Österreichischer Gemeindepreis 2016

 

erstellt am
29. 06. 16
11:00 MEZ

Wien (bmi) - Bürgerinnen und Bürger können unter www.gemeindepreis.at ihre Stadt oder Gemeinde, bzw. ihre Bürgermeisterin oder ihren Bürgermeister für den ersten "Österreichischen Gemeindepreis 2016" nominieren. Ende der Einreichfrist ist der 31. August 2016. Das Bundesministerium für Inneres als Gemeindeministerium vergibt mit Unterstützung des Österreichischen Gemeindebundes den ersten "Österreichischen Gemeindepreis 2016" an Städte und Gemeinden sowie Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die "Außergewöhnliches geleistet und herausragende Initiativen gesetzt haben." Bei der Einreichung gibt es keine Themenbeschränkung.

"Die Kraft unseres Gemeinwesens liegt in unseren 2.100 Gemeinden - Zehntausende Menschen gestalten und prägen es mit ihrem Engagement", sagt Gemeinde- und Innenminister Mag. Wolfgang Sobotka. "Die Zusammenarbeit der Vereine, der Wirtschaft, der gewählten Vertreterinnen und Vertretern, der Gemeindemitarbeiterinnen und -mitarbeiter, der Kindergärten und Schulen mit den Bürgerinnen und Bürgern steht für unschätzbare, unverzichtbare Leistungen, die Tag für Tag geschehen. Diese Leistungen wollen wir mit dem Österreichischen Gemeindepreis 2016 auszeichnen."

Nominiert werden können Städte und Gemeinden bzw. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von Bürgerinnen und Bürgern ausschließlich online unter http://abstimmen.gemeindepreis.at. Das Ende der Einreichfrist ist der 31. August 2016.

Der Preis wird in den Kategorien "Bürgermeisterin des Jahres", "Bürgermeister des Jahres", "Großer Gemeindepreis" und "Gemeindepreis pro Bundesland" vergeben. Die Ehrung der Gewinnerinnen und Gewinner erfolgt im Rahmen des Gemeindetages am 6. Oktober 2016 in Klagenfurt.

 

 

 

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