Mehr Schutz für Kinder bei
 grenzüberschreitenden Verfahren

 

erstellt am
29. 09. 16
10:00 MEZ

EU-Vorschlag zur Stärkung des Familienrechts und für eine bessere Regelung des Sorgerechts und Umgangsrechts
Brüssel/Salzburg (lk) - Die Europäische Kommission hat einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, mit dem der Schutz von Kindern in Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Verfahren im Familienrecht gestärkt werden soll. Der Vorschlag betrifft insbesondere eine bessere Regelung des Sorgerechts und Umgangsrechts. Außerdem wird die Problematik der Kindesentführung in grenzüberschreitenden Familienrechtssachen aufgegriffen. Darüber berichtet ein aktuelles Extrablatt aus dem Salzburger Verbindungsbüro Brüssel.

Durch die neuen Vorschriften sollen die Rechts- und Verwaltungsverfahren in grenzüberschreitenden Gerichtsverfahren im Familienrecht beschleunigt werden. Im Zentrum steht dabei die Gewährleistung des Kindeswohls. Dafür ist die gute grenzüberschreitende justizielle Zusammenarbeit unerlässlich, damit die Kinder im Falle von Familienstreitigkeiten oder der Trennung internationaler Paare über einen sicheren Rechtsrahmen verfügen, um die Beziehungen zu beiden Elternteilen (und Erziehungsberechtigten), die unter Umständen in verschiedenen europäischen Ländern leben, aufrechtzuerhalten. Die Vorschläge betreffen effizientere Verfahren in Fällen grenzüberschreitender Kindesentführung durch einen Elternteil, die Anhörung des Kindes, die zügige Vollstreckung von Entscheidungen in anderen Mitgliedstaaten und die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten. Der Vorschlag der Europäischen Kommission wird nun dem Rat der EU zur Beschlussfassung vorgelegt, der über gemeinsame Vorschriften für die justizielle Zusammenarbeit in Familiensachen Einstimmigkeit erzielen muss. Das Europäische Parlament hat bei diesem Gesetzgebungsverfahren eine beratende Funktion und wird zu dem Vorschlag angehört.

 

 

 

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