Justiz im internationalen Vergleich:
 Österreich erhält Bestnoten

 

erstellt am
07. 10. 16
10:00 MEZ

Justizsysteme 2016 - Evaluierungsbericht der CEPEJ
Wien (bmi) - Die am 18. September 2002 (vor 10 Jahren) vom Ministerkomitee des Europarats eingesetzte Kommission für die Effizienz der Justiz (CEPEJ, www.coe.int/cepej) widmet sich der Steigerung der Effizienz und funktionellen Verbesserung der Justizsysteme Europas. Am 06.10. präsentierte die Kommission in Paris den Bericht zur Evaluierung der Justizsysteme “European Judicial Systems 2016 - Efficiency and Quality of Justice”.

Mit diesem sechsten alle zwei Jahre erscheinenden Bericht will die CEPEJ den politischen Entscheidungsträgern und der Justiz ein praktisches und detailliertes Werkzeug zur Verfügung stellen, um das Verständnis der Funktionsweise der Justizsysteme in Europa, ihrer Effizienz und ihrer Qualität im Interesse von fast 850 Millionen Europäern zu verbessern. Basierend auf den Daten für das Jahr 2014 ist der Bericht in Bezug auf die Anzahl der Themen und behandelten Staaten einzigartig. Die verwendete Methodik macht es möglich, Analysen, Trends und Reformprozesse der Justizsysteme von 46 Staaten [45 von 47 Mitgliedsländern (alle außer Liechtenstein und San Marino) und Israel] zu präsentieren.

Die österreichische Justiz im internationalen Vergleich
Die österreichische Justiz muss den internationalen Vergleich nicht scheuen: Im aktuellen Bericht über die europäischen Gerichtssysteme durch die Kommission für die Effizienz der Justiz des Europarates (CEPEJ) ergibt sich für Österreich sehr Erfreuliches:

Besonders die sehr kurzen Erledigungszeiten im streitigen Zivilverfahren (130 Tage (errechnete Verfahrensdauer) oder rund viereinhalb Monaten in Österreich gegenüber durchschnittlich 237 Tagen oder rund 8 Monaten in Europa) sind außergewöhnlich. Streitige Scheidungen dauerten (gemessenen Verfahrensdauer) zuletzt in Österreich nur mehr 162 Tage. In vielen Ländern Mittel- und Westeuropas dauert ein vergleichbares Verfahren zwei- bis dreimal so lange.

Alle Leistungsdaten der Justiz sind fortwährend im europäischen Spitzenfeld zu finden: Österreich wird die Eignung bescheinigt, große Verfahrensmengen schnell abwickeln zu können: Österreich ist eines der wenigen Länder in Europa, das in Zivil- und Strafsachen eine Clearance Rate von mehr als 100% und gleichzeitig eine Verfahrensdauer von weniger als 180 Tagen aufweist.

Dies bei gleichzeitig geringerem Budgetaufwand: Auf Grund des hohen Grades an Automatisierung der Verfahren muss in Österreich in Relation zu anderen Staaten weniger Steuergeld für die Justiz aufgewandt werden. Die österreichische Justiz kommt dem Steuerzahler im internationalen Vergleich daher sehr „günstig“.

Österreich muss kaum Verurteilungen im Sinne des Art. 6 der EMRK hinnehmen (zwei im Jahr 2015).

Österreich ist bei der Ausstattung mit IT-Infrastruktur in der Justiz und der elektronischen Verfahrensführung in Europa führend, vor allem in der Ermöglichung der elektronischen Kommunikation zwischen Justiz und Parteien. Positiv hervorgehoben wird das österreichische flächendeckende Videokonferenzsystem.

Auch in der Frauenförderung wird der österreichische Weg bestätigt: Der Anteil von Richterinnen in Führungspositionen ist in Österreich besser als in den meisten Staaten Westeuropas.

Justizminister Wolfgang Brandstetter betont: „Die österreichische Justiz kann nicht nur prominente und komplexe Verfahren ohne Ansehen der Person abwickeln. Wie die diesjährige Evaluierung der europäischen Justizsysteme (CEPEJ) bestätigt, besitzt Österreich eines der effizientesten Justizsysteme unter den 47 Mitgliedsstaaten des Europarats. Dafür bedanke ich mich bei allen Justizbediensteten herzlich! Österreich hat eine moderne Justiz, die nicht nur den Rechtsfrieden gewährleistet, sondern jedem Bürger Rechtsschutz gewährt und den Wirtschaftsstandort Österreich sichert! Die internationale Anerkennung dafür ist für mich Ansporn dazu, auch weiterhin immer besser werden zu wollen.“

Generelle Trends in Europa

  • Trotz der Wirtschaftskrise wird in der Mehrheit der europäischen Staaten verstärkt in die Justiz investiert (manche sparen dafür umso restriktiver).
  • Den Gerichtsgebühren kommt eine zunehmende Rolle bei der Finanzierung der Justizsysteme zu. Sie tragen zu einer verstärkten Kostendeckung und einem Gleichgewicht der Kostentragung zwischen Parteien und Steuerzahler bei.
  • Der Zugang zum Recht wurde durch Verbesserungen bei der Verfahrenshilfe, elektronische Unterstützung („e-justice“), bessere Informationen, „Kundenorientierung“, Opferschutz und die Einführung von Qualitätsmanagementsystemen verbessert.
  • Die Zahl der Gerichtsstandorte ist rückläufig.
  • Der Frauenanteil in der Gerichtsbarkeit steigt stetig, aber nicht in den “Karriereinstanzen” (“Glasdecke”).
  • Die europäischen Gerichte können die Gesamtmenge der anfallenden Verfahren erledigen. In manchen Staaten führten Einsparungsmaßnahmen zu leichten Verlängerungen der Verfahrensdauer.

 

 

 

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