Bures zieht positive Bilanz über Hypo-U-Ausschuss

 

erstellt am
12. 10. 16
11:00 MEZ

Bures: Erster U-Ausschuss nach neuem Regelwerk hat wichtige Judikatur und stabile Basis für kommende U-Ausschüsse geschaffen
Wien (pk) - Nationalratspräsidentin und Hypo-U-Ausschuss-Vorsitzende Doris Bures zog am 11.10. gemeinsam mit Verfahrensrichter Walter Pilgermair und Verfahrensanwalt Bruno Binder in einer Pressekonferenz Bilanz über den Hypo-Untersuchungsausschuss. Nach nunmehr 670 Stunden Ausschussdauer, 79 Sitzungen und 142 Befragungen von 124 Auskunftspersonen zog die Nationalratspräsidentin das Resümee, dass die "Premiere für die neue Verfahrensordnung gelungen" und dass das "Regelwerk erfolgreich mit Leben erfüllt" worden ist.

Nationalratspräsidentin Doris Bures: "Die Geschehnisse rund um die Hypo wurden im U-Ausschuss im Rahmen demokratischer Legitimation, transparent und so umfassend, wie noch nie zuvor, durchleuchtet. Die Befragungen fanden unter Wahrheitspflicht statt und behandelten alle Facetten der Causa Hypo. Sowohl alle Befragungsprotokolle wie auch der Bericht und die Fraktionsberichte sind auf der Homepage des Parlaments für alle Bürgerinnen und Bürger einsehbar und dokumentiert. Der Hypo-U-Ausschuss hat Zusammenhänge rund um die Bank verdeutlicht und damit zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit beigetragen."

Auch Verfahrensrichter Walter Pilgermair zog eine positive Bilanz über das neue Regelwerk: "Der große Umfang und die Tiefe der Untersuchungen des Untersuchungsausschusses haben wichtige neue Erkenntnisse gebracht." Neben dem Ausschussbericht hätten sich dabei auch die sechs Fraktionsberichte im Sinn der Untersuchungsarbeit als sehr wertvoll erwiesen, so Pilgermair.

142 Befragungen ohne Verletzung von Persönlichkeitsrechten
Verfahrensanwalt Bruno Binder sagte, es freue ihn, dass alle 142 Befragungen ohne die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durchgeführt worden seien. Binder: "Das einzige Verfahren beim Verfassungsgerichtshof, das die allfällige Verletzung von Persönlichkeitsrechten zum Thema hatte, wurde im Sinne des Untersuchungsausschusses entschieden."

Der Untersuchungsgegenstand des Hypo-U-Ausschusses war äußerst umfangreich: Er umfasste einen Untersuchungszeitraum von 15 Jahren (2000 bis 2014) und die Mitglieder des Ausschusses konnten für ihre Untersuchungstätigkeit auf Unterlagen zum Untersuchungsgegenstand im Umfang von 16 Millionen A4-Seiten zurückgreifen.

Herausforderungen des neuen Regelwerks bewältigt
Der Hypo-U-Ausschuss ist der erste Untersuchungsausschuss, der nach den neuen Regeln der im Dezember 2014 von SPÖ, ÖVP, FPÖ, Grünen und NEOS beschlossenen Verfahrensordnung abgehalten wird und damit weitgehend auf Minderheitsrecht basiert. Weiters brachte das neue Regelwerk unter anderem die Änderungen, dass die Nationalratspräsidentin den Vorsitz führt, dass es nunmehr in U-Ausschüssen einen Verfahrensrichter gibt und dass bei unterschiedlichen Rechtspositionen und strittigen Fragen der Verfassungsgerichtshof (VfGH), das Bundesverwaltungsgericht oder die Mitglieder der Volksanwaltschaft (als Schiedsstelle) befasst werden können.

Unter anderem wurden folgende Herausforderungen wurden im Lauf des Untersuchungsausschusses bewältigt: Zusammenarbeit mit Gerichten: Es gab vor Beginn des U-Ausschusses Bedenken, dass ausständige Gerichtsentscheidungen die Arbeit des Ausschusses aufhalten könnten. Die raschen Entscheidungen des VfGH und des Bundesverwaltungsgerichts haben sich aber als sehr kompatibel mit dem Ablauf des Ausschusses erwiesen. Der VfGH hat in den vergangenen Monaten gleich mehrere Entscheidungen zum Hypo-U-Ausschuss getroffen, nicht nur über die Vorlage geschwärzter Akten durch das BMF, sondern etwa auch über die Vorlagepflichten von Unterlagen der Finanzmarktbeteiligung AG des Bundes oder der Kärntner Landesholding. Gleichfalls waren Persönlichkeitsrechte von Auskunftspersonen Gegenstand von VfGH-Verfahren. Das Bundesverwaltungsgericht kam wiederum zum Einsatz, indem es eine Beugestrafe wegen Nicht-Erscheinens einer Auskunftsperson verhängte.

