ARA und EU Kommission beenden
 Kartellverfahren einvernehmlich

 

erstellt am
21. 09. 16
10:00 MEZ

Entscheidung für Settlement zum Schutz des erfolgreichen Recyclingsystems und aus Verantwortung für Unternehmen, Kunden und MitarbeiterInnen.
Brüssel/Wien (ara) - Im seit knapp sechs Jahren laufenden Verfahren der EU Kommission gegen die Altstoff Recycling Austria AG (ARA), einem Non-Profit Unternehmen im Eigentum der österreichischen Wirtschaft, ist nun eine einvernehmliche Beendigung fixiert worden. Stein des Anstoßes war der angebliche Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung in der Haushaltssammlung von Metall- und Leichtverpackungen.

Dieser Schlussstrich stellt die Bereinigung einer zehn Jahre zurückliegenden Altlast dar, die die ARA im Jahr 2008 im Zuge der Fusion mit der ARGEV Verpackungsverwertungs GmbH geerbt hatte. Zentraler Streitpunkt war die Frage, ob es technisch, juristisch und wirtschaftlich möglich war, parallele Sammeleinrichtungen zur bestehenden Leicht- und Metallverpackungssammlung der ARA aufzubauen. Diese sogenannte Duplizierung wurde bereits durch die Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes 2013 ausdrücklich ausgeschlossen, sodass die Entscheidung für Österreich heute nur noch historische Bedeutung hat.

Die ARA hat sich aus Verantwortung für Unternehmen, Kunden und MitarbeiterInnen und zum Schutz des erfolgreichen Recyclingsystems für den Kompromiss entschlossen. Nach eingehender Abwägung hat die Hauptversammlung die einvernehmliche Beendigung als wesentlich vorteilhafter für ihre Kunden und die Gesellschaft eingeschätzt als eine konfrontative Fortsetzung des Verfahrens. Basis dieser Entscheidung war der unvollständige Rechtsschutz, die lange Verfahrensdauer im Falle einer Klage auf Nichtigerklärung einer Entscheidung der EU Kommission vor dem Gericht der Europäischen Union und die mögliche maximale Bußgeldhöhe. ARA hält jedoch ihre Rechtsansicht aufrecht, dass das Verhalten der ARGEV nicht ursächlich dafür war, dass Mitbewerber erst nach Inkrafttreten der AWG-Novelle in den Markt eingetreten sind. Diese Frage lässt auch die EU Kommission in ihrer Entscheidung offen.

Die Verfahrensbeendigung umfasst u. a. eine Geldbuße von € 6,015 Mio. Das Bußgeld wird zur Gänze aus dem Konzerneigenkapital geleistet und hat keinen Einfluss auf die ARA Tarifgestaltung.

 

 

 

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