Kärntens Haftungen: Nur gemeinsamer
 Weg mit Bund ist zielführend

 

erstellt am
20. 07. 16
11:00 MEZ

LH Kaiser und LHStv.in Schaunig appellierten an Abgeordnete, in gemeinsamer Verantwortung den eingeschlagenen Weg fortzusetzen
Klagenfurt (lpd) - Letzte Woche wurde im Kärntner Landtag die Novelle des Kärntner Ausgleichszahlungsfonds-Gesetzes (K-AFG) mehrheitlich beschlossen. Die Landtagsdebatte kam damals nicht zustande, sie wurde am 19.07. nachgeholt. Der Fonds soll den Heta-Gläubigern die Kärntner Landeshaftungen abkaufen.

Der Kärntner Ausgleichszahlungsfonds (K-AF) wird damit ermächtigt, die Vorbereitungsarbeiten für ein neues Angebot an die Heta-Gläubiger durchzuführen. Nachdem das erste Angebot von den Gläubigern abgelehnt wurde, hofft man beim nunmehrigen zweiten Angebot, zu dem Kärnten 1,2 Milliarden Euro beitragen wird, auf eine Einigung. Damit wäre das Land seine Haftungen über rund elf Milliarden Euro los. Die 1,2 Milliarden Euro finanziert das Land über einen Kredit beim Bund. Im August wird der Landtag die Ermächtigung zur Kreditaufnahme beschließen. Im September soll dann das Angebot an die Gläubiger gelegt werden.

Landeshauptmann Peter Kaiser und Finanzreferentin LHStv.in Gaby Schaunig appellierten in der zuweilen hitzigen Debatte im Kärntner Landtag an die Abgeordneten, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen. Dieses zweite Angebot sei die einzige rechtlich und sachlich gangbare Alternative. Der Landeshauptmann betonte, dass zahlreiche Lösungswege geprüft worden seien und bis auf denjenigen, der nun gemeinsam mit dem Bund eingeschlagen werde, seien alle zu risikoreich für das Land. „Ich werde alles tun, damit dieses Land nicht einer Insolvenzgefahr ausgesetzt wird“, betonte Kaiser. Der derzeitige Lösungsweg sieht vor, dass das neue Angebot nur dann gelegt wird, wenn im Vorfeld die Zustimmung der nötigen Mehrheit der Gläubiger sichergestellt ist.

Finanzreferentin LHStv.in Schaunig ging auf die einzelnen Schritte, die zum nunmehrigen Lösungsweg geführt haben, näher ein. Viele gesetzlichen Voraussetzungen seien im Laufe der Zeit geschaffen worden, um die Haftungsfrage gemeinsam mit dem Bund abarbeiten zu können. Der Beitrag Kärntens sei - wie auch schon im ersten Angebot - entsprechend der Leistungsfähigkeit des Landes mit 1,2 Milliarden Euro fixiert worden.

Schaunig betonte, dass permanent über alle Schritte informiert worden sei bzw. Informationen zur Verfügung gestellt wurden. „Alle Regierungsparteien und Landtagsfraktionen wurden eingebunden. In allen Regierungssitzungen wurde das Thema Heta behandelt“, so Schaunig an jene, die an mangelnder Informationsweitergabe Kritik übten. Man sei die Feuerwehr, die den Schaden zu reparieren habe, sagte sie und dankte allen an der Lösung Mitwirkenden auf Landes- und Bundesebene.

Wie Schaunig und Kaiser bekräftigten, sei es das Ziel, dem Land Zukunftsperspektiven zu geben. Alles müsse getan werden, um das drohende Damoklesschwert der Milliardenhaftungen abzuwenden, sagte Kaiser. Den Kritikern wurde klar gesagt, dass sie nach wie vor keine machbare Alternative zur Lösung aufgezeigt hätten. Es gehe darum, Verantwortung für das Land wahrzunehmen.

 

 

 

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