Schwärzung von Akten und Unterlagen: Die neue Verfahrensordnung intendiert in Zusammenwirken mit dem ebenfalls neuen Informationsordnungsgesetz klar, dass Akten, die Teil des Untersuchungsgegenstands sind, ohne Schwärzungen zu übermitteln sind. In dieser Frage gab es unter anderem zwischen dem Finanzministerium und dem Ausschuss unterschiedliche Rechtsauffassungen. Der VfGH stellte im Juni 2015 jedoch klar: Schwärzungen im Rahmen des Untersuchungsgegenstandes sind unzulässig.

Konsultationsverfahren: Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) sprach Bedenken gegen die Befragung von zwei Auskunftspersonen wegen laufender Ermittlungsverfahren aus. Daraufhin einigten sich der Untersuchungsausschuss und das BMJ im Rahmen des in der Verfahrensordnung so vorgesehenen Konsultationsverfahrens erfolgreich auf eine Vorgehensweise, die sowohl die Befragung der zwei Auskunftspersonen ermöglichte als auch Sorge dafür trug, dass Ermittlungen der Justiz nicht durch die öffentliche Behandlung von sensiblen Informationen behindert wurden.

Medienöffentlichkeit des U-Ausschusses: Zu Beginn des Ausschusses war es in der Öffentlichkeit zur Befürchtung gekommen, es drohe ein "Geheimhaltungsausschuss" unter weitgehendem Ausschluss der Medienöffentlichkeit. Bewahrheitet hat sich das nicht, der weitaus überwiegende Teil der Befragungen fand durchgehend medienöffentlich statt. Hintergrund: Ans Parlament übermittelten Akten können in vier Stufen klassifiziert werden (1 = eingeschränkt; 2 = vertraulich; 3 = geheim; 4 = streng geheim); Akten können aber auch ohne Klassifizierung vorgelegt werden. Nicht klassifizierte Akten und – unter bestimmten Voraussetzungen – auch Akten der Stufe 1 dürfen in medienöffentlicher Sitzung erörtert werden. Bei Akten einer höheren Stufe müssen die MedienvertreterInnen das Ausschusslokal verlassen.

Inhaltliche Bilanz
Es liegt in der Natur eines Untersuchungsausschusses, dass es bei der Untersuchungsarbeit durch mehrere Fraktionen zu unterschiedlichen Herangehensweisen und Schwerpunkten kommt. Der vom Verfahrensrichter erstellte Bericht stellt diese inhaltliche Breite in ihrer Vielfalt dar und berücksichtigt auch die unterschiedlichen Ergebnisse, die die Fraktionen mit ihrer Untersuchungsarbeit erzielt haben. Die sechs Berichte der Fraktionen spiegeln darüber hinaus die jeweilige Untersuchungsarbeit der Fraktionen wider, die ihrerseits unterschiedlichen Prämissen folgten und voneinander abweichende Prioritäten setzten.

Trotz dieses breiten Spektrums haben sich im Lauf der Untersuchungstätigkeit des U-Ausschusses ein paar Punkte verdeutlicht, bei denen ein Bedarf an Reformen festgestellt worden ist und die sich auch in einer Vielzahl der Fraktionsberichte finden. Dies war etwa der Fall bei folgenden Themen: Landeshaftungen; Insolvenzrecht für Bundesländer; Reformen bei der Bankenaufsicht; Bestellung von WirtschaftsprüferInnen.

Die Nationalratspräsidentin strich dabei besonders die Bedeutung eines Insolvenzrechts für Bundesländer hervor, denn derzeit sei "bei Ländern keine geordnete Entschuldung möglich", so Bures. Eine Reform sei hier auch im Interesse der Bundesländer.

Parlamentarismus gestärkt, Judikatur geschaffen
Es liegt nun an den im Nationalrat vertretenen Parteien, ob und wie sie auf die angesprochenen Bereiche reagieren beziehungsweise welche Konsequenzen sie aus den Erkenntnissen des U-Ausschusses ziehen.

Nationalratspräsidentin Bures: "Politische Verantwortung bedeutet in diesem Fall, dass der Gesetzgeber aus den Fehlern der Vergangenheit lernt, damit sich ein Fall wie die Hypo in Zukunft nicht wiederholt. Untersuchungsausschüsse sind das schärfste Kontrollinstrument der Legislative gegenüber der Exekutive. Das neue U-Ausschuss-Regelwerk mit starken Minderheitsrechten führt jedenfalls zu besserer Kontrolle und mehr Transparenz und stärkt den Parlamentarismus."

Mit Ausblick in Richtung Zukunft lasse sich sagen, so Bures, dass der Hypo-Untersuchungsausschuss wichtige Judikatur und eine stabile Basis für kommende Untersuchungsausschüsse geschaffen hat.

Am 12. Oktober 2016 wird der Hypo-U-Ausschuss-Bericht planmäßig im Nationalrat behandelt - womit auch die Tätigkeit des Hypo-Untersuchungsausschusses endet.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.parlament.gv.at

 

 

 

 

 

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