Freimengen bei Urlaubsreisen in EU-Länder

 

erstellt am
03. 08. 16
11:00 MEZ

Was bei Reisen innerhalb der EU zu beachten ist
Salzburg (lk) - Der Urlaub in Italien, Griechenland, Kroatien oder Spanien geht zu Ende, und die Heimreise steht bevor – noch schnell ein paar Mitbringsel oder Schmankerl für sich selber eingekauft. Der freie Warenverkehr in der EU macht es möglich. Dennoch sind auch hier bestimmte Regeln zu beachten.

Tabak und Alkohol
Auch wenn Zollkontrollen innerhalb der EU nicht regelmäßig sind, so kann es durchaus vorkommen, dass man stichprobenartig für eine Kontrolle ausgesucht wird. Dann sollte man nicht mehr als 800 Stück Zigaretten dabei haben. Wie bei der Obergrenze von 400 Zigarillos und 200 Zigarren gilt bei Zigaretten, dass diese nur für den Eigenbedarf eingeführt werden dürfen. Überschreitet man eine dieser Höchstmengen, unterstellen die Behörden, dass man die Ware aus kommerziellen Zwecken einführt – und das kann teuer werden. Rauchtabak, wie etwa Wasserpfeifentabak, ist innerhalb der EU auf ein Kilogramm beschränkt. Reist man von außerhalb der EU ein, sind die Regelungen anders. Eine Übersicht dazu gibt es auf der Website des Zolls.

Für Alkohol gelten folgende Bestimmungen: Mit maximal 90 Liter Wein (davon maximal 60 Liter Schaumwein) beziehungsweise 110 Liter Bier darf man in ein anderes EU-Land einreisen. Mehr als zehn Liter Spirituosen sind dagegen nicht erlaubt. Bei Alkohol ist es wichtig, sich kundig zu machen, wie viel Prozent Alkohol ein Getränk haben darf, um noch zu den jeweiligen Kategorien zu zählen. Diese Informationen findet man ebenfalls auf der Website des Zolls.

Tabletten und Arzneimittel
Reisende dürfen Arzneiwaren, die sie für ihren persönlichen Bedarf oder den Bedarf eines mitreisenden Tieres mitgeführt haben, wieder nach Österreich mitbringen. Darüber hinaus ist es erlaubt, im Ausland erworbene Arzneiwaren in einer Menge bis zu drei Einzelhandelspackungen pro Arzneimittel mitzuführen. Als Arzneiwaren gelten auch nicht in österreichischen Apotheken erhältliche Arzneimittel, wie zum Beispiel homöopathische Arzneizubereitungen sowie Vitamin- oder Mineralstoffzubereitungen aus anderen EU-Ländern.

Tiere und Pflanzen
Bei Reisen mit Tieren wie Hunde oder Katzen in andere EU-Staaten oder aus anderen EU-Staaten nach Österreich muss immer ein EU-Heimtierpass mitgeführt werden. Es gibt darüber hinaus auch noch Zusatzanforderungen einzelner Mitgliedstaaten. Empfehlenswert ist, sich bereits vor dem Urlaub über die Bestimmungen im Urlaubsland zu informieren.

Auch auf allfällige artenschutzrechtliche Bestimmungen ist zu achten. Auskünfte erteilen unter anderem die Amtstierärzte oder auch die Website www.cites.at. Bestimmte Tiere wie Korallen und tropische Meeresmuscheln können unter die Artenschutzbestimmungen fallen. Dasselbe kann auf Pflanzen zutreffen. Denn das Einführen von gefährdeten Tier- oder Pflanzenarten oder von daraus erzeugten Produkten wie Lederwaren oder Arzneimittel (Traditionelle Chinesische Medizin) wird streng kontrolliert. Möglicherweise wird für die Mitnahme eine Genehmigung benötigt oder sie ist gänzlich verboten.

Tanken, Waffen und alte Steine
Wer im Ausland sein Fahrzeug betankt, muss natürlich nicht zum Zoll. Meist darf man auch mit einem gefüllten 20-Liter-Kanister nach Österreich fahren, sofern es erlaubt ist, in den jeweiligen Staaten mit Benzinkanistern zu fahren. In Deutschland zum Beispiel ist es nicht legal, mit gefüllten Benzinkanistern zu fahren. Für Waffen und pyrotechnische Gegenstände gelten strenge Kriterien auch bei Reisen innerhalb der EU. Auch die Ausreise aus einem Land der EU mit Kulturgütern (Steine, Scherben, archäologische Gegenstände) ist reglementiert, hier sollte man die nationalen und EU-weiten Kulturschutzvorschriften beachten, diese findet man auf den Internetseiten des jeweiligen Landes.

Unter http://www.salzburg.gv.at/urlaubstipps sind alle wichtigen Tipps und interessanten Informationen für die Reiseplanung, die Gesundheitsvorsorge und für einen gelungenen Aufenthalt zusammengefasst.

 

 

 

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