Bestellung zum ORF-Generaldirektor /
 zur ORF-Generaldirektorin

 

erstellt am
02. 08. 16
11:00 MEZ

Nachnominierungen von Kandidaten und Kandidatinnen – Information des Vorsitzenden des ORF-Stiftungsrats, Vst.-Dir. Prof. KR Mag. Dietmar Hoscher
Wien (orf) - Am 1. August endete um 12.00 Uhr die Frist für die Nachnominierung von Kandidaten und Kandidatinnen für die Bestellung zum ORF-Generaldirektor / zur ORF-Generaldirektorin für die Funktionsperiode 2017 bis 2021. Jedes Mitglied des Stiftungsrats war berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt Personen zu benennen, die sich nicht selbst aufgrund der Ausschreibung für diese Funktion beworben hatten. Entsprechende Bewerbungsunterlagen waren nachzureichen. Aus dem Kreis der Mitglieder des Stiftungsrats sind keine Nachnominierungen erfolgt.

Ein weiterer Bewerber hat nach Ablauf der gesetzlichen Bewerbungsfrist und daher nicht ausschreibungskonform seine Bewerbung abgegeben.

Das Hearing und die Bestellung des ORF-Generaldirektors / der ORF-Generaldirektorin finden am Dienstag, dem 9. August 2016, im Rahmen der Plenarsitzung des Stiftungsrats statt und sind daher nicht öffentlich. Bis Freitag, den 5. August 2016, um 12.00 Uhr können die Mitglieder des Stiftungsrats Kandidaten und Kandidatinnen, die sich innerhalb der entsprechenden Fristen für die Funktion des ORF-Generaldirektors / der ORF-Generaldirektorin beworben haben, für das Hearing sowie für die Bestellung vorschlagen. Welche Kandidaten und Kandidatinnen demzufolge zum Hearing eingeladen werden, wird nach Ablauf der Frist bekanntgegeben.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://orf.at

 

 

 

 

 

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