Arbeitsmarkt und EU: LH Kaiser fordert weitreichendere Maßnahmen gegen Sozialdumping und für mehr Fairness

 

erstellt am
20. 09. 16
10:00 MEZ

Überarbeitung der Entsenderichtlinie muss heimische Arbeitnehmer vor Billig-Konkurrenz und Arbeitskräfte aus anderen EU-Staaten vor Ausbeutung schützen – Kärnten weist zweitniedrigste Zahl an entsandten Arbeitern auf
Brüssel/Klagenfurt (lpd) - Einen unmissverständlichen Appell für mehr Fairness für heimische Arbeitskräfte und für weitreichendere Maßnahmen im Kampf gegen Sozialdumping richtete Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser am 19.09. im Rahmen seiner Teilnahme an der Sitzung der Fachkommission für Sozialpolitik, Bildung, Beschäftigung, Forschung und Kultur (SEDEC) im europäischen Ausschuss der Regionen in Brüssel an die Kommissionsmitglieder.

„Die geplante Änderung der europäischen Entsenderichtlinie muss in aller Klarheit festlegen und dafür sorgen, dass einheimische Arbeitskräfte gegenüber aus anderen EU-Staaten nach Österreich entsendeten Arbeitern nicht benachteiligt werden dürfen. Gleichzeitig muss verhindert werden, dass durch Sozialdumping in Folge beispielsweise geringerer Sozialversicherungsabgaben in den Herkunftsländern, österreichische Arbeitskräfte für Unternehmen quasi unattraktiv werden“, machte Kaiser deutlich. Durch eine notwendige Feststellung, dass die Entsenderichtlinie ein wirksames Instrument gegen jede Form von Sozialdumping darstellt, sollte insgesamt mehr Fairness und Gerechtigkeit für alle Arbeitskräfte innerhalb der EU, also sowohl für einheimische als auch alle anderen, gewährleistet sein.

Arbeitnehmerfreizügigkeit sei ein Eckpfeiler der EU, allerdings müssten gleiche Bedingungen in den Mitgliedsstaaten hergestellt werden, so Kaiser: „Mir geht es um Fairness und Chancengleichheit ebenso wie um den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer allgemein und der österreichischen im Speziellen. Die Zahl der Arbeitslosen macht deutlich, dass wir hier großen Handlungsbedarf haben, auch wenn beispielsweise in Kärnten regionalpolitische Maßnahmen mittlerweile positiv wirken.“

Die von der Europäischen Kommission bis dato geplanten Änderungen der Entsenderichtlinie gehen Kaiser für Österreich nicht weit genug. So sei beispielsweise die geplante Umsetzung von gleichen Löhnen für gleiche Arbeit anders als in anderen EU-Staaten in Österreich bereits verwirklicht. Konkret tritt Kaiser u.a. für eine Verkürzung der vorgesehenen Entsendefrist von 24 auf zwölf Monate sowie zur Vorbeugung von Umgehungsmöglichkeiten für eine Anmeldepflicht entsendeter Arbeiter ab dem ersten Tag ein. Weiters für das Unterbinden von Scheinentsendungen und unfairen Wettbewerb infolge niedrigerer Sozialversicherungsabgaben durch z.B. eine Mindestbeschäftigungsdauer im Herkunftsland vor der Entsendung. Außerdem für wirksame Möglichkeiten für Sozialversicherungsträger, um falsche Anmeldungen im Entsendemitgliedsstaat zu bekämpfen, etwa durch die Forcierung eines Datenaustausches der Meldestellen bzw. der Sozialversicherungsträger im Entsende- und Aufnahmemitgliedsstaat sowie die Einführung einer Meldepflicht an die Sozialversicherungsträger im Aufnahmemitgliedsstaat.

Hintergrund: 150.000 Personen aus anderen EU-Staaten arbeiteten im Jahr 2015 in Österreich. Rund 6.000 davon laut Auskunft der Finanzpolizei in Kärnten. Das ist der zweitniedrigste Wert aller Bundesländer. Der Großteil der 150.000 kam aus Slowenien (30%) und Deutschland (27%). Andere Herkunftsländer waren auch Ungarn, Slowakei, Polen und Italien. Damit ist Österreich das viertbeliebteste Zielland in der EU. Im Gegenzug gingen rund 48.000 Beschäftigte aus Österreich in andere Länder (14. Stelle unter EU-Staaten) – die meisten gingen nach Deutschland und in die Schweiz. 43,7 Prozent aller Entsendungen entfallen auf das Baugewerbe, 21,8 Prozent auf die verarbeitende Industrie, 13,5 Prozent auf Bildung Gesundheits- u Sozialwesen, 10.3 Prozent auf Unternehmensdienstleistungen.

 

 

 

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