Informationen zur Wiederholung des
 2. Wahlganges am 4. Dezember

 

erstellt am
10. 10. 16
11:00 MEZ

Aufgrund eines Produktionsfehlers bei den Wahlkarten mußte der 2. Wahlgang zur Bundespräsidentenwahl auf 4. Dezem­ber 2016 verschoben werden.
Wien (bmeia) - Um als AuslandsösterreicherIn an dieser Wahl teilnehmen zu können, müssen Sie nachstehende Voraussetzungen erfüllen und folgende Veranlassungen treffen:

1) Vollendung des 16. Lebensjahres spätestens am Wahltag, 4. Dezember 2016.

2) Aufrechte Eintragung von Auslands­ös­ter­reicherInnen in die Wählerevidenz bei einer österreichischen Gemeinde – spätestens am 27. Oktober 2016 (Ab­schluß der Wählerlisten):
Nur falls bisher noch keine Eintragung in der Wählerevidenz vorhanden oder de­ren maximale Gültigkeitsdauer (10 Jahre) be­reits abgelaufen ist, müssen Sie als Aus­landsösterreicherIn bis spätestens 27. Okto­ber die Eintragung in die Wähler­evidenz bei der für Sie zuständigen österreichischen Wählerevidenzgemeinde be­an­­­tragen.
Wählerevidenz-Antragsformular und Aus­­füllanleitung finden Sie im Internet auf dem Webportal des BMEIA.

Die zuständige Wählerevidenzgemeinde ist die österreichische Gemeinde Ihres letzten Hauptwohnsitzes in Österreich (Punkt 7 des Wählerevidenz-Antragformulars). Sollte ein solcher nicht vorliegen, richtet sich die zu­ständige Gemeinde nach den in den Punk­ten 8-15 des Antragsformulars angeführten Bezie­­hungen zu Österreich. Es besteht auch die Möglichkeit, gleichzeitig eine automatische Zusendung von Wahlkarten („Wahlkar­ten­abo“) für die Dauer von 10 Jahren zu be­an­tra­gen (siehe Punkt 18 des Antragsfor­mu­lars).

Ihr schriftlicher Antrag muß direkt an die zuständige österreichische Wählerevidenz­ge­meinde gestellt werden. Die Antragstel­lung ist zumeist auch per Telefax oder eingescannt per E-Mail möglich, Kontaktadressen der Gemeinden finden Sie hier >

Legen Sie bitte dem Antrag eine Kopie Ihres österreichischen Reisepasses oder, sofern Sie keinen österreichischen Reisepaß besitzen, eine Kopie Ihres österreichischen Personalausweises oder Staatsbürgerschafts­nachweises bei.

Hinweis für Jugendliche zur Teilnahme an künftigen Wahlen: Auch jene Jugend­li­che, die am 4. Dezember das Wahlalter noch nicht erreicht haben, können sich bereits ab Geburtsjahrgang 2001 jederzeit in die Wählerevidenz eintragen lassen.

3) Ehest möglicher Antrag auf Ausstel­lung einer Wahlkarte – schriftlich oder online:
Ein Antrag auf Ausstellung einer Wahl­karte ist erforderlich. Der Antrag sollte ehest möglich schriftlich an die für Sie zu­ständige österreichische Wählerevidenzge­meinde übermittelt werden.
Ausnahme: Die Inhaber eines gültigen Wahl­kartenabos (siehe Erläuterungen unter Punkt 2) müssen hingegen keinen Antrag stellen. Die Beantragung sollte ehest möglich vorgenommen werden. Bei den meisten Gemeinden ist eine Online-Direktantragsstellung über http://www.wahlkartenantrag.at möglich.

Andernfalls können Sie den Antrag mit dem umseitigen Formular auch per E-Mail/ Fax direkt an Ihre örtliche zuständige Wäh­lerevidenzgemeinde senden.

4) Stimmabgabe und Rücksendung der Wahl­karten an die Wahlbehörde – einlangend bis spätestens 4. Dezember 2016 um 17.00 Uhr.
Als AuslandsösterreicherIin erhalten Sie mit einem Wahlkartenabo bzw. nach Bean­tra­gung einer Wahlkarte die Wahlunterlagen für die Wiederholung des 2. Wahlganges von Ihrer Wählerevidenzgemeinde zugesandt. Die Stimmabgabe ist bereits unmittelbar nach Erhalt der Wahlkarte möglich. Danach sollte die Wahlkarte umgehend an die Wahlbe­hör­de retourniert werden. Die Wahlkarte muß jedenfalls bis spätestens 4. Dezember 2016 um 17.00 Uhr bei der zuständigen Wahlbe­hörde (Bezirkswahlbehörde, die Adresse auf der Wahlkarte aufgedruckt) eingelangt sein.

Weitere Informationen
Für weitere Fragen stehen Ihnen folgende Stellen zur Verfügung:
Zuständige Wählerevidenzgemeinden:
http://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/behoerden

Österreichische Vertretungsbehörden
im Ausland (Botschaft, Berufsgeneral­konsulat):
http://www.bmeia.gv.at/botschaften-konsulate/suche-nach-oesterreichischen-vertretungen

BMEIA Wahlinfobüro:
Tel. ++43 (0)501150 - 4400
E-Mail: wahl@bmeia.gv.at

BMI Wahl-Hotline:
Telefon ++43 / (0)1 / 53126-2700
E-Mail: wahl@bmi.gv.at

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.bmeia.gv.at

 

 

 

 

 

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