Verbraucherschlichtung: Zwei von drei
 Fällen einvernehmlich gelöst

 

erstellt am
12. 07. 16
11:00 MEZ

Bilanz des ersten Halbjahres: Rund 3.500 Fälle bei acht Schlichtungsstellen bearbeitet
Wien (bmask) - Konsumentenschutzminister Alois Stöger hat am 11.07. gemeinsam mit den acht staatlich anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen nach dem ersten Halbjahr Bilanz über das neue Instrument der Verbraucherschlichtung gezogen. Von den rund 3.500 Schlichtungsverfahren wurden bereits knapp 3.000 Fälle abgeschlossen. Die Einigungsquote kann sich mit 63 % sehen lassen. "Das seit Jänner in allen EU-Mitgliedsstaaten zur Anwendung kommende Modell der Verbraucherschlichtung hat sich schon nach knapp einem halben Jahr bewährt. Die Intention der Schlichtung "Wir werden keinen Richter brauchen" bringt klare Vorteile für beide Seiten. Es werden unbürokratisch Lösungen gesucht, die für alle Beteiligten akzeptabel sind und den Gang zu Gericht ersparen", so Stöger.

Niedrige Verfahrensdauer, hohe Teilnahmequote
Das Verfahren ist grundsätzlich freiwillig. Kein Unternehmen wird verpflichtet, dem Vorschlag der Schlichtungsstelle zu folgen. Auch die Teilnahme am Verfahren ist bei der Hälfte der Stellen freiwillig. Bei vier Schlichtungsstellen gibt es die Verpflichtung, am Verfahren mitzuwirken. Die erste Halbjahresbilanz zeigt insgesamt eine sehr hohe Teilnahmequote (91% insgesamt, 70% bei freiwilliger Teilnahme). Durchgeführt wird das Verfahren von unabhängigen, weisungsfreien SchlichterInnen. Das Verfahren ist für die KonsumentInnen kostenfrei und sie können sich darauf verlassen, dass es rasch - längstens in 90 Tagen - abgewickelt ist. Diese Frist wurde im ersten Halbjahr bereits deutlich unterschritten (Durchschnitt 33 Tage).

Konsumentenschutzminister Stöger sieht trotz des guten Starts noch weiteres Potential für die Verbraucherschlichtung: "Wir müssen gemeinsam daran arbeiten, dass die KonsumentInnen die Schlichtungsstellen noch intensiver nutzen. An die Unternehmen appelliere ich, sich noch häufiger auf Verfahren einzulassen und die Chance für eine bessere Kundenbeziehung zu nutzen", so Stöger.

VerbraucherInnen können die Schlichtungsstellen an einem gesetzlich verankerten Logo mit dem Aufdruck "staatlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle" erkennen.

Das Modell "Verbraucherschlichtung"
In Umsetzung der EU Richtlinie über alternative Streitbeilegung von Verbraucherstreitigkeiten wurde in Österreich das Alternative-Streitbeilegung-Gesetz beschlossen, das für nahezu sämtliche Verbraucherverträge im Konfliktfall acht staatlich anerkannte Streitbeilegungsstellen festschreibt. Das Konsumentenschutzministerium ist zentrale Anlaufstelle, die das Funktionieren des Systems kontrolliert. Alle acht Schlichtungsstellen arbeiten nach gemeinsamen Grundsätzen, die ein unabhängiges und faires Verfahren gewährleisten sollen.

"Wem Kundenzufriedenheit ein Anliegen ist, kann auf die Teilnahme an Schlichtungsverfahren nicht verzichten. Egal, ob die Traumreise zum Albtraum wird oder die Versicherung die Zahlung verweigert - die Verbraucherschlichtung hilft fair, rasch und kostenlos. Gemeinsame Lösungen statt Streiten vor Gericht spart Geld und Nerven" , erläutert der Geschäftsführer der Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte, Mag. Simon Eder.

Die Rundfunk- und Telekom Regulierungs GmbH (RTR GmbH) ist für Schlichtungen in den Bereichen Telekom, Postdienste, Medien und Signatur- und Zertifizierungsdienste zuständig. Der Geschäftsführer der RTR, Mag. Johannes Gungl, betont für seinen Bereich die Wichtigkeit von präventiver Arbeit. "Neben unserer Aufgabe als Schlichtungsstelle verfolgen wir auch den Ansatz, präventive Maßnahmen zu setzen. Das bedeutet, dass wir im Interesse der Kundinnen und Kunden eng mit Betreibern zusammenarbeiten, um schon im Vorfeld mögliche Problemfelder zu identifizieren und an Lösungen zu arbeiten, damit Kundinnen und Kunden erst gar keinen Anlass haben, sich zu beschweren.”

Der Verein Internetombudsmann kümmert sich um Schlichtungen im Bereich der Online Geschäfte. Internetombudsmann Mag. Bernhard Jungwirth: "Rasch und unbürokratisch vernünftige Lösungen im Sinne aller Beteiligten zu finden, ist eine der Stärken der außergerichtlichen Streitschlichtung. Das bewährt sich auch ganz besonders im Online-Bereich, wo der direkte Kontakt zu den Anbietern für Konsumentinnen und Konsumenten oft schwierig ist." Alle Informationen über das Modell und den Ablauf einer Verbraucherschlichtung sind in der Broschüre des Sozialministeriums "Miteinander statt gegeneinander" zu finden, die kostenlos beim Sozialministerium unter broschuerenservice@sozialministerium.at bestellt werden kann.

 

 

 

Weitere Informationen:
http://www.verbraucherschlichtung.or.at/

 

 

 

 

 

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