliebig oft wiederholt werden kann und es für Inhaber von Jagdkarten eine gänzliche Ausnahme gibt. Er fordert außerdem eine gesetzliche Verpflichtung zur getrennten Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition.

Ablehnend zu diesen Forderungen verhielten sich Christoph Hagen (T) sowie seitens der FPÖ Günther Kumpitsch und Walter Rosenkranz, die eine Tendenz zu einer Pauschalverdächtigung aller gesetzestreuen BürgerInnen sahen, die sich aus Sicherheitsbedürfnis eine Schusswaffe zulegen wollen. SPÖ-Mandatar Jürgen Schabhüttl verwies darauf, dass Österreich eines der schärfsten Waffengesetze der Welt habe, und auf EU-Ebene gerade Verhandlungen über eine Waffenrichtlinie laufen. Er sei daher sinnvoll, deren Ergebnisse abzuwarten, sagte er.

NEOS für bessere Untersuchung von Polizeigewalt und Ausweis von Straftaten gegen LBGTI-Personen in Kriminalstatistik
Das Thema Polizeigewalt brachten die NEOS aufs Tapet. Sie sprechen sich in einem Entschließungsantrag dafür aus, das derzeitige System der Untersuchung von behaupteten Polizeiübergriffen zu reformieren und eine unabhängige Ermittlungseinheit zu schaffen ( 1071/A(E)). Derzeit hätten Beschwerden über Polizeiübergriffe in Österreich kaum Erfolg, die Rate der eingestellten Verfahren sei im internationalen Vergleich "dramatisch hoch", argumentiert Nikolaus Alm. Christoph Hagen (T) vertrat dazu die Ansicht, dass diese Sicht auf einem Missverständnis beruhe. Auch beim geringsten Verdacht werde eine Anzeige wegen möglicher Misshandlung erstattet, was sich in den meisten Fällen dann als unbegründet erweise, so erkläre sich die hohe Rate der folgenlosen Anzeigen. Werner Amon (V) sah die derzeitige Regelung als ausreichend an, um unabhängige Untersuchungen sicherzustellen. Alev Korun (G) hingegen unterstützte das Anliegen der NEOS und verwies auf ähnliche Anträge ihrer Fraktion.

Ein weiteres Anliegen ist es den NEOS, Straftaten, die gegenüber homosexuellen, bisexuellen, intersexuellen und Transgender-Personen (LGBTI) begangen werden, in der Kriminalstatistik getrennt auszuweisen ( 1100/A(E)). Valides Datenmaterial würde es nach Meinung von Abgeordnetem Nikolaus Alm erleichtern, Diskriminierungen auf unterschiedlichen Ebenen präventiv vorzubeugen. Wichtig dafür sei es auch, das Vertrauen von Betroffenen zu stärken, damit sie Straftaten überhaupt zur Anzeige bringen. Rudolf Plessl (S) erklärte, es müsse gut überlegt werden, welche Kategorien in der Kriminalstatistik sinnvoll seien, und sprach sich für die Vertagung aus.

Team Stronach schlägt Gebühr für Polizeieinsätze vor
Auf wenig Gegenliebe stieß schließlich die Forderung des Team Stronach, nach dem Muster der so genannten "Blaulichtsteuer", die bei Verkehrsunfällen ohne Personenschaden fällig wird, auch für andere Polizeieinsätze eine Gebühr einzuheben ( 1457/A(E)), etwa wenn jemand die Polizei ruft, weil der Nachbar die Musikanlage in der Nacht zu laut aufgedreht hat. Christoph Hagen (T) verwies auf das Beispiel der Schweiz, wo eine solche Regelung erzieherischen Wert gezeigt und beigetragen habe, die Zahl unnötiger Einsätze zu verhindern. Nikolaus Prinz (V) und Alev Korun (G) ließen erkennen, dass sie den Antrag für wenig zielführend halten, Christian Lausch (F) fügte hinzu, aus Sicht der Polizeiarbeit werde hier nur zusätzlicher Verwaltungsaufwand geschaffen

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.parlament.gv.at

 

 

 

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