Heta: Angebot an Gläubiger gelegt –
 Zuversicht für Annahme

 

erstellt am
06. 09. 16
09:00 MEZ

LH Kaiser, LHStv.in Schaunig: Unterlagen des K-AF und des Landes liegen auf. „Wir sind zuversichtlich, dass das Angebot positiv aufgenommen und Kärnten damit von einer gefährlichen Bedrohung für immer befreit wird.“
Klagenfurt (lpd) - Seit dem Morgen des 06.09. liegt das Angebot des Kärntner Ausgleichszahlungsfonds an Inhaber landesbehafteter HETA-Schuldtitel auf. „Das Ergebnis monatelanger Verhandlungen liegt auf dem Tisch. Ich bin überzeugt, dass es ein für alle Seiten gutes Angebot ist und bin daher sehr zuversichtlich, dass es in erforderlicher Mehrheit angenommen wird“, sagt Landeshauptmann Peter Kaiser. „Kärnten wäre damit endlich vom Damoklesschwert der Haftungen befreit.“

„Das Land ist mit seinem Beitrag zum Angebot in Höhe von 1,2 Milliarden Euro an die Grenze seiner wirtschaftlichen und rechtlichen Leistungsfähigkeit gegangen“, betont Finanzreferentin Gaby Schaunig. „Es ist bitter, dass wir für Sünden der Vergangenheit einen so hohen Preis bezahlen müssen, aber wir können diese Belastung aus eigener Kraft bewältigen“, ist die Referentin überzeugt. "Kärnten kann damit endlich einen Schlussstrich unter rechtliche und wirtschaftliche Altlasten ziehen und die Basis für eine Zukunft frei vom Schatten der HETA schaffen."

Kaiser spricht allen an der Angebotsvorbereitung beteiligten Personen seinen Dank aus: „Das Team des Landes unter Leitung von Horst Felsner hat gemeinsam mit unseren Anwälten oftmals nächtelang durchgearbeitet, um die knappen Fristen einhalten zu können.“ Schaunig hebt die gute Zusammenarbeit mit dem Bund hervor, ohne die die nunmehrige Lösung nicht zustande gekommen wäre.

Die Annahmefrist läuft bis 7. Oktober. Danach erwirbt der K-AF die HETA-Anleihen der annehmenden Gläubiger und bietet ihnen die Zeichnung einer Null-Coupon-Anleihe an. Die Anleihe ist mit einer Garantie des Bundes ausgestattet. Besitzer nachrangiger Anleihen können alternativ langfristige Schuldscheindarlehen zeichnen, die vom Bund ausgegeben werden. Alle relevanten Unterlagen liegen auf den Internetseiten des K-AF beziehungsweise des Landes Kärnten und des Sondervermögen Kärnten auf.

 

 

 

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