Ab sofort in Kraft: Anerkennungsgesetz
 für im Ausland erworbene Qualifikationen

 

erstellt am
13. 07. 16
11:00 MEZ

Neues Gesetz ermöglicht schnellere Integration in den Arbeitsmarkt durch verbessertes Service, die Einführung von Bewertungsverfahren und besonderer Verfahren für Qualifikationen von anerkannten Flüchtlingen.
Wien (bmeia) - Am 12. Juli ist das neue Anerkennungs- und Bewertungsgesetz für im Ausland erworbene Qualifikationen in Kraft getreten. Seit 2014 arbeitete das Integrationsministerium unter Sebastian Kurz intensiv an einem Anerkennungsgesetz. Zentrale Inhalte des Gesetzes liegen in der schnelleren Anerkennung mitgebrachter Qualifikationen, dem Ausbau von Informationsstellen, der Einführung von Bewertungsverfahren sowie spezieller Verfahren, die für jene anerkannten Flüchtlinge möglich sind, die aufgrund ihrer Flucht über keinen Nachweis ihrer formalen Qualifikation verfügen. Integrationsminister Sebastian Kurz betont: „Der Einstieg in den Arbeitsmarkt ist der zentrale Schritt für eine erfolgreiche Integration in Österreich. Mit dem neuen Anerkennungs- und Bewertungsgesetz schaffen wir eine bessere Grundlage für einen schnellen Jobeinstieg. Mit neuen und kürzeren Verfahren sowie verbesserten Serviceleistungen unterstützen wir Zuwanderinnen und Zuwanderer sowie Asylberechtigte dabei, ihre Fähigkeiten möglichst rasch am Arbeitsmarkt einzubringen.“

Einstieg in den Arbeitsmarkt: Spezielle Verfahren für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte
Insbesondere für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte stellt der bildungsadäquate Einstieg in den österreichischen Arbeitsmarkt eine zentrale Herausforderung für ihre Integration dar. Häufig fehlen ihnen aufgrund ihrer Flucht Zeugnisse, die abgeschlossene Ausbildungen belegen. Das neue Anerkennungs- und Bewertungsgesetz sieht hier besondere Verfahren vor, damit auch bei Verlust erforderlicher Unterlagen die Qualifikation festgestellt werden kann. Dabei wird die Qualität der Ausbildungen und somit das Niveau am österreichischen Arbeitsmarkt aber nicht gesenkt. Außerdem werden Bewertungsverfahren eingeführt und Fristen für alle Anerkennungsverfahren vereinheitlicht. „Wir müssen jene Menschen, die langfristig in Österreich bleiben, so rasch wie möglich integrieren. Durch den verbesserten Zugang zum Arbeitsmarkt führen sie viel schneller ein selbstständiges Leben und können zur Gesellschaft beitragen“, sagt Susanne Knasmüller, Leiterin der Abteilung Integrationskoordination im Integrationsministerium. Ihr Team hat den Gesetzesentwurf ausgearbeitet. Unterstützt wurden sie dabei von Expertinnen und Experten aus den Bereichen Wirtschaft und Bildung sowie dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK), dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) und dem Bundesministerium für Bildung (BMB) sowie dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und den Ländern.

Im Vorfeld: Studie bekräftigte Bedarf an Vereinfachung von Anerkennungsverfahren
Zuvor hatte der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) in Kooperation mit der Donau-Universität Krems sowie dem Forschungsinstitut abif einen Forschungsbericht zur Anerkennung von Qualifikationen von Zuwander/innen und Flüchtlingen erstellt. Die Ergebnisse des Forschungsberichts „Anerkennung von Qualifikationen. Fakten, Erfahrungen, Perspektiven“ sind in das neue Anerkennungsgesetz eingeflossen. Franz Wolf, Geschäftsführer des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF), begrüßt die Umsetzung: „Die Integration von Asylberechtigten sowie Zuwanderinnen und Zuwanderern in den Arbeitsmarkt stellt eine der größten Herausforderungen für unsere Zukunft dar. Im Forschungsbericht konnten wir Handlungsfelder für eine bessere und raschere Anerkennung ausländischer Qualifikationen definieren. Es freut mich, dass diese Ergebnisse aus der Praxis im neuen Anerkennungsgesetz Niederschlag gefunden haben.“

Auf einen Blick: Zentrale Eckpunkte des Gesetzes

  • Anspruch auf ein Anerkennungs- oder Bewertungsverfahren
  • Einführung von Bewertungsverfahren für Lehr-, Schul- und Hochschulabschlüsse
  • Angleichung verfahrensrechtlicher Bestimmungen für im Drittstaat erworbene Qualifikationen an EU-Standards: Es wird eine einheitliche Frist von 4 Monaten und eine verpflichtende Festlegung von notwendigen Nachqualifizierungsmaßnahmen festgelegt.
  • Transparenz und Service: Ein Online-Anerkennungsportal wird konkrete Informationen zur zuständigen Behörde mit einem direkten Link zu Antragsformularen, zu notwendigen Dokumenten und Übersetzungen bzw. Beglaubigungen und Verfahrenskosten geben. Zusätzlich werden Beratungsstellen eingerichtet.
  • Einführung neuer Verfahren für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte: Diese sollen den Zugang zu Verfahren erhalten, auch wenn sie aufgrund ihrer Flucht unverschuldet ihre Zeugnisse oder andere Ausbildungsnachweise nicht vorweisen können.
  • Eine einheitliche statistische Erfassung aller Verfahren.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.bmeia.gv.at

 

 

 

 

 

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