EuGH-Entscheid: Zulassung von
 Apotheken neu interpretiert

 

erstellt am
08. 07. 16
11:00 MEZ

Flächendeckende Arzneimittelversorgung bleibt gewährleistet
Luxemburg/Wien (apothekerkammer) – Das Apothekengesetz sieht vor, dass bei der Neuerrichtung von Apotheken den bestehenden Nachbarapotheken jeweils 5.500 zu versorgende Personen verbleiben müssen. Im Jahr 2014 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Grenze von 5.500 zu versorgenden Personen als zu starr erachtet. Die vom EuGH geforderte Flexibilisierung wurde bereits mit der letzten Apothekengesetznovelle umgesetzt, allerdings eingeschränkt auf ländliche und abgelegene Gebiete. Nun hat der EuGH mit einer neuerlichen Entscheidung klargestellt, dass eine Einschränkung auf ländliche Gebiete unzulässig ist. Es muss überall in Österreich möglich sein, im Rahmen der Bedarfsprüfung unter bestimmten Bedingungen die Personengrenze von 5.500 zu unterschreiten.

Die Gesetzesbestimmung der letzten Apothekengesetznovelle muss daher im Lichte dieses Urteils interpretiert werden und findet überall dort Anwendung, wo besondere örtliche Verhältnisse eine Unterschreitung der Personengrenze erfordern. Die Bedarfsprüfung für Apotheken bleibt weiterhin aufrecht, die Behörden haben aber nun mehr Flexibilität darin, in bestimmten Fällen Ausnahmen zuzulassen, wenn dies der Versorgung der Bevölkerung dienlich ist.

„Die Bedarfsregelung und die dadurch resultierende flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln und Gesundheitsdienstleistungen ist ein österreichisches Erfolgsmodell und hat sich seit Jahrzehnten bewährt“, so Mag. pharm. Max Wellan, Präsident der Österreichischen Apothekerkammer. „Das Vertrauen der Bevölkerung in die Apothekerinnen und Apotheker erreicht in allen Studien Spitzenwerte. Leistungsfähige Apotheken - die dort sind wo die Menschen sie brauchen - sind dafür Voraussetzung“, betont Mag. Wellan.

Der Fortbestand der Bedarfsregelung ist im Hinblick auf die gute, flächendeckende Versorgung der Österreicherinnen und Österreicher mit Arzneimitteln und Gesundheitsdienstleistungen erforderlich und sinnvoll. Dies belegt auch eine europäische Vergleichsstudie (Impact of pharmacy deregulation in European countries, Autoren: Sabine Vogler, Danielle Arts, Katharina Sandberger, März 2012) von Apothekensystemen in deregulierten und regulierten Ländern wie Österreich. Diese Studie zeigt, dass es ohne Bedarfsregelung zu vermehrten Eröffnungen von neuen Apotheken an wirtschaftlich attraktiven Standorten, vor allem in Einkaufszentren, kommt. Für Menschen in weniger frequentierten Lagen und Wohngegenden besteht somit die Gefahr einer schlechteren Versorgung mit Arzneimitteln und Gesundheitsdienstleistungen.

Apotheken auf einen Blick
In Österreich spielen die öffentlichen Apotheken eine wichtige Rolle als Gesundheitsnahversorger. Ob Großstadt, Kleinstadt oder Gemeinde: Die österreichischen Apotheken liefern Qualität auf höchstem Niveau. Das bestehende Apothekensystem garantiert eine flächendeckende, qualitativ hochwertige Versorgung mit Arzneimitteln und stellt die Versorgung der Patienten in den Mittelpunkt. Insgesamt beraten rund 6.000 akademisch ausgebildete Apothekerinnen und Apotheker in 1.360 Apotheken die Bevölkerung in Gesundheitsfragen. Zusätzlich erbringen über 350 Apothekerinnen und Apotheker wertvolle Versorgungs- und Beratungsleistungen für die Patienten in den österreichischen Krankenanstalten.

 

 

 

